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Wegen Missbrauchs und Kinderpornografie vor Gericht

Schnuller, Strumpfhosen und Kinderpornos sichergestellt: Missbrauch an Campingplatz im Rupertiwinkel?

Der Angeklagte soll einen Platz als Dauercamper gemietet und auf dem Campingplatz zwei kleine Mädchen missbraucht haben.
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Der Angeklagte soll einen Platz als Dauercamper gemietet und auf dem Campingplatz zwei kleine Mädchen missbraucht haben (Symbolbild).

Am 27. Juni beginnt am Landgericht Traunstein der Prozess gegen Guido M. (51) Der Angeklagte soll zwei kleine Mädchen auf einem Campingplatz im Rupertiwinkel missbraucht haben. Außerdem wurden über 20.000 kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinen Datenträgern sichergestellt.

Übersicht

Update 13.03 Uhr – Schnuller, Strumpfhosen und Kinderpornos bei Durchsuchung sichergestellt

In Bezug auf den Erwerb und Besitz von Kinder- und Jugendpornografie zeigt sich Guido M. in seiner Einlassung geständig. Bereits vor etwa 13 Jahren soll er im Internet auf kinderpornografische Inhalte gestoßen sein. Anfangs sei er „geschockt“ gewesen, doch dann habe er gemerkt, dass ihm die Bilder gefallen. „Zuerst habe ich die Dateien ganz normal über die Suchmaschine gefunden. Als das dann gesperrt wurde, habe ich im Darknet nach weiteren Inhalten gesucht“, verliest Rechtsanwalt Wagner die Erklärung seines Mandanten. Guido M. habe auch mit anderen Usern über Kinderpornografie gechattet, die Inhalte aber nie an andere weitergegeben. 

Sadistische Darstellungen oder Bilder von Kindern unter elf Jahren hätten dem Angeklagten nicht so gut gefallen. „Ich habe immer öfter ein schlechtes Gewissen bekommen, denn ich wusste, dass die Taten die Kinder kaputtmachen“, heißt es in der Erklärung. Guido M. habe sich immer wieder vorgenommen „aufzuhören“, und für den „Entzug“ während seines Urlaubs den Computer zu Hause gelassen. In den letzten Jahren habe sein zwanghaftes Interesse abgenommen, was der Angeklagte auf sein zunehmendes Alter schiebt. Hilfe habe er sich wegen seiner Neigung nie gesucht – weil es ihm zu peinlich war, so die Erklärung.

Schnuller und Strumpfhosen bei Durchsuchung gefunden

Nach der Verlesung der Einlassung ruft die Vorsitzende Richterin Heike Will den ersten Zeugen in den Saal: Der sachbearbeitende Polizeibeamte sagt, die Polizei sei durch eine Anzeige der Eltern des siebenjährigen Mädchens S. im September 2022 auf den Fall aufmerksam geworden. Bei einem Urlaub auf dem besagten Campingplatz habe der Angeklagte das Mädchen bei zwei Gelegenheiten im Intimbereich gestreichelt. Bei einer Durchsuchung der Wohnung von Guido M. habe die Polizei eine sehr hohe Zahl kinderpornografischer Inhalte gefunden, aber auch Schnuller und Kinderstrumpfhosen, so der Zeuge.

Der Polizeibeamte erwähnt auch, dass eine Campingplatz-Nachbarin von Guido M. angab, eine Beobachtung gemacht zu haben: Die Frau will gesehen haben, wie die kleine M. auf dem Schoß des Angeklagten lag und er ihr mit der Hand das Bein streichelte. Sie haben den Dauercamper dann auch darauf angesprochen. Inzwischen sei dem Angeklagten der Platz auf dem Campingplatz gekündigt worden. 

Am Montag (1. Juli) wird der Prozess gegen Guido M. fortgesetzt. Die Verhandlung beginnt um 13.30 Uhr. Das Urteil gegen den mutmaßlichen Missbrauchstäter wird voraussichtlich am 12. Juli gefällt.

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Update 12.00 Uhr – Eines der Mädchen war zu Beginn der Handlungen erst drei Jahre alt

Rechtsanwalt Sebastian Wagner verliest weiter die Erklärung seines Mandanten: Da Guido M. von der Staatsanwaltschaft unter anderem vorgeworfen wird, zwei Mädchen auf seinem Dauerstellplatz missbraucht zu haben, geht er auf die Fälle näher ein. Laut Anklage soll er eines der Mädchen, M., welches zu Beginn der Handlungen erst drei Jahre alt war, über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig im Intimbereich angefasst haben. Der 51-Jährige leugnet die Handlungen in seiner Erklärung: Die Eltern des Mädchens hätten sehr viele Kinder gehabt, und das Mädchen habe ihn regelmäßig besucht und ein Pferdespiel an seinem Handy gespielt.

