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Folgen des Brandes bei Grabenstätt

Zwei Grundschüler sollen Stadel abgefackelt haben - wer muss blechen und gibt es „schwarze