Prozess am Landgericht
Eigene Tochter missbraucht? Weil Wasserburger jetzt alles in Zweifel zieht, wird es kompliziert
Hat ein Mann aus Wasserburg seine zehnjährige Tochter sexuell missbraucht? Nachdem er sein Geständnis zurückgezogen hatte, wird der Prozess am Landgericht kompliziert - über das Mädchen wird jetzt sogar ein Glaubwürdigkeitsgutachten angefertigt.
Wasserburg/Traunstein - Noch als im März der Prozess gegen den 41-jährigen Wasserburger erstmals begann, schien die Sache klar: Er räumte formal ein, vor drei Jahren seine eigene Tochter sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war damals zehn bzw. elf Jahre alt. Doch inzwischen hat der Mann sein Geständnis zurückgezogen - und damit wird die Sache vertrackt, wie sich auch in der Verhandlung am Dienstag (19. August) vor dem Traunsteiner Landgericht zeigte.
Sachverständige macht Glaubwürdigkeitsgutachten über Mädchen
Vonseiten des Angeklagten und seiner Verteidiger Walter Holderle und Harald Baumgärtl wird die Glaubwürdigkeit des Mädchens angezweifelt. Deshalb hat beim Prozess jetzt auch eine Sachverständige Platz genommen, die ein Glaubwürdigkeitsgutachten über sie anfertigen wird. Auch der Ermittlungsrichter, der die mutmaßlich Geschädigte im Alter von 13 Jahren schon einmal vernahm, wurde dazu als Zeuge befragt: „Sie war bei der Vernehmung sehr stabil und wirkte nicht eingeschüchtert.“
Die Befragung des Mädchens wurde damals auf Video aufgezeichnet und das Video am Dienstag vor Gericht gezeigt - jedoch unter Ausschluss von Presse und Öffentlichkeit. Auch der Ermittlungsrichter äußerte sich öffentlich nur zu den Umständen, nicht aber den Inhalten der Vernehmung. Über anderthalb Stunden musste die damals 13-Jährige dem Ermittlungsrichter Rede und Antwort stehen. „Für ein Kind eine sehr lange Vernehmung. Mich hat es gewundert, wie gut sie es gemacht hat.“ Und natürlich musste ihr auch klargemacht werden, dass das Video der Befragung vor Gericht gezeigt werden kann.
Muss Mädchen auch selbst nochmal vor Gericht aussagen?
Von sich aus habe das Mädchen erzählt, dass der 41-jährige Wasserburger auch außer Haus einmal aggressiv und handgreiflich gegen sie wurde. Wohl in betrunkenem Zustand auf einer Hochzeitsfeier. Auch dazu wurden am Dienstag Zeugen geladen, die davon nichts mitbekommen haben wollen. Die eigentlichen Vorwürfe gegen den Mann wiegen freilich weit schlimmer: Zuerst habe der Angeklagte den Körper seiner Tochter im Rahmen von Gesprächen im Keller „untersucht“. Später zwang er sie zum Oralverkehr, so die Staatsanwaltschaft. Das alles sei „normal“ - aber sie dürfe es niemandem verraten.
Muss das Mädchen noch einmal vor Gericht aussagen? Das ist noch nicht klar. Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler sagte aber bereits, sie sei „nicht interessiert, das Mädchen in den Gerichtssaal zu holen“. Im weiteren Verlauf des Prozesses wird auch die Mutter noch aussagen. Beim kommenden Verhandlungstermin am Donnerstag (21. August) wird außerdem das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten erwartet. Wie wird er den Wasserburger einschätzen? Es sickerte aber bereits durch, dass auf dem Handy des Mannes bei der Durchsuchung keine Kinder- oder Jugendpornos gefunden wurden. Das Urteil war für 28. August vorgesehen. (xe)