Schäden an der Deckenkonstruktion
Sanierung der Turnhalle in Grassau lässt weiter auf sich warten – der Grund dafür ist ärgerlich
Die Sanierung der seit eineinhalb Jahren gesperrten Turnhalle in Grassau wird weiter verzögert. Trotz vorhandener Schäden an der Deckenkonstruktion können die Arbeiten noch nicht beginnen. Das ist der Grund.
Grassau – In Sachen Nutzung der neuen Turnhalle müssen sich alle weiterhin in Geduld üben, auch wenn dies schwerfällt, denn die Halle ist bereits seit eineinhalb Jahren aufgrund der schadhaften Deckenkonstruktion nicht nutzbar. Bevor mit der Sanierung der schadhaften Leimbinder begonnen wird, muss das Gutachten anerkannt sein. Um nach der Anerkennung keine weitere Zeit zu verlieren, entschied nun der Marktgemeinderat den Bürgermeister zur Beauftragung der Sanierung zu ermächtigen.
Die unendliche Geschichte der Grassauer Turnhalle geht weiter und Bürgermeister Stefan Kattari ist verärgert. Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Was ihn besonders verärgert ist, dass Termine immer wieder verschoben werden und nun die mündliche Gerichtsverhandlung – ursprünglich angesetzt für April – nun weitere Male zuerst auf Mai und nun auf Juni verschoben wurde. Mit einer Nutzung noch in diesem Schuljahr kann nicht mehr gerechnet werden. „Wir wollen weder den Gutachter noch das Gericht beeinflussen, aber wir wollen endlich eine Freigabe, sodass mit der dringenden Sanierung der Leimbinder begonnen werden kann“, fordert Bürgermeister Kattari.
Chronologie der Verzögerung
Die Chronologie des Schadens an der Turnhalle begann wenige Monate, nachdem die Halle im Oktober 2019 feierlich eröffnet wurde. Vier Monate später wurde bei einer Montage noch fehlender Sportgeräte Risse in den Leimbindern festgestellt. Es folgte eine vorsorgliche Sperrung der Halle sowie das Einholen verschiedener Gutachten und nach sechsmonatiger Sperrung konnte die Halle wieder benützt werden.
Wie der Rathauschef weiter berichtete, folgten Gespräche mit Bausachverständigen, Firmen und rechtliche Beratungen. Um den Schaden nicht selbst begleichen zu müssen, blieb der Gemeinde nur der Klageweg, der im Oktober 2021 mit Klageerhebung beschritten wurde. Ein Jahr später wurde die Halle von einer unabhängigen und von Gericht bestellten Gutachterin besucht, die die Begutachtung nach Ansicht einer von zwölf Leimbindern abbrach und die Totalsperrung der Halle anordnete.
Die Klage musste erweitert werden, da weitere Risse hinzukamen und um die Voraussetzung für eine erneute gerichtlich beauftragte Begutachtung zu geben. Wie Kattari bedauert, verzögern sich mit der Nicht-Nutzbarkeit der Halle auch die Sanierungsarbeiten an der Grund- und Mittelschule. Schließlich sollte die alte Turnhalle aus den 80er-Jahren längst abgerissen, geplant war Anfang 2023, und hier mit dem Bau eines neuen, dringend notwendigen Schulgebäudes begonnen werden. Doch die alte Turnhalle wird dringend benötigt und so muss auf die Freigabe der neuen Halle mit diesem Bauabschnitt gewartet werden.
Im April 2023 wurden nach sieben Monaten dann die zwölf Leimbinder begutachtet und das Gutachten erstmals für Juni zugesagt. Doch es vergingen weitere Monate, bis das Gutachten endlich im Oktober 2023 der Gemeinde zur Einsicht übermittelt wurde. Alle Beteiligten haben nun die Möglichkeit auf Nachfragen. Damit dies nicht zu einer weiteren Verzögerung kommt, stellte der Markt Grassau den Antrag auf mündliche Verhandlung der Nachfragen.
Dem Antrag wurde stattgegeben und eine mündliche Gerichtsverhandlung für April 2024 in Aussicht gestellt. „Der Termin wurde nun mehrfach auf Juni verschoben“, ergänzte Kattari seine Ausführungen. Diese Verzögerung stößt auf Unverständnis. „Es geht hier um die Schüler und um die ehrenamtliche Vereinstätigkeit. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Nutzbarkeit der Turnhalle und einer Freigabe dieser Halle“, betonte der Rathauschef. Die Verhandlung ist so wichtig, um den Schaden auch gerichtlich festgestellt zu wissen, damit sich die Gemeinde um das Sanieren der Leimbinder kümmern kann. Zum Zeitpunkt des bestätigten Gutachtens werden keine Beweismittel vernichtet. Vergleichsangebote von Firmen, die sich auf dieses Schadensbild spezialisiert haben, könnten im Vorfeld eingeholt werden. Mit einer Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung der Sanierung könnte nach der Verhandlung sofort losgelegt werden, so Kattari und erklärte, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handle.
Sanierungskosten sind überschaubar
Wie er erklärte, wird von einer Schadenssumme von 130 000 Euro für die Sanierung ausgegangen. Die Folgekosten aus der über eineinhalbjährigen Vollschließen sind ungleich höher und wachsen mit jedem Tag weiter an. „Wir würden bei der Sanierung in Vorleistung gehen, damit die Halle endlich wieder genützt werden kann“, resümierte er.
In einem Gerichtsverfahren müsse dann geklärt werden, wer zu welchen Teilen, welche Kosten übernimmt und das könne viele Monate, wenn nicht Jahre dauern.
Einstimmig ermächtigte das Gremium den Bürgermeister, sobald das Gutachten festgestellt wurde, den wirtschaftlichsten Bieter mit der Sanierung zu beauftragen.