Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

17 Kilo Gras und professioneller Vertrieb

Marihuana-Plantage am Schwimmbad: Vier Töginger wegen blühender Darknet-Geschäfte angeklagt

Rund 17 Kilo Marihuana konnten die Beamten sicherstellen.
+
Rund 17 Kilo Marihuana konnten die Beamten sicherstellen.

Ab dem 19. September stehen vier junge Männer aus Töging wegen bandenmäßigen Handels mit Marihuana vor Gericht. Rauschgiftfahnder hatten im Januar durch aufwändige Ermittlungen 17 Kilo Gras und Bargeld sichergestellt.

Traunstein/Töging – Insgesamt acht Verhandlungstage sind am Landgericht Traunstein für einen Drogenprozess gegen vier Männer aus Töging angesetzt: Die Angeklagten, welche zwischen 23 und 24 Jahre alt sind, sollen zwischen Mai 2021 und Januar 2023 einen „schwungvollen Handel“ mit Betäubungsmitteln betrieben haben. Ihnen wird vorgeworfen, mindestens 82.000 Gramm Marihuana für rund 611.000 Euro umgesetzt zu haben.

Verdeckter und professioneller Vertrieb

Aber nicht nur ein hochprofessionelles Erwerbs- und Vertriebsnetz mit Darknet-Shop und Kryptogeldern wird ihnen vorgeworfen, sondern auch ein „blühender“ Plantagenbetrieb: Auf einem Feld hinter dem Töginger Schwimmbad sollen sie 200 Pflanzen Marihuana angebaut haben und in einem Waldstück am Innkanal bei Töging rund 600. Außerdem pflegte die vermeintliche Bande noch weitere 40 Pflanzen in einer Indoorplantage. Daneben sollen die Männer über einen Händler aus den Vereinigten Staaten weiteres „Gras“ bestellt und per Postsendung erhalten haben. Für den Empfang der Drogenpakete sollen die Männer Scheinnamen und Scheinadressen benutzt haben.

Tracking-Option für Drogenpakete

Bis etwa November 2022 soll die Gruppierung aus den drei Angeklagten S. (24), W. (23) und L. (23) bestanden haben. Weil es aber im Zeitraum zwischen Juli und Oktober zu einer größeren Beschlagnahmung von Sendungen durch den Zoll in Frankfurt gekommen war, soll es zwischen den Männern zu Streitereien gekommen sein. Diese war laut Anklage der Grund, dass L. die vermeintliche Bande verließ und B. an dessen Stelle (23) eintrat. Die Staatsanwaltschaft Traunstein wirft den vier Männern vor, ihre „Ware“ primär über Darknet-Shops mit den Namen „Monopoly Market“ und „AlphaBay Market“vertrieben zu haben. Zahlungen seien teils über Kryptowährung, Paypal und Cash-Drop erfolgt sein. Als Bonus für ihre „Kunden“ soll eine Tracking-Option für die Drogenpakete angeboten worden sein.

Darknet und Kryptogelder

Während W. für die Verwaltung der Kryptogelder und Abwicklung der Geschäfte im Darknet zuständig gewesen sein soll, wurde bei einer Durchsuchung der Wohnung von S. eine Aufzuchtanlage in dessen Dachboden, sowie ein Versandstudio in seinem Keller aufgefunden. Dort sollen die Angeklagten gemeinsam die Droge verpackt haben. Outdoor-Marihuana von der Schwimmbad- und Waldplantage sollen für sechs bis sieben Euro pro Gramm, und Indoor-Gras für acht bis zwölf Euro verkauft worden sein. Auch Rabatte bei höheren Bestellmengen wurde angeboten.

Scheindeal von Fahndern eingeleitet

Auf die Schliche sei man den Angeklagten gekommen, weil Ermittlungsbeamte über einen der Drogen-Abnehmer einen Scheinkauf einfädeln ließen. Dazu wurden insgesamt 16 Kilogramm Marihuana von dem Kunden der mutmaßlichen Bande bestellt. Die Übergabe der Drogen gegen einen Verkaufspreis von 72.800 Euro sollte am Nachmittag des 20. Januar vor einem Fast-Food-Restaurant in Mühldorf stattfinde. Im Zuge des „Scheinverkaufs“ wurde der Angeklagte S. festgenommen, der mit dem Auto von B. und zwei Umzugskartons voller Marihuana zur Übergabe erschienen war. Bei den folgenden Hausdurchsuchungen wurde in den Wohnungen der vier Angeklagten weiteres Marihuana und bei W. neben mehreren Mobiltelefonen und einem Ledger (Anm. der Redaktion: Hardware Wallet zur Sicherung von Kryptogeldern) sowie einem verschlüsselten USB-Stick auch eine geladene Schreckschusspistole und Patronen gefunden.

„Hoher Organisationsgrad“

Nach langen Verständigungsgesprächen teilte der Vorsitzende Richter Volker Ziegler mit, dass es sich aus Sicht der Kammer um einen komplexen Sachverhalt handele, aber ein Bandenhandel nachvollziehbar sei. Auch eine Anstiftung zur Einfuhr von Cannabis aus den USA sei gut belegbar. In diesem Zusammenhang wies der Richter auf die hohen Mindeststrafen für bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln hin – ebenso für bewaffnetes Handeltreiben. Strafmildernd könne berücksichtigt werden, dass es sich um weiche Drogen handele und der Gesetzgeber mildere Strafen für diesen Tatbestand plane. Außerdem werde berücksichtigt, dass hohe Freiheitsstrafen eine Resozialisierung der Männer gefährden könnten. Strafverschärfend sei allerdings der hohe Organisationsgrad und der verdeckte Handel im Darknet.

Lange Beratungs- und Verständigungsgespräche

Weil alle Verteidiger konkrete Strafvorstellungen seitens der Staatsanwaltschaft hören wollten, forderte Staatsanwalt Nils Wewer für die Angeklagten S. und W. eine Freiheitsstrafe in Höhe von acht bis achteinhalb Jahren, sollten diese sich vollumfänglich geständig zeigen. Für L. schlug Wewer vier Jahre und für B. fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe vor. Diese Vorstellungen stießen seitens der Rechtsanwälte gesammelt auf Ablehnung und Unverständnis. Nach einer Beratung der Strafkammer teilte der Vorsitzende Richter mit, dass sie den Angeklagten bei einem umfassenden Geständnis inklusive Angaben zur Arbeitsteilung und zu Erlösen aus den Drogenverkäufen sowie dem Verzicht auf die Anhörung bestimmter Zeugen folgende Strafen zusichere: für die Angeklagten S. und W. fünf bis fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe, für B. und L. ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Eine Entscheidung seitens der Angeklagten und ihrer Verteidiger soll am kommenden Verhandlungstag, am Donnerstag, den 21. September mitgeteilt werden.

+++ innsalzach24.de wird live aus dem Gerichtssaal berichten +++

Kommentare