Eigentümerin fährt schwere Geschütze auf
Strafanzeige gegen Ex-Wirte in Bergen - jetzt Zoff vor Gericht: „Hatten nur Ärger damit“
Zuerst die fristlose Kündigung, dann die Räumungsklage - und jetzt sogar eine Strafanzeige: Der Streit zwischen den Eigentümern des Gasthauses im Bergener Ortszentrum und den Ex-Wirten eskaliert. In der Verhandlung am Traunsteiner Amtsgericht schossen die beiden nun aber ordentlich zurück. Wir waren dabei und haben die Hintergründe.
Bergen/Traunstein - Es ist eigentlich ein wahres Schmuckstück, aber am Donnerstag (6. März) entspann sich ein knallharter Strafprozess um das Wirtshaus mitten am Dorfplatz in Bergen. Am Traunsteiner Amtsgericht waren die beiden Ex-Wirte angeklagt. Der Vorwurf: Pfandkehr und Unterschlagung. Sichtlich zermürbt und entnervt saßen die beiden Männer im Alter von 23 und 43 Jahren auf der Anklagebank. Denn zum einen wollten sie sich Vieles aus der Anklage nicht gefallen lassen, zum anderen machten sie auch der Eigentümerin des Gasthauses handfeste Vorwürfe.
Wegen Pfandkehr angeklagt: Das wird den Ex-Wirten genau vorgeworfen
70.000 Euro im Pachtrückstand seien die Wirte gewesen, dann machte die Eigentümerin am 14. Oktober 2022 ihr Verpächterpfandrecht geltend - heißt: alle Dinge im Gasthaus, auch wenn sie den Pächtern gehören, wurden gepfändet, müssen also dort bleiben. Das Verpächterpfandrecht gilt als eines der schärfsten Werkzeuge des Eigentümers zur Absicherung seiner Forderungen. Später setzte es dann auch noch eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage gegen die Wirte. Die Eigentümerin ist Gesellschafterin einer in der Region bekannten Immobilienfirma.
Im März 2023 räumten die Wirte dann aber doch ihre Sachen aus dem Wirtshaus, trotz Verpächterpfandrechts - und standen deshalb jetzt vor Gericht. Die Anklage listet alles fein säuberlich auf: ein Geschirrspüler, acht Kühlschränke, eine Musikanlage, Lampen, Spiegel, Feuerlöscher, Küchengeräte und vieles mehr. Auf 55.000 Euro summiert sich alles. „Dass wir das mitgenommen haben, stimmt. Aber da waren auch geleaste Sachen dabei, die wir zurückgeben wollten“, so der 43-jährige Angeklagte im Prozess. Angeblich hätten die beiden außerdem fünf Fensterbretter - Eigentum der Verpächterin - herausgerissen und mitgenommen. Wieder Kopfschütteln: „Was sollen wir denn mit den Fensterbrettern?“
Ex-Wirte erheben schwere Vorwürfe gegen Immobilienfirma
„Auch die 70.000 Euro Pachtrückstand bestreiten wir“, wehrte sich der jüngere der beiden Ex-Wirte. Monatlich seien es 11.700 Euro Pacht gewesen, für Wirtshaus und Hotel. „Aber den Hotelbereich konnten wir wegen der Sanierung nie nutzen, da wird ja bis heute noch gearbeitet. Und in der Gastro ging anfangs keine Heizung und kein Warmwasser. Drum haben wir die Pacht gemindert.“ Die Vorwürfe gehen noch weiter: Die Wirte hätten auf eigene Kosten Duschwannen für die Hotelzimmer einbauen müssen oder Bodenbeläge für 130.000 Euro. „Uns wurden Baumaßnahmen zugeschoben“, so der 23-jährige Angeklagte.
Die Eigentümerin, die als Zeugin geladen war, nahm das eher achselzuckend wahr: „Was nicht explizit Verpächtersache ist, ist Sache des Pächters. So stand es im Vertrag.“ Dass das Hotel wegen der Sanierung nie in Betrieb war, sagte jedoch auch sie. Zwei Monatsmieten seien zum Zeitpunkt der Kündigung offen gewesen. Und nachdem die Eigentümerin ihr Verpächterpfandrecht geltend machte, hätten die Wirte „in einer Nacht- und Nebelaktion“ die Sachen aus ihrem Gasthaus „ausgeräumt und demontiert“.
Richterin fordert weitere Ermittlungen der Polizei
Ein Urteil fiel am Donnerstag noch nicht. Die Polizei soll noch einmal nachermitteln: „Wir brauchen genaue Belege zu den Forderungen von beiden Seiten an die jeweilige Gegenseite“, so Richterin Veronika Ritz. Ein Fortsetzungstermin steht noch nicht fest. Fix war für den jüngeren der beiden Wirte auf der Anklagebank nur: „In dieses Wirtshaus haben wir nur Geld hineingesteckt. Wir hatten nur Ärger damit.“ (xe)

