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Bürgermeister Schneider verrät im OVB

„Kein Rosenkrieg“ und „Präzedenzfall für Bayern“? So geht es nach Feuerwehr-Knall von Bergen weiter

Bergens Bürgermeister Stefan Schneider (links) und  Feuerwehr im Einsatz
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Bergens Bürgermeister Stefan Schneider (links) und die Feuerwehr im Einsatz (Symbol).

Bergen wird vom Rücktritt der beiden Feuerwehr-Kommandanten erschüttert. Jetzt verrät Bürgermeister Stefan Schneider, wie es bei den Floriansjüngern weitergeht und warum die Entscheidung über das große Streitthema der Gemeinde Signalwirkung für ganz Bayern haben könnte.

Bergen – Feuerwehr-Drehleiter oder nicht? Diese Frage spaltet die Gemeinde Bergen inzwischen seit Jahren. Als vorerst letzte Stufe der Eskalation wurde in der Gemeinderatssitzung am 14. November der Rücktritt von Kommandant Tobias Schwaiger und Stellvertreter Michael Freitsmiedl verkündet. Damit steht die Feuerwehr Bergen nicht nur weiterhin ohne Drehleiter, sondern dazu auch führungslos da. Ist wegen der „Meuterei“ sogar die Sicherheit der Bürger in Gefahr?

Neue Kandidaten für Feuerwehr-Führungsspitze

Bergens Bürgermeister Stefan Schneider antwortet darauf mit einem klaren Nein. Spätestens, nachdem sich in einer Krisensitzung am Mittwoch (20. November) aus dem bestehenden Team neue Kandidaten für die Führungsspitze der Feuerwehr gefunden haben. „Wir brauchen einen Neuanfang und eine Befriedung im Ort. Ich habe noch eineinhalb Jahre als Bürgermeister, aber die Feuerwehr gibt es hoffentlich noch 200 Jahre und mehr“, sagt Schneider dem OVB.

Der Bergener Bürgermeister Stefan Schneider.

Nach seinen Worten steht der Zeitplan für die Neubesetzung der verwaisten Führungspositionen. Am Montag (25. November) gibt es ein internes Treffen der Feuerwehrler, bei dem noch einmal über die Personalien gesprochen werden soll. Donnerstag (28. November) soll dann in der Gemeinderatssitzung der Rücktritt des bisherigen Kommandanten-Duos Schwaiger/Freitsmiedl angenommen und die „Notbestellung“ des neuen Führungsduos abgewickelt werden. Noch heuer rund um die Weihnachtszeit könnte die neue Spitze dann bei der nötigen Wahl bestätigt werden. „Wenn alles wie geplant funktioniert, würden wir über die Bestellung der neuen Kommandanten dann in der zweiten Kalenderwoche 2025 im Gemeinderat abstimmen“, so Schneider.

Verwaltungsgericht in München entscheidet

Auch wenn der Streit zwischen dem Bürgermeister und dem auch im Gemeinderat sitzenden Ex-Kommandanten Schwaiger längst eine persönliche Note hat, will Stefan Schneider weitere öffentliche Auseinandersetzungen vermeiden: „Es soll keinen Rosenkrieg geben, wie er ansonsten bei der Scheidung nach langer Ehe häufiger vorkommt.“ Ob das tatsächlich funktioniert, muss abgewartet werden. Denn eine finale Entscheidung, ob Bürgermeister Schneider und der Großteil des Gemeinderats auf der einen Seite und Schwaiger auf der anderen Seite im Recht sind, wird das Verwaltungsgericht in München treffen.

Genau dort liegt nämlich seit April 2023 der Einspruch der Gemeinde Bergen gegen den rechtsaufsichtlichen Bescheid des Landratsamtes zur Beschaffung einer Drehleiter. Im Kern des Prozesses geht es um die Überschreitung der sogenannten Hilfsfrist in Bergen um etwa drei bis vier Minuten je nach Einsatzort, weil die Feuerwehr-Einsatzkräfte aus dem nahen Siegsdorf mit der dort vorhandenen Drehleiter anreisen müssen. „Wir haben in der Gemeinde gleich mehrere Wohngebäude, die mit den Standardrettungsmitteln, also der Steckleiter, nicht in allen Etagen erreichbar sind. Diese sind auch baulich nicht mit einem zweiten Rettungsweg ausgestattet“, begründet Ex-Feuerwehr-Kommandant Thomas Schwaiger seine Ansicht.

Zehn Millionen Euro Kosten für Drehleiter und Feuerwehr-Haus?

Bürgermeister Schneider, hinter dem bis auf Schwaiger der komplette Gemeinderat steht, sieht die Kosten von geschätzten zehn Millionen Euro für eine Drehleiter plus des dann nötigen neuen Feuerwehrhauses als unverhältnismäßig an: „Das übersteigt auch mit Blick auf andere dringende Aufgaben wie Ganztagsbetreuung oder Schwimmbadsanierung die Leistungsfähigkeit der Gemeinde Bergen. Natürlich ist die Feuerwehr eine Pflichtaufgabe, aber es gibt keine absolute Sicherheit.“

In vielen anderen Gemeinden im Landkreis und ganzen Freistaat sei eine minimale Hilfsfrist-Überschreitung „gelebte Praxis“, deshalb würde das Gerichtsurteil auch andernorts mit großer Spannung erwartet. „Das ist ein Präzedenzfall für ganz Bayern“, so Schneider. Den Prozess weitertreiben will er nicht, die Gemeinde werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts akzeptieren. Übrigens hätte die wegen eines Eilantrags eigentlich vier Wochen nach Einreichen getroffen werden müssen - doch inzwischen sind wegen der Überlastung der Gerichte vor allem wegen Asylverfahren über eineinhalb Jahre vergangen.

„Kaum Menschenrettung“ durchführbar

Dass die geforderte Drehleiter nicht im Feuerwehrbedarfsplan für die nächsten fünf Jahre auftaucht, erscheint mit Blick auf die fehlende Gerichtsentscheidung logisch. Dennoch traten Schwaiger und sein Stellvertreter als Protest gegen den zusätzlich von einem Ingenieurbüro geprüften Investitionsplan zurück. Statt Drehleiter steht weiterhin nur eine Anhängeleiter zur Verfügung. Der ehemalige 2. Kommandant Michael Freitsmiedl sieht das sehr kritisch: „Wer mit der Materie vertraut ist, weiß, dass man damit kaum eine Menschenrettung durchführen kann und eher alle Beteiligten in Gefahr bringt.“

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