„Sie war häufiger allein am Platz unterwegs“, verliest der Verteidiger. Zwei oder drei Mal sei das Mädchen auch auf dem Schoß des Angeklagten gesessen, er habe das Kleinkind aber nie berührt und auch nicht gestreichelt. „Ich bin nie auf die Idee gekommen, so etwas zu tun“, so die Erklärung. Alle Nachbarn und Passanten hätten Einblick auf seinen Platz gehabt und deswegen sehen können, was sich dort abspielte. Guido M. leugnet auch, die siebenjährige S. angefasst zu haben. Die Familie des Mädchens habe einen Wohnwagen in der gleichen Reihe bewohnt und das Mädchen sei mit ihren Geschwistern häufig auf seinen Vorplatz gekommen, um dort zu spielen. Einmal habe sie sich neben ihn auf eine Bank gelegt, aber er habe sie nie im Intimbereich angefasst, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft.

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Update 11.00 Uhr – Angeklagter streitet ab, Mädchen angefasst zu haben

Die Verhandlung beginnt um 9.30 Uhr: Der 51-jährige Guido M. erscheint in Begleitung zweier Polizeibeamter und in Fußfesseln. Der letzte Wohnsitz des ehemaligen Lageristen befand sich in München. Der Angeklagte erscheint ruhig und gefasst und wird von Rechtsanwalt Sebastian Wagner aus München vertreten. Dieser gibt gleich zu Prozessbeginn eine Erklärung für seinen Mandanten ab, der sich laut dem Verteidiger nicht traue, selbst Angaben zu dem sehr sensiblen Thema zu machen.

Die Erklärung beginnt mit den Worten: „Die Vorwürfe aus der Anklageschrift treffen nicht zu. Ich habe zu keiner Zeit Kinder in sexueller Weise berührt.“ Die Eltern des 51-Jährigen sollen bereits seit 1973 einen Dauerstellplatz an dem besagten Campingplatz im Rupertiwinkel gemietet haben. „Wir haben einen Wohnanhänger mit Vorzelt, das an einer Seite offen war“, verliest der Verteidiger.
Guido M. habe praktisch jedes Wochenende und jeden Urlaub auf dem Stellplatz verbracht und sei auch als Rettungsschwimmer bei der Wasserwacht und früher als Schwimmlehrer aktiv gewesen.

„Es gab noch viel mehr Kinder, die bei mir spielten“

Auf dem Campingplatz habe der Anklagte seine Abende regelmäßig in geselligen Runden verbracht und ein sehr gutes Verhältnis zu den benachbarten Campern gepflegt – darunter auch die Familien der mutmaßlich missbrauchten Mädchen. Man habe einander geholfen, heißt es in der Erklärung. Der Angeklagte habe sich immer eigene Kinder gewünscht, doch weil er keine Frau fand, habe das nicht geklappt und so habe er es immer genossen, wenn Kinder ihn auf seinem Platz besuchten. „Es gab noch viel mehr Kinder, die bei mir spielten“, verliest Rechtsanwalt Wagner. Laut seinem Mandanten seien die Kinder jedoch freiwillig gekommen – und ohne eine Einladung durch den Angeklagten. Guido M. gibt in seiner Erklärung an, dass sein Platz wegen seiner Lage sehr belebt gewesen sei: Er lag nahe einer Kreuzung, und auf dem Weg zur Toilette, sowie am Weg zu einer Hauptattraktion des Campingplatzes. 

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Vorbericht: Angeklagter (51) soll zwei kleine Mädchen an Campingplatz missbraucht haben

Traunstein – Am 27. Juni beginnt am Landgericht Traunstein der Prozess gegen den 51-jährigen Guido M. aus München. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2015 und 2022 in insgesamt 49 Fällen sexuelle Handlungen an zwei minderjährigen Mädchen vorgenommen zu haben. Zudem soll er im Besitz von zahlreichen kinderpornografischen Inhalten gewesen sein.

49 Missbrauchshandlungen und über 20.000 Dateien

Seit 2014 soll die Familie des Angeklagten einen Dauerstellplatz auf dem Campingplatz besitzen. Dort soll Guido M. zwischen 2015 und 2018 ein Kind mindestens 47 Mal missbraucht haben. Zu Beginn der Missbrauchshandlungen war das Mädchen wohl erst drei Jahre alt: M. ließ es auf seinem Schoß sitzen und berührte es unsittlich. 2022 soll er dann bei zwei Gelegenheiten eine Siebenjährige im Intimbereich gestreichelt haben. Das Mädchen soll sich zuvor im Bereich seines Dauerstellplatzes gesonnt haben.

Im Oktober 2022 fand die Polizei im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung beim Angeklagten über 20.000 kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinen Datenträgern. Diese beinhalteten unter anderem Darstellungen von schwerem sexuellen Missbrauch an Kleinkindern. Außerdem soll Guido M. in 252 Aktionen insgesamt 1.600 kinderpornografische Dateien aus dem Internet heruntergeladen haben.

Der Angeklagte steht nun wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 49 Fällen, des Besitzes kinderpornografischer Inhalte sowie des wiederholten Versuchs, sich kinderpornografische Inhalte zu verschaffen, vor Gericht. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am 12. Juli gefällt.

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