„Lügnerin“, „schlechte Mutter“, „geistig behindert“
Wegen Hasskommentaren: Chiemgauer Influencerin Vanessa Blank verklagt Berliner Youtuber
Rund 349.000 Follower vereint Vanessa Blank mit ihren beiden YouTube-Kanälen, auf denen es überwiegend um das Leben und Überleben in der Natur geht. Doch nicht alle Zuschauer sind ihr wohlgesonnen. Aktuell strebte sie gegen einen YouTuber eine Unterlassungsklage an, der seit Jahren öffentlich beleidigende und geschäftsschädigende Äußerungen getätigt haben soll.
Traunstein – Am 4. Mai, einem der ersten richtig schönen Frühsommertage des Jahres, trafen Sie zum ersten Mal persönlich aufeinander: Klägerin Vanessa Blank aus Oberbayern und der Angeklagte, ein etwa 70-jähriger Mann aus dem Berliner Raum. Er soll die Klägerin, die als Buchautorin und Journalistin tätig ist und allein auf ihrem deutschsprachigen YouTube Kanal „Bushraft, Survival, Lost Place & Abenteuer“ 157.000 Follower hat, seit 2018 in Videos, Kommentaren und Rezensionen beleidigt und schlecht gemacht haben. Ein Vorwurf, den der Angeklagte so nicht gelten lassen wollte, wie er während der Verhandlung immer wieder klar machte. Der Streitwert war zunächst auf 30.000 Euro angesetzt.
Seit „7 vs. Wild“ ist Survival wieder voll im Trend
Vor allem mit der außerordentlich erfolgreichen, zunächst auf YouTube ausgestrahlten Reihe „7 vs. Wild“ geriet die Wildnis- und Überlebensthematik, mit denen sich Klägerin und Kläger befassen, in den letzten anderthalb Jahren verstärkt in den Fokus vor allem jugendlicher Zuschauer. Für die kommende Staffel waren auch Vanessa Blank und die Österreicherin Survival Lilly als Team nominiert. Beide sagten jedoch ab (hier und hier).
„Das geht nicht“
Richterin Barbara Dallmayer fasste die Ausgangslage eingangs des Prozesses knapp zusammen. Es gehe um von Vanessa Blank auf der Videoplattform YouTube veröffentlichte Videos über Bushcraft und Survival, die wohl nicht das Gefallen des Angeklagten gefunden hätten, weshalb dieser seit 2018 eigene Videos über die Klägerin veröffentlicht habe, in denen er sich herabwürdigend über sie geäußert haben soll. Im Raum stünden sehr viele Formalbeleidigungen wie etwa „Lügnerin“, „schlechte Mutter“ oder „geistig behindert“ , so Dallmayer: „Das geht nicht.“
„Bösartig und menschenverachtend“
Noch in einem vor rund einem Monat veröffentlichten Video, das aktuell auf YouTube zu sehen ist, vermutlich aber bald schon von der Plattform genommen wird (dazu später mehr, Anm. d. Red.), nimmt der Angeklagte auf eigene Aussagen gegenüber Vanessa Blank aus älteren Videos Bezug: „Die Frau ist nicht nur dumm, sondern auch ... bösartig und menschenverachtend.“
Beeinflussung von Kooperationspartnern
Im Gespräch mit unserer Redaktion vor Prozessbeginn berichtete die als Klägerin auftretende YouTuberin auch von negativen und geschäftsschädigenden Amazon-Rezensionen, die ihr Buch „Frei und Wild“ betreffen sowie der Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern durch den Angeklagten. Der zuletzt genannte Umstand wurde während der Verhandlung jedoch nicht tiefer erläutert.
Außergerichtliche Einigung scheiterte
Nachdem eine außergerichtliche Einigung nicht geklappt hätte, so Blank, ginge es ihr nun vor allem darum, zu zeigen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
„Sitzen hier unter Umständen sehr lange“
Angesichts der immensen Menge an Video-Beweismaterial verwies Richterin Barbara Dallmayer direkt zu Beginn der Verhandlung darauf, dass das Sichten sehr viel Zeit in Anspruch nehmen würde und machte den Vorschlag, ob man sich nicht vielleicht einigen könnte. Die Klägerin hatte auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro sowie die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten geklagt. Der 81-jährige Anwalt des Angeklagten beriet sich daraufhin in einer Pause mit seinem Klienten.
Einigung gefunden
Nach einigem Hin und Her fanden die beiden Parteien dann tatsächlich zu einer Einigung. Dabei war der 31-jährigen Klägerin anzumerken, dass ihr der persönliche Friede wichtiger ist als ein Sieg vor Gericht.
Parteien wollen nichts mehr voneinander hören
Im Wesentlichen einigten sich die Parteien darauf, es beiderseits künftig zu unterlassen, Videos oder Kommentare über den anderen zu tätigen oder tätigen zu lassen. Das betrifft YouTube oder ähnliche Plattformen, aber auch Homepages oder öffentliche Buchrezensionen. Bereits entstandene Videos oder Kommentare müssen bis zum 18. Mai gelöscht werden.
Es drohen mindestens 1000 Euro Strafe pro Verstoß
Verstöße gegen diese Einigung, von der nur ein Kommentar mit dem sinngemäßen Wortlaut „Der Prozess ist beendet. Darüber hinaus werden keine Fragen beantwortet.“ ausgenommen ist und der beiden Parteien zusteht, können mit Geldstrafen in Höhe von mindestens 1.000 Euro pro Verstoß geahndet werden.
Zudem zahlt der Angeklagte 750 Euro Schmerzensgeld an Vanessa Blank und übernimmt, bei auf 10.000 Euro reduziertem Streitwert, drei Viertel der Gerichtskosten sowie der Anwaltskosten.


