Mann galt seit 2020 als vermisst
Leiche in Ruhpolding entdeckt: Warum der Wanderer drei Jahre lang nicht gefunden wurde
Es ist traurige Gewissheit: Ein damals 54-Jähriger, der seit drei Jahren vermisst wurde, ist tot. Seine Leiche wurde in Ruhpolding gefunden. Warum es erst jetzt zu dem Fund kam und was zu den Ermittlungen der Polizei bekannt ist.
Ruhpolding – Waldarbeiter der Bayerischen Staatsforsten Forstbetrieb Ruhpolding haben eine tragische Entdeckung gemacht. Wie das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mitteilt, fanden sie am Montag, 13. November die sterblichen Überreste eines Mannes. Dieser galt seit September 2020, also über drei Jahre als vermisst.
Dass es sich um den damals 54-Jährigen handelt, konnten bereits rechtsmedizinische Untersuchungen bestätigen, informiert Polizeihauptkommissar Alexander Huber, Pressesprecher im Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf OVB-Nachfrage.
Suche in Bergregionen schwierig
Die Arbeiter hatten laut Pressemitteilung des Präsidiums in einem Waldstück westlich von Urschlau, zunächst einen Rucksack gefunden. Wenige Meter entfernt entdeckten sie die sterblichen Überreste des Vermissten. Diese befanden sich in unwegsamem Gelände, erklärt Huber. „Solche Fälle gibt es leider immer wieder.“ Dabei erinnert er sich an den Fall um einen 32-jährigen Wanderer aus dem Landkreis Altötting. Dieser galt 2018 in den Ammergauer Alpen als vermisst, seine Knochen wurden aber erst Ende 2020 und Anfang 2021 gefunden.
„Bei derartigen Vermisstenmeldungen gestaltet sich die Suche sehr schwierig“, betont Polizeisprecher Huber. Zum einen wegen des Geländes in den Bergregionen. „Und wenn Wanderer vermisst werden, wissen wir ja auch nicht, wo sie genau unterwegs gewesen sind“, sagt Huber. Daher müssen die Einsatzkräfte sehr große Bereiche absuchen. In den Bergen nicht gerade einfach.
Im Fall des 54-Jährigen in Ruhpolding wurden auch umgehend großangelegte Suchmaßnahmen durchgeführt. Auch wenn diese Suche gut drei Jahre her ist und ohne Erfolg verlief, „vermisste Personen bleiben dann weiterhin als vermisst gemeldet“, sagt Polizeisprecher Huber. Und sie werden auch auf der Internetseite des Präsidiums Oberbayern Süd veröffentlicht. Solange bis die Person gefunden oder gerichtlich für tot erklärt wird. „Das ist gesetzlich festgelegt“, fügt Huber hinzu.
Nämlich im Verschollenheitsgesetz, wie ein Sprecher des Bundesjustizministeriums gegenüber dem OVB erklärt. In diesem sind Fristen und Kriterien festgelegt, wann ein Vermisster für tot erklärt werden kann. „Enge Angehörige können aber auch einen Antrag stellen, dass jemand für tot erklärt wird, und dem zuständigen Amtsgericht vorlegen. Das fällt dann ein Urteil“, so der Sprecher.
Ermittlungen abgeschlossen
Wie berichtet hatte eine Bekannte den 54-Jährigen Anfang September 2020 als vermisst gemeldet. Zuerst fanden Beamte der Polizei Traunstein das versperrte Fahrzeug des Mannes im Bereich Gruttau/Urschlau. Die großangelegte Suchaktion dauerte dann mehrere Tage, auch ein Polizeihubschrauber war im Einsatz. Jedoch konnte der damals 54-Jährige bis zum vergangenen 13. November nie gefunden werden. Auch durch weiterführende Ermittlungen der Kripo Traunstein konnte der Vermisste nicht gefunden werden.
Wie Polizeisprecher Huber mitteilt, ergaben sich bei den Ermittlungen zur genauen Todesursache des Vermissten keinerlei Hinweise auf ein Fremdverschulden. Es müsse vielmehr von einem tragischen Unfall ausgegangen werden. „Damit sind die Ermittlungen abgeschlossen“, sagt Huber.