Feuerwehr-Bedarfsplan im Gemeinderat
Was braucht die Feuerwehr Bergen? Riesen-Streit um Drehleiter-Fahrzeug – Aktive vor dem Absprung?
In Bergen streiten Gemeinderat und Feuerwehr darüber, was für deren Einsätze nötig ist. Brauchen die Bergener eine Drehleiter? Drohen Aktive gar mit dem Austritt aus der Feuerwehr? Über Pflichtaufgaben, freiwillige Leistungen und was der Bürgermeister dazu sagt.
Bergen – Der Feuerwehrbedarfsplan und damit die Einschätzung des hierfür beauftragten Ingenieurbüros für Brandschutz- und Gefahrenabwehr IBG, welche Investitionen in den nächsten fünf Jahren für die Feuerwehren Bergen und Holzhausen notwendig werden, liegt vor und wurde bereits von den Gemeinderäten, Verwaltung und Feuerwehrverantwortlichen durchgearbeitet.
„Umfangreiche Ermittlungsarbeit“
Zahlreiche Stellungnahmen verschiedener Interessengruppen wurden eingereicht, sodass sich Verwaltung und Gemeinderat vor vier Wochen aus fachlicher Sicht nicht in der Lage sahen, eine abschließende Beurteilung und Genehmigung des Feuerwehrbedarfsplans zu erteilen und die Beschlussfassung vertagte. Doch auch vier Wochen später sind die Ansichten gespalten. Um sich Klarheit zu verschaffen, entschied nun der Rat, den Plan von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen.
Bürgermeister Stefan Schneider sprach von „umfangreicher Ermittlungsarbeit“, informierte über Stellungnahmen der Feuerwehren Bergen und Holzhausen und des Kreisbrandrates sowie über den Antrag der CSU, eine zusätzliche Stellungnahme der Regierung von Oberbayern einzuholen. Allerdings gibt die Regierung grundsätzliche keine Stellungnahmen ab. Was in allen Kommentaren und Stellungnahmen diskutiert werde, sei das angewandte Richtwertverfahren, ein Verfahren, welches das Büro bereits 150 Mal in Bayern verwendet hat und das etwa zur Einschätzung des Brandschutzes, der Brandabwehr und des Löschwassereinsatzes dient.
Sind Fahrzeuge, die nicht im Plan stehen, trotzdem förderfähig?
Nachdem der Gemeinderat kein Expertengremium ist, schlug Verwaltungschef Andreas Schultes vor, den Plan rechtlich überprüfen zu lassen. Laut Schultes wurden die Standpunkte ausführlich ausgetauscht und es gebe auch keine gesetzliche Verpflichtung, wie ein Feuerwehrbedarfsplan zu erstellen ist. Mit der Entscheidung, das Büro zu beauftragen, wurden auch dessen Richtlinien angenommen. Eine Möglichkeit, Rechtssicherheit zu erlangen, wäre, den Plan nun anzunehmen und von der Rechtsaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. „Wir werden die Kuh anders nicht vom Eis bringen“, sagte Toni Rechenmacher (CSU) und merkte an, dass die Meinungen nach wie vor auseinandergehen. Mit der Prüfung habe man dann eine hohe Rechtssicherheit. Ähnlich sah es Kathi Hallweger (Grüne), die sich eine Befriedung und Normalität wünscht. Eine rechtliche Absicherung hielten auch Annemarie Funke (CSU) wie Sepp Gehmacher (CSU) für richtig. Zudem fragte Gehmacher nach der Förderfähigkeit von Einsatzfahrzeugen, die nun nicht im Plan enthalten sind. Laut Bürgermeister Schneider seien diese ebenfalls förderfähig.
Gemeinderat und Kommandant Tobias Schwaiger (CSU) betonte, dass er dem Feuerwehrbedarfsplan nicht zustimmen könne und das Büro seiner Ansicht nach eine private Meinung wiedergebe. Kommandanten wie auch Kreisbrandräte seien jedoch gesetzlich verpflichtet, eine Stellungnahme abzugeben. So wurde dies bereits zum Fahrzeugkonzept abgegeben. Schwaiger sah die Stellungnahme der Feuerwehr wenig gewürdigt. „Wir werden Anhängeleitern und Schiebeleitern nicht mehr akzeptieren“, betonte Schwaiger. Man werde die Verantwortung nicht übernehmen, fügte er hinzu. Im Feuerwehrbedarfsplan sind Anhängeleiter und Schiebeleiter adäquate Rettungsmittel. Für die erst im vergangenen Jahr gekaufte, gebrauchte Anhängeleiter gebe es jedoch keine Prüfmechanismen mehr.
„Wenn heute der Feuerwehrbedarfsplan so verabschiedet wird, werden sich die Wege einiger Aktiven von der Gemeinde Bergen trennen“, drohte Schwaiger. „Wir folgen der Fachmeinung und der der übergeordneten Fachbehörden“ setzte er nach. Diese sehen die Anschaffung einer Drehleiter als notwendig an. Dies wiederum steht gar nicht zur Diskussion, da diesbezüglich ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Kathi Hallweger entgegnete, dass mit IBG ein Fachbüro beauftragt wurde und dies einstimmig.
Herbert Berger (ÜW) betonte, dass die Gemeinde gesetzlich zum abwehrenden Brandschutz und Gefahrenabwehr verpflichtet sei und er davon ausgehe, dass das Fachbüro auch die bayrischen Regelungen angewandt habe. Das Büro habe die gesetzlichen Mindeststandards beschrieben. Ob die beschriebenen Fahrzeuge dem Bedarf entsprechen, dies zu beurteilen sei er nicht im Stande. Er halte das Konzept jedoch für richtig und verlasse sich darauf.
Pflichtaufgaben der Gemeinde
Laut Toni Rechenmacher gehe es um demokratische Entscheidungen. Er wünsche sich einen gemeinsamen Weg und nicht ein „Gemeinderat gegen Feuerwehr“. „Wir sind froh, die Feuerwehr zu haben, und niemand würde der Feuerwehr nicht alles gönnen“, betonte Rechenmacher. Allerdings muss sich eine Gemeinde dies auch leisten können.
Bürgermeister Schneider betonte, dass das Büro IBG keine Privatperson sei und dort auch Mitglieder der Berufsfeuerwehr München arbeiten und viel Kompetenz vorhanden sei. Auch erklärte er, dass der Feuerwehrbedarfsplan die Pflichtaufgaben der Gemeinde darlegt, nicht aber freiwillige Leistungen. Zur Anhängeleiter AL18 meinte der Rathauschef, dass die Gemeinde daran arbeite, die vom Kommandanten eingereichte Liste, wie das Gerät zum Einsatz kommen könnte, abzuarbeiten. Mit der Gegenstimme von Tobias Schwaiger wurde der Feuerwehrbedarfsplan angenommen und nun der Aufsichtsbehörde zur rechtlichen Begutachtung vorgelegt.