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Münchner soll Mädchen an Campingplatz missbraucht haben

Urteil gegen Camper wegen Kinderpornografie gefällt: Verfahren wegen Missbrauchs abgetrennt

Über 20.000 kinderpornografische Dateien soll der Angeklagte aus München besessen haben.
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Über 20.000 kinderpornografische Dateien soll der Angeklagte aus München besessen haben.

Am Landgericht Traunstein wurde am 12. Juli das Urteil gegen einen 51-Jährigen aus München gesprochen: Ihm wird der Missbrauch von zwei Mädchen auf einem Campingplatz im Rupertiwinkel vorgeworfen. Doch dieses Verfahren wurde abgetrennt – übrig blieb das Verfahren wegen des Besitzes von Kinderpornografie.

Übersicht

Update 15.00 Uhr – Urteil wegen Besitzes von Kinderpornografie gefällt

Der Verteidiger Sebastian Wagner stellt sich der Abtrennung des Missbrauchsverfahrens entgegen, und rügt, dass das Landgericht Traunstein nie örtlich und funktional für den Fall zuständig gewesen sei. Zuvor erklärte der Münchner Anwalt sinngemäß, dass er den Fall vor dem Landgericht in München sehen wolle. Die Jugendschutzkammer nimmt dies zur Kenntnis und nimmt dann die kinderpornografischen Lichtbilder in Augenschein, was bei der Menge an Dateien eine Zeit dauert. Die Gesichtsausdrücke beim Betrachten verraten, dass es sich um schwer zu ertragende Kost handelt.

Dann plädiert Staatsanwältin Franziska Mitterer wegen des Besitzes einer erheblichen Anzahl von kinderpornografischen Dateien, die teilweise schweren sexuellen Missbrauch von Kleinkindern enthalten, für eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und zwei Monaten. Sogar der Verteidiger gibt zu, dass die Lichtbildaufnahmen verstörend waren, er plädiert dennoch für eine Bewährungsstrafe. Nach einer Beratungspause verkündet Richterin Heike Will schließlich das Urteil der Kammer:

Guido M. wird wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien zu drei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Dass der Angeklagte geständig war, sich kooperativ zeigte und keine Vorstrafen vorlagen, wurde von der Kammer berücksichtigt. Auch dass die Dateien „extremste Missbrauchsformen von Kleinkindern“ darstellten, die laut Richterin Heike Will von der Verteidigung verharmlost werden sollten, wurde berücksichtigt.

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Update 13.00 Uhr – Verfahren wegen Missbrauchs wird neu verhandelt

Nach einer kurzen Beratungspause kehrt die Jugendschutzkammer zurück in den Gerichtssaal. Richterin Heike Will gibt bekannt, dass die Kammer das Für und Wider durchgegangen sei und sich nun gezwungen sehe, beide Mädchen begutachten zu lassen. Die Verfahren bezüglich des sexuellen Missbrauchs werden dann von dem Tatvorwurf bezüglich der Kinderpornografie abgetrennt. Das bedeutet, dass die Verhandlung wegen des Kindesmissbrauchs noch einmal von vorne begonnen wird. Am heutigen Verhandlungstag soll nur das Verfahren bezüglich des Besitzes von Kinderpornografie zu einem Ende kommen. Dazu möchte die Kammer die betreffenden Dateien besichtigen, die Plädoyers hören und dann das Urteil verkünden.

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Update 12.00 Uhr – Eine weitere Betroffene sagt als Zeugin aus

Der vierte Prozesstag beginnt wegen der Verspätung eines Anwalts eine Stunde nach dem angesetzten Termin. Gleich zu Beginn der Verhandlung kommt es dann zwischen Verteidiger Sebastian Wagner und Richterin Heike Will zu einer kurzen Diskussion. Der Rechtsanwalt mokiert sich darüber, dass heute noch eine neue Zeugin gehört werden soll. „Da bezweifle ich, dass wir heute fertig werden“, so Wanger. Richterin Will betont daraufhin, dass die Jugendschutzkammer keinerlei Ehrgeiz hege, noch heute das Urteil zu fällen. Die Forderung des Anwalts, zu einem Ende zu kommen, scheint nicht gut anzukommen – ist es doch verständlich, dass gerade in einem Missbrauchsfall eine gründliche Anhörung von Zeugen wünschenswert ist.

Insgesamt fünf Zeugen werden heute gehört: zuerst eine Ermittlungsrichterin vom Amtsgericht Regensburg und dann der Polizist, der die siebenjährige L. nach der Anzeigenerstattung durch deren Mutter vernommen hatte. Bei den Fragen der Richterin geht es vorrangig darum, herauszufinden, wie detailliert das Mädchen von dem Polizisten befragt wurde. Gerade als während der Vernehmung die Kamera noch lief, sei die Siebenjährige sehr schüchtern gewesen. Die Befragung zur Dauer der Berührung durch den Angeklagten und detaillierte Angaben, wo genau er hinfasste, seien nicht gestellt worden. „Ich würde aber schon sagen, dass die Aussagen von L. nachvollziehbar und glaubwürdig waren“, so der Polizist.

Anschließend wird ein weiterer Polizist gehört, der bei der Durchsuchung der Wohnung von Guido M. Schnuller, Windeln und Kinderstrumpfhosen fand. Laut dem Vernehmungsprotokoll soll der Angeklagte behauptet haben, dass die Schnuller noch aus seiner Kindheit stammten. Schließlich wird die letzte Zeugin in den Saal gerufen. Es handelt sich um eine weitere Betroffene, inzwischen eine erwachsene Frau, die im Alter von 12 oder 13 Jahren während eines Aufenthalts auf dem Campingplatz mehrmals von dem Angeklagten angefasst worden sein soll. Guido M. sei damals um die 20 Jahre alt gewesen – der Vorfall muss also 25 bis 30 Jahre zurückliegen.

„Auch eine Freundin hat mir erzählt, dass er sie öfter angefasst hat“, sagt die Zeugin. Die Vorfälle sollen sich immer im Wasser ereignet haben – der Campingplatz lag an einem See. Um weiteren Grapschereien durch Guido M. aus dem Weg zu gehen, sei die Zeugin danach nicht mehr ins Wasser gegangen. Der Verteidiger stellt der Frau dann durchaus schwierige Fragen, darunter beispielsweise, wie groß sie als 12-Jährige war, ob sie psychische Schwierigkeiten oder Drogenprobleme habe. Nach der Aussage der Zeugin kommt es erneut zu einer Diskussion zwischen dem Verteidiger und der Richterin. Der Anwalt stellt einen Beweisantrag und fordert Nachermittlungen bezüglich der Aussagen der siebenjährigen L. er stellt ihre Glaubwürdigkeit infrage.

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Vorbericht: Münchner leugnet Taten – gesteht aber Besitz von Kinderpornos

Traunstein – Seit dem 27. Juni muss sich Guido M. vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Traunstein verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2015 und 2022 zwei Mädchen sexuell missbraucht zu haben. Das jüngere Opfer war zu Beginn der Übergriffe erst drei Jahre alt und wurde bis 2018 insgesamt 47 Mal im Intimbereich berührt. Das zweite Mädchen, damals sieben Jahre alt, soll 2022 zweimal unsittlich angefasst worden sein. Guido M. streitet alle Missbrauchsvorwürfe ab, gestand jedoch den Besitz von über 20.000 kinderpornografischen Dateien.

„Zu keiner Zeit Kinder berührt“

„Die Vorwürfe aus der Anklageschrift treffen nicht zu. Ich habe zu keiner Zeit Kinder in sexueller Weise berührt“, erklärte Guido M. über seinen Rechtsanwalt Sebastian Wagner. Die Polizei war auf den Fall aufmerksam geworden, nachdem die Eltern des siebenjährigen Mädchens im September 2022 Anzeige erstattet hatten. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober desselben Jahres fanden die Beamten eine Vielzahl kinderpornografischer Inhalte, Schnuller und Kinderstrumpfhosen. Diese will Guido M. als Geschenke für eine Babyparty erworben haben.

Am dritten Verhandlungstag sagte eine Nachbarin des Campingplatzes aus, die gesehen haben will, wie Guido M. das jüngere der beiden Mädchen am Bein streichelte. Eine Psychologin und die Mutter der siebenjährigen L. kamen ebenfalls zu Wort und bestätigten die Angaben der Kinder: Diese hatten bei der Vernehmung angegeben, dass der Angeklagte sie im Intimbereich gestreichelt habe. „Mama, ich wollte das nicht, ich bin nicht schuld“, soll das jüngere Mädchen geweint haben, als es seiner Mutter von den Vorfällen erzählte. Beide Kinder sollen sich nach den Taten auffällig anders verhalten haben.

Guido M. hingegen wollte den Kindern nicht ersparen, vernommen zu werden. Er bekannte sich lediglich schuldig, kinder- und jugendpornografische Inhalte besessen zu haben. „Zuerst habe ich die Dateien ganz normal über die Suchmaschine gefunden. Als das dann gesperrt wurde, habe ich im Darknet nach weiteren Inhalten gesucht“, verlas Rechtsanwalt Wagner die Erklärung seines Mandanten. Der Prozess wird am 12. Juli fortgesetzt – das Urteil soll am selben Tag gefällt werden.

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