„Kokain unter der Woche, Ecstasy am Wochenende“
Drei Mühldorfer Mädchen mit Gratis-Drogen versorgt: Urteil gegen 33-Jährigen gefallen
Traunstein/Mühldorf – Versorgte ein 33-Jähriger über Monate drei Mühldorferinnen gratis mit harten Drogen und wollte im Gegenzug Intimitäten? Am Montag (8. Juli) fiel vor dem Traunsteiner Landgericht das Urteil gegen den Mann.
Update, 17.43 Uhr - Urteil gegen 33-Jährigen gefallen
Das Urteil ist gefallen – und das Traunsteiner Landgericht sieht es als erwiesen an, dass ein 33-jähriger Afghane drei Mühldorfer Mädchen gratis mit Drogen versorgte. 31 Mal hat er Kokain und Ecstasy an die Mädchen verschenkt, die zur Tatzeit gerade mal 13 und 17 Jahre alt waren. Fünf Jahre muss der Mann, zuletzt wohnhaft in München, jetzt ins Gefängnis. „Überlassen von Betäubungsmitteln an Personen unter 18 Jahren“ nennt sich der Straftatbestand.
„Kokain unter der Woche, Ecstasy am Wochenende“, so fasste es die Vorsitzende Richterin Christina Braune zusammen. Verurteilt wurde der Mann aber zusätzlich auch wegen Drogenbesitz, Urkundenfälschung und Trunkenheit im Verkehr. Weil er unter Drogeneinfluss hinterm Steuer erwischt wurde, muss der 33-Jährige für ein Jahr auch seinen Führerschein abgeben.
Für den Angeklagten spricht, dass er die Mühldorferinnen nicht zum Konsum angestiftet hat – alle hatten zuvor schon ihre Erfahrungen mit Rauschgift gemacht. Im Gegenzug erhoffte sich der Mann aber Sex von den Mädchen – jedoch ohne Erfolg. Der Angeklagte wurde im Prozess selbst als drogensüchtig eingestuft, einen Teil der Haft muss er deshalb in einer Entzugsanstalt verbringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Update, 17.07 Uhr - Muss „Kommando“ jahrelang in Haft?
Nach monatelanger Verhandlung ist im Prozess gegen den 33-jährigen Afghanen nun endlich ein Ende in Sicht. Gerade wurden vor dem Traunsteiner Landgericht die Plädoyers gehalten. Für Staatsanwältin Karin Hahn steht die Sachlage fest: In den Jahren 2022 und 2023 hat der Mann (Spitzname „Kommando“) Drogen an drei Mädchen aus Mühldorf verschenkt. Sie waren damals erst 13 und 17 Jahre alt.
„Er hat die Mädchen noch mehr in die Abhängigkeit getrieben“, so die Staatsanwältin. Insgesamt 56 Mal habe der Angeklagte Kokain und Ecstasy an die Drei verschenkt – und sich im Gegenzug „sexuell angenähert“. Eines der Mädchen habe der Angeklagte auch zu Kokain-Geschäften nach München-Neuperlach mitgenommen. Und: Der Afghane sei unter Rauschgifteinfluss auch Auto gefahren.
Fünf Jahre und neun Monate Haft fordert die Staatsanwaltschaft. Wegen der Drogensucht soll der 33-Jährige einen Teil davon in einer Entzugsanstalt verbringen. Die Therapie sieht auch Verteidiger Kai Wagler als notwendig an. Einen konkreten Strafantrag stellt er nicht. Aber sein Mandant sollte ohne weiteren Gefängnisaufenthalt direkt mit dem Drogenentzug beginnen können.
Für den Verteidiger waren es nur zwölf Fälle, in denen sein Mandant die Mädchen mit Ecstasy und Kokain versorgte. „Und sie waren alle schon zuvor Konsumentinnen. Der Angeklagte hat sie auch nicht dazu gedrängt“, so Wagler. Nach einer Beratungspause wird das Landgericht noch heute das Urteil verkünden.
Erstmeldung, 11.20 Uhr
Zum Teil machten sie auch zuvor schon ihre Erfahrungen mit Rauschgift, aber „es ist schon super, wenn man süchtig ist und dann gratis Drogen kriegt“, drückte es eine der Mühldorferinnen als Zeugin vor Gericht aus. Drei Mädchen, damals im Alter von 13 und 17 Jahren, sollen von einem Münchner gratis mit Kokain und Ecstasy versorgt worden sein. Im Gegenzug habe er sich Kontakt, Nähe und auch Sex erhofft. Am Montag (8. Juli) wird die Verhandlung ab 14 Uhr vor dem Traunsteiner Landgericht fortgesetzt.
Der Prozess begann bereits Ende März, doch jetzt dürfte es ans Urteil gehen. Dem 33-jährigen Angeklagten, ein afghanischer Staatsangehöriger, droht ein Schuldspruch wegen Besitz und Abgabe von Rauschgift an Minderjährige. In der Anklage wurden insgesamt 63 Fälle aufgelistet, an dem er Drogen an die Mädchen verschenkt haben soll. Dazu werden ihm einige Verkehrsdelikte vorgeworfen.
innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.
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