Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Hasch und Kokain in Rosenheim und Oberbayern verkauft

Über eine Million Umsatz: Hausmeister (43) soll im großen Stil mit Drogen gehandelt haben

Der Angeklagte war zuletzt in München wohnhaft und soll über eine Million Umsatz mit Drogenhandel gemacht haben.
+
Der Angeklagte war zuletzt in München wohnhaft und soll über eine Million Umsatz mit Drogenhandel gemacht haben.

Am Landgericht Traunstein startete am 29. April der Prozess gegen einen Hausmeister (43) aus München. Er soll in Rosenheim und Oberbayern Drogen im Wert von über Million Euro umgesetzt haben. Aktuell sind in dem Fall vier Verhandlungstage angesetzt – das Urteil soll am 22. Mai gefällt werden.

Traunstein – Am Montag (29. April) begann am Landgericht Traunstein die Verhandlung gegen den 43-Jährigen Ö., zuletzt in München gemeldet war. Dem gebürtigen Türken wird vorgeworfen, zwischen März 2021 und August 2023 im Raum Rosenheim und in Oberbayern Drogen im Wert von insgesamt 1.187.630 Euro umgesetzt zu haben. In der Anklageschrift ist die Rede von insgesamt 29 Abnehmern, die von Ö. Marihuana, Haschisch und Kokain erworben haben sollen. Außerdem sollen bei zwei Durchsuchungen seiner Münchner Wohnung Drogen und Bargeld sichergestellt worden sein.

Drogengeschäfte im sechsstelligen Euro-Bereich

Der 43-Jährige, der aktuell in der Jusitizvollzugsanstalt Traunstein in Untersuchungshaft sitzt, ist gebürtiger Türke. Als Zweijähriger war er im Jahr 1983 mit seiner Familie nach Deutschland eingewandert. Zuletzt hatte der dreifache Vater als Hausmeister bei einem Club in München gearbeitet. Wegen der Anhäufung hoher Schulden, soll er aber Insolvenz angemeldet haben. Nach einer gescheiterten ersten Ehe ist der Ö. inzwischen zum zweiten Mal verheiratet.

Die Verlesung seiner fünfseitigen Anklageschrift dauerte eine ganze Weile: Unter anderem werden Ö. fünf Deals im Wert von über 100.000 Euro vorgeworfen – wobei eine unbekannte Person im Zeitraum zwischen März 2021 und August 2023 Drogen für 292.000 Euro bei dem Angeklagten erworben haben soll. Ein weiterer Unbekannter habe wiederum für 234.000 Euro bei Ö. eingekauft. Bei zwei der Großeinkäufer ist die Identität bislang unklar: An einen der beiden soll Ö. unter anderem 102 Gramm Kokain verkauft haben. Nur gegen einen seiner Großabnehmer läuft bislang ein Verfahren: Dieser Kunde soll Drogen im Wert von 120.000 Euro bei Ö. erworben haben.

Viele unbekannte Käufer und unbekannte Orte

Acht weiteren Abnehmern verkaufte der Angeklagte im genannten Zeitraum Betäubungsmittel im Wert eines fünfstelligen Euro-Betrags. Bei dem ersten Fall in der Anklageschrift handelt es sich um einen bereits verurteilten Mann aus Rosenheim, der unter anderem 225 Gramm Kokain zu einem Preis von 65 bis 75 Euro pro Gramm von Ö. gekauft haben soll. In zwei Fällen soll der Angeklagte die Drogen selbst geliefert haben, während er für weitere „Übergaben“ seinen Neffen oder einen Taxidienst schickte. Insgesamt soll er dem Rosenheimer Drogen im Wert von 14.625 Euro verkauft haben.

Ein weiterer Kunde von Ö. soll mindestens ein halbes Kilogramm Kokain und drei Kilogramm Haschisch von dem Angeklagten erworben haben. Auch gegen diesen Abnehmer läuft inzwischen ein Verfahren. Die Übergabe der Drogen im Wert von insgesamt 80.000 Euro soll an einem „unbekannten Ort in Oberbayern“ stattgefunden haben. Da der Abnehmer kurz vor dem Kauf der Drogen festgenommen werden konnte, soll der Angeklagte den vereinbarten Kaufpreis jedoch nicht erhalten haben.

Staatsanwalt will auf über vier Jahre Haftstrafe hinaus

Bei einer Vorbesprechung zwischen den Verteidigern, der Staatsanwaltschaft und den beiden Richtern hatte man über ein mögliches Geständnis des Angeklagten und den Strafrahmen verhandelt. Der Angeklagte zeigte sich therapiewillig und seine Rechtsanwälte forderten zwischen drei bis maximal vierjährige Freiheitsstrafe. Staatsanwalt Nils Wewer zog eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von vier bis viereinhalb Jahren in Betracht und betonte, dass es seiner Meinung nach keinen Anlass gebe, hier noch weiter entgegenzukommen. Die Schmerzgrenze sei bereits erreicht – und der Angeklagte wisse selbst am besten, welche Drogenmengen tatsächlich „über die Theke gegangen“ seien.

Der Vorsitzende Richter Volker Ziegler sagte, die Kammer habe sich ein Bild von der Aktenlage und insbesondere von einem Notizbuch des Angeklagten gemacht. Es habe sich dabei keineswegs um die Notizen eines Hausmeisters gehandelt. Da es sich bei den infrage kommenden Zeugen um Personen aus dem Betäubungsmittelbereich handele, die selbst zum Teil selbst vorverurteilt sind, seien die Vernehmungen wenig vielversprechend. Ein Geständnis des Angeklagten habe demnach umso höheren Wert. Schon am zweiten Verhandlungstag, dem 30. April, werden erste Zeugen erwartet. Am 6. Mai soll dann ein psychiatrischer Gutachter angehört werden. Am 22. Mai wird voraussichtlich das Urteil er Kammer verkündet.

Kommentare