Gesetz des Freistaats Bayern dazu noch nicht in Kraft
Kiffen auf dem Festplatz? So regeln es Traunstein und Burghausen auf ihren Volksfesten
Bayern will das Kiffen in Biergärten oder auf Volksfesten wieder komplett verbieten - das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft. In Traunstein und Burghausen stehen die Volksfeste aber bereits vor der Tür: Wie wird man dort mit dem Cannabis-Konsum umgehen?
Traunstein/Burghausen - Ein Joint im Biergarten, auf dem Volksfestgelände oder im Außenbereich eines Cafés - seit der Cannabis-Legalisierung vom 1. April prinzipiell nicht verboten. Geregelt ist nur, dass nicht in der Nähe von Jugendlichen und Kindern gekifft werden darf. Der Freistaat plant aber auch hier grundsätzliche Verbote, doch das Gesetz dürfte erst kurz vor Pfingsten in Kraft treten. Was also machen Traunstein und Burghausen? Das Traunsteiner Frühlingsfest beginnt am kommenden Mittwoch (8. Mai) und die Burghauser Maiwiesn schon am heutigen Freitag (3. Mai).
Eigenes Verbot in Traunstein weit über Festplatzgelände hinaus
Kiffen auf dem Volksfest - sowohl in Traunstein als auch in Burghausen wird es verboten sein. „Wir haben noch eine Allgemeinverfügung zum Cannabis-Konsum erlassen, die auch der Polizei als Grundlage dient“, so Werner Seehuber von der Traunsteiner Stadtverwaltung gegenüber chiemgau24.de. Und Oberbürgermeister Christian Hümmer (CSU) ergänzt, jetzt stehe man rechtlich auf „sicheren Beinen“. Bei Verstößen wird ein „Zwangsgeld“ in Höhe von 150 Euro fällig.
Konkret gilt das Cannabis-Verbot in Traunstein vom 8. bis 19. Mai während der Betriebszeiten des Frühlingsfests auf dem Festplatz - aber auch weit darüber hinaus: Auch „auf dessen unmittelbaren Erschließungsbereich“ wird das „öffentliche Konsumieren von Cannabis untersagt“, wie es in der Verfügung heißt. Betroffen ist die komplette Siegsdorfer Straße inklusive der Parkplätze, die Bürgerwaldstraße, die Großschedl- und Hüttstraße, Am Rechen, An der Haferlbrücke und Teile des Triftwegs.
Regeln gegen „berauschende Mittel“ in Burghausen schon seit Jahren
Auch in Burghausen sieht man sich „ganz auf der sicheren Seite“, so Simone Mayer vom Werbering, dem Veranstalter der Maiwiesn. Kurzfristig aktiv werden musste man gar nicht, denn: Bereits seit 2007 ist eine Satzung der Stadt in Kraft, die auch fürs Festgelände gilt. „Es ist verboten, (...) alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel zum dortigen Genuss zu verbringen oder sich zum Zwecke des Genusses anderer berauschender Mittel dort aufzuhalten“, heißt es darin. Allerdings mit der Einschränkung, „wenn dadurch Gefahren oder Störungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstehen können“.
Eine Geldbuße bis zu 2500 Euro droht, wenn man im Burghauser Stadtpark oder im Bereich des Bürgerplatzes dagegen verstößt. Abgesehen davon sei es ja auch jetzt schon verboten, im Umfeld von Kindern zu kiffen, erinnert Simone Mayer vom Werbering. Beim Frühlingsfest in Freilassing, das Ende April zu Ende ging, verzichtete man dagegen ganz auf eine eigene Verordnung. Die Stadtverwaltung sah sich nicht zuständig. Am Zugang hing lediglich ein Schild: „Liebe Festbesucher, der Konsum von Cannabiserzeugnissen ist auf dem gesamten Festgelände untersagt!“
xe

