Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Missbrauch an Campingplatz im Rupertiwinkel?

Dauercamper leugnet Missbrauch von Mädchen: Kinder hätten ihn sexuell nicht interessiert

Der Angeklagte war Dauercamper und seiner Angabe nach gut befreundet mit den Familien der Betroffenen (Symbolbild).
+
Der Angeklagte war Dauercamper und seiner Angabe nach gut befreundet mit den Familien der Betroffenen (Symbolbild).

Am Landgericht Traunstein wird der Prozess gegen Guido M. (51) aus München fortgesetzt. Ihm wird vorgeworfen, zwei Mädchen an einem Campingplatz im Rupertiwinkel missbraucht zu haben. Außerdem soll er über 20.000 kinderpornografische Inhalte besessen haben.

Übersicht

Update 16.30: Dauercamper leugnet Missbrauch von Mädchen

Weil der Angeklagte sich noch während des ersten Prozesstages entschieden hatte, psychiatrisch begutachtet werden zu wollen, besuchte der Sachverständige Prof. Dr. Michael Soyka ihn in der Justizvollzugsanstalt Traunstein. Der Facharzt für Psychiatrie und Neurologie sagt, der Angeklagte habe ihm von einer unauffälligen Kindheit und Jugendzeit berichtet. Guido M. habe „unauffällige Angaben“ zu seinem Sexualleben gemacht und bedauert, keine eigene Familie und Kinder zu haben.

Auch von pädophilen Neigungen habe der Angeklagte nicht berichtet. Erst nach 2011 sei Guido M. über das Internet und später über das Darknet an kinderpornografische Dateien gekommen. Angeblich habe er bei dem Bildmaterial keine Erregung empfunden, und es für „Blödsinn gehalten“. Zu den Tatvorwürfen habe Guido M. gesagt, dass diese nicht stimmten. Der Sachverständige betrachtet den Hang des Angeklagten zur Kinderpornografie nicht als „dominierenden Trieb“, und im Vergleich zu anderen Fällen als nicht so stark ausgeprägt.

Eine seelische Störung oder eine Einschränkung der Schuldfähigkeit sei bei dem 51-Jährigen nicht gegeben. Nach eigenen Angaben fühle sich der Angeklagte nur von präpubertären Mädchen angezogen, doch bezüglich des Alters sprächen die aufgefundenen kinderpornografischen Dateien laut dem Sachverständigen eine andere Sprache.

Bezüglich der in seiner Wohnung sichergestellten Babywindeln, Schnuller und Kinderstrumpfhosen verliest der Verteidiger von Guido M. eine weitere Einlassung seines Mandanten: Hierin gibt er an, dass die Windeln und Schnuller für eine Babyparty gedacht gewesen seien und die Strumpfhosen in einem Paket mit Damenstrumpfhosen gekauft habe, da er einen Fetisch für Damenunterwäsche hege.

Der zweite Verhandlungstag neigt sich dem Ende zu. Am Donnerstag werden noch weitere Zeugen erwartet. Das Urteil der ersten Jugendkammer soll am Freitag, dem 12. Juli gefällt werden.

Zurück zur Übersicht

Update 15.30 Uhr: „Mama, ich wollte das nicht, ich bin nicht schuld“

Dann wird die Mutter der Geschädigten M. in den Zeugenstand gerufen. M. soll in den Jahren zwischen 2015 und 2018 mehrmals von dem Angeklagten missbraucht worden sein. Das Mädchen soll zu Beginn der Handlungen erst drei Jahre alt gewesen sein. Die Zeugin sagt, dass sie im vergangenen Jahr am Campingplatz erfahren habe, dass Guido M. wegen Kindesmissbrauch der Stellplatz gekündigt worden sei. Weil ihre Tochter M. den Dauercamper häufig besucht hatte, weil sie dort ein Pferdespiel auf seinem Handy spielen durfte, habe die Mutter ihr Kind gefragt, ob Guido M. jemals etwas gemacht habe, das sie nicht wollte.

„Da hat sie gleich angefangen zu weinen“, so die Zeugin. „Mama, ich wollte das nicht, ich bin nicht schuld“, soll das Mädchen zu seiner Mutter gesagt haben. Anschließend habe M. erzählt, dass Guido M. sie sehr häufig im Schritt angefasst und unter der Unterhose gestreichelt habe. Das Mädchen habe sich schuldig gefühlt und nicht gewollt, dass ihre Geschwister davon erfahren. Doch als die Zeugin ihre weiteren Kinder befragte, sagte wohl auch eine ältere Schwester von M., dass der Angeklagte sie „immer am Arsch angefasst“ habe. Ihre Söhne hätten erzählt, dass der Dauercamper nur M. mit dem Handy spielen ließ.

Weil das Mädchen bereits wegen eines Unfalls in therapeutischer Behandlung gewesen sei, habe es auch mit der Therapeutin über die Vorfälle gesprochen. Die Zeugin erwähnt außerdem, dass der Klassenlehrer ihrer Tochter nach den Wochenenden immer wieder von auffälliger Unkonzentriertheit berichtet habe.

Zurück zur Übersicht

Update 14.30 Uhr: Siebenjährige erzählte Schwester, dass sie angefasst wurde

Der Prozess gegen den 51-jährigen Guido M. aus München wird fortgesetzt: Als erste Zeugin sagt die Mutter der damals siebenjährigen L. aus. Der Angeklagte soll sie auf seinem festen Stellplatz an einem Campingplatz im Rupertiwinkel bei zwei Gelegenheiten im Intimbereich angefasst haben. Die mehrfache Mutter sagt, ihre Tochter habe sich zuerst an ihre älteste Schwester gewandt. Diese habe der Mutter dann erzählt, dass Guido M. ihre siebenjährige Tochter „am Po“ angefasst haben soll. Ihre Älteste sagte wohl: „Wenn das stimmt, was L. mir gesagt hat, dann will ich Guido nie wieder sehen.“

Nach dem Gespräch mit ihrer Ältesten suchte die Mutter dann das Gespräch mit L., die ihr dann sagte, dass er ihr in den Schritt gefasst und sie gestreichelt habe. Ihre Tochter hatte an diesem Tag ein T-Shirt, eine lange Hose und darunter eine Unterhose getragen. Ein anderes Mal soll Guido M. zu L. gesagt haben, dass sie ein bestimmtes Geschenk nur bekomme, wenn sie ihm ein „Bussi“ gebe. Für die Mutter sei vorher nichts auffällig gewesen, weil die Kinder öfter an dem Freisitz des Dauercampers zu Besuch waren und dort mit ihm „ratschten“. 

Nachdem Vorfall am Campingplatz sei es jedoch zu einer Verhaltensänderung bei der Siebenjährigen gekommen: „Zwischendurch ist sie nicht mal allein zum Duschen und zur Toilette gegangen“, sagt die Mutter vor Gericht aus. „Ich glaube aber, dass es gut für L. war, dass sie gleich darüber sprechen konnte.“ Weil der Familienvater erst vor kurzer Zeit verstorben war, habe die Mutter bereits ein sozialpädagogisches Beratungsangebot genutzt, was sich auch bezüglich des Missbrauchs als vorteilhaft erwiesen habe.

Auch die Schwester des mutmaßlichen Missbrauchsopfers sagt als Zeugin aus und bestätigt das bisher Gesagte: Ihre Schwester sei unvermittelt auf sie zugegangen und habe ihr gesagt, dass der Angeklagte sie vor wenigen Stunden angefasst habe. Bei der Befragung der Zeuginnen geht der Verteidiger, Sebastian Wagner aus München, immer wieder darauf ein, ob die Mädchen aufgeklärt worden seien. Von dem Missbrauch der kleinen M. hätten die beiden vorher nichts gehört.

Zurück zur Übersicht

Vorbericht: Dauercamper soll zwei Mädchen angefasst haben

Traunstein – Am 1. Juli wird am Landgericht Traunstein der Prozess gegen Guido M. aus München fortgesetzt. Der 51-jährige Lagerist soll in den Jahren zwischen 2015 und 2022 in mindestens 49 Fällen sexuelle Handlungen an zwei minderjährigen Mädchen vorgenommen haben. Darüber hinaus soll er im Besitz von über 20.000 kinder- und jugendpornografischen Dateien gewesen sein.

„Ich habe zu keiner Zeit Kinder in sexueller Weise berührt“

Seit 2014 hatte Guido M. mit seiner Familie einen Dauerstellplatz auf einem Campingplatz im Rupertiwinkel. Dort soll er eines der Mädchen, M., das zu Beginn der Übergriffe erst drei Jahre alt war, zwischen 2015 und 2018 mindestens 47 Mal im Intimbereich angefasst haben. 2022 soll er dies in zwei Fällen auch an der damals siebenjährigen S. getan haben. „Die Vorwürfe aus der Anklageschrift treffen nicht zu. Ich habe zu keiner Zeit Kinder in sexueller Weise berührt“, stritt der Angeklagte am ersten Verhandlungstag in einer Erklärung ab.

Guido M. behauptet, immer ein gutes Verhältnis zu den Kindern und ihren Eltern auf dem Campingplatz gehabt zu haben. „Es gab noch viel mehr Kinder, die bei mir spielten“, verlas sein Verteidiger, Rechtsanwalt Sebastian Wagner. Der Angeklagte habe sich immer eigene Kinder gewünscht und die Gesellschaft der Kinder genossen. In der Erklärung ging Guido M. auch auf die konkreten Vorwürfe ein und streitet ab, die Mädchen im Intimbereich berührt zu haben. „Ich bin nie auf die Idee gekommen, so etwas zu tun“, so Guido M. Eine Nachbarin auf dem Campingplatz will jedoch gesehen haben, wie Guido M. ein Mädchen auf dem Schoß hatte und ihr das Bein streichelte.

Schnuller und Kinderstrumpfhosen bei Durchsuchung gefunden

Bezüglich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte zeigte sich der Angeklagte jedoch geständig: „Zuerst habe ich die Dateien ganz normal über die Suchmaschine gefunden. Als das dann gesperrt wurde, habe ich im Darknet nach weiteren Inhalten gesucht“, so der 51-Jährige. Er habe sich nie Hilfe gesucht, weil es ihm schlicht zu peinlich war. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Oktober 2022 fand die Polizei dann neben den kinder- und jugendpornografischen Inhalten auch Schnuller und Kinderstrumpfhosen. Am 1. Juli werden wohl noch weitere Zeugen aussagen.

Das Urteil wird voraussichtlich am 12. Juli gefällt.

Zurück zur Übersicht

Kommentare