Prozess um Missbrauch der eigenen Tochter
Was Psychiater über Wasserburger Angeklagten sagt - auch Mädchen muss nochmal vors Gericht
Er soll seine eigene Tochter immer wieder sexuell missbraucht haben - doch der Mann aus Wasserburg bestreitet die Vorwürfe. Jetzt legte vor Gericht ein Psychiater sein Gutachten über den 41-Jährigen ab. Außerdem steht inzwischen fest, dass auch das Mädchen nochmal aussagen muss.
Wasserburg/Traunstein - Wenn man das Gutachten des Psychiaters Dr. Michael Soyka vor dem Traunsteiner Landgericht am Donnerstag (21. August) gehört hatte, gewann man leicht den Eindruck: Er hatte es schon mit weit schwierigeren Charakteren zu tun. Alles, was ihm der 41-jährige Angeklagte aus Wasserburg in Untersuchungshaft über sich selbst erzählte, klingt recht gewöhnlich. „Die typischen Anzeichen, die man bei Pädophilie oft vorfindet, randständige oder minderbegabte Menschen, findet man bei ihm nicht“, so Soyka.
Angeklagter wäre voll schuldfähig
Aber muss das etwas heißen? An den Anschuldigungen, die gegen den Wasserburger erhoben werden, ändert das nichts. Er soll vor drei Jahren seine eigene Tochter mehrmals sexuell missbraucht zu haben. Das Mädchen war damals zehn bzw. elf Jahre alt. „Ein unauffälliger Lebenslauf, ein gutes Verhältnis zu den Eltern, eine abgeschlossene Lehre“, fasste es Soyka zusammen. Drogen waren beim Angeklagten nie ein Thema, mit Alkohol oder Gewalt hätte es auch keine Probleme gegeben. Und: Die Beziehung zur mutmaßlich missbrauchten Tochter sei immer „schön“ gewesen...
„Sich selbst hat der Angeklagte ein normales Sexualleben attestiert. Kein Fetisch, keine besonderen Neigungen“, so der psychiatrische Gutachter. Auch selbst habe der Wasserburger in seiner Kindheit keinen Missbrauch erfahren müssen. Die Polizei fand auf den Handys und Computern des 41-Jährigen keine Kinder- oder Jugendpornos. Dr. Michael Soyka stufte den Mann abschließend als voll schuldfähig ein.
Richterin will Mädchen vor Aussage die Angst nehmen
Fortgesetzt wird der Prozess um den Kindesmissbrauch in Wasserburg am 26. August. Obwohl das Landgericht unter Vorsitz von Jacqueline Aßbichler es eigentlich verhindern wollte: an jenem Tag wird auch das Mädchen, die mutmaßlich Geschädigte, erneut aussagen müssen - wie es aussieht, im selben Sitzungssaal mit dem Angeklagten. Damit sie ihrem Vater nicht ins Gesicht schauen muss, wird wohl eine Trennwand zwischen den beiden errichtet. Aßbichler bot außerdem an, mit dem Mädchen am Tag zuvor schon einmal durch den Gerichtssaal zu gehen: „Dann hat sie vielleicht weniger Angst und die erste Hemmschwelle ist weg.“
Auch eine Freundin des Mädchens wird noch als Zeugin nach Traunstein müssen, allerdings erst im Oktober. Ihr hatte die Tochter des Angeklagten als erstes von den vorgeworfenen Taten erzählt. Das Glaubwürdigkeitsgutachten, das auf Antrag der Verteidiger Harald Baumgärtl und Walter Holderle über das Mädchen gemacht wird, kann erst danach vorgetragen werden. Dementsprechend wird auch mit einem Urteil frühestens im Oktober zu rechnen sein. (xe)