Gemeinderat entscheidet
Große Pläne: Das passiert mit dem alten Krankenhaus in Reit im Winkl
Über das alte Krankenhaus an der Tiroler Straße wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung beraten. Diese spannenden Projekte sollen umgesetzt werden.
Reit im Winkl – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats Reit im Winkl fand eine Abwägung der eingegangenen Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung statt. Der Rat fasste dazu einen Billigungs- und Auslegungsbeschluss. Das Wasserwirtschaftsamt Traunstein hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass das Grundstück nach Fertigstellung des Hochwasserschutzes im Wesentlichen nicht mehr in der Hochwassergefahrenfläche des Hausbachs liegt. Dies sei jedoch noch bei einem kleineren Teil im südöstlichen Bereich der Fall, auf dem sich die Zufahrt zum Gelände befindet. Der Gemeinderat beschloss dazu, diesen Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Ob bauliche Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung bei Starkniederschlägen notwendig sind, wird dann bei der Objektplanung berücksichtigt.
Abgrabungen an der Westfassade beschränkt der Rat auf zwölf Meter Länge
Auf einen Hinweis der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt hin ergänzte das Gremium die textliche Festsetzung dahingehend, dass an der Westfassade des Bestandes die Abgrabung auf eine Länge von zwölf Metern beschränkt wird. An der Südfassade kann auf die gesamte Gebäudelänge abgegraben werden. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde dahingehend ergänzt, dass vorgesehen ist, den Kinderhort im Untergeschoss zu situieren. Dies hat den Hintergrund, eine bestmögliche Ausnutzung des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks zu erzielen, da der Platz ziemlich begrenzt ist. An der Südfassade ist schon im Bestand das Kellergeschoss bis etwa 1,2 Meter freigelegt. Die weitere Abgrabung bis auf Kellerniveau ist durch das bestehende Gelände gut möglich.
Gemeinderat billigt den teilweise geänderten Entwurf
Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den vorliegenden und in der Sitzung teilweise geänderten Entwurf der Änderung des Bebauungsplans „Reit im Winkl – West“ zu billigen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Baugesetzbuch durchzuführen. sh/BS