Stadtentwicklung Reit im Winkl
„Am Schweinsbichl“: Zwei geplante Häuser eine „städtebauliche Fehlentwicklung“?
In der Gemeinde Reit im Winkl steht eine Änderung des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ bevor. Das sind die Gründe - und die Folgen.
Reit im Wink – Der Gemeinderat hat im August 2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ gefasst. In der jüngsten Sitzung wurden nun die Planungsziele für diese Aufhebung konkretisiert und eine Veränderungssperre beschlossen.
Die Gemeinde gehe davon aus, dass der Bebauungsplan „Am Schweinsbichl“ an Festsetzungsfehlern in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung zu zwei Grundstücken leide, die zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans führen dürften, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Es erfolge dort eine auf Hauptgebäude bezogene Festsetzung einer absoluten Grundfläche, die mit den rechtlichen Vorgaben der Baunutzungsverordnung nicht zu vereinbaren sei. Darüber hinaus setze der Bebauungsplan für diese beiden Grundstücke eine private Verkehrsfläche fest. Dies sei aber im Hinblick auch auf die bauordnungsrechtlichen Anforderungen aufgrund ihrer Länge nicht dazu geeignet, eine ausreichende Erschließung dieser Bauparzellen zu sichern.
Damalige Ausweisung des Baurechts ist eine Fehlentwicklung
Unabhängig davon gehe die Gemeinde zwischenzeitlich davon aus, dass die damals erfolgte Ausweisung des Baurechts für die beiden Grundstücke aufgrund des sensiblen, besonders schützenswerten Landschaftsbildes eine städtebauliche Fehlentwicklung darstelle. Diese Fehlentwicklung solle durch die Aufhebung des Bebauungsplans korrigiert werden. Zudem lasse sich das wesentliche Planungsziel für diese beiden Grundstücke, bezahlbares Bauland für Einheimische zu schaffen, nicht mehr erreichen. Deshalb seien an anderen Stellen, zuletzt im Bereich des Bebauungsplans „Nördlich der Tiroler Straße“, Siedlungsansätze geschaffen worden.
Weiter informierte der Bürgermeister darüber, dass nachdem die Eigentümer der genannten beiden Grundstücke vor kurzem Bauanträge im Landratsamt zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit je einer Ferienwohnung eingereicht hätten, zur Sicherung der Planungsziele der Gemeinde der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich sei. Eine solche gebe der Gemeinde die Möglichkeit, die künftigen Planungen gegenüber Veränderungen zu sichern und zu verhindern, dass die Planverwirklichung durch Bauvorhaben, die der zukünftigen planerischen Intension entgegenstehen, erschwert oder sogar ausgeschlossen würden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Konkretisierung der Planungsziele zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Schweinsbichl“ gemäß Aufstellungsbeschluss vom August 2022. Zudem beschloss er eine Veränderungssperre für die in Frage kommenden Grundstücke im Bereich des Bebauungsplans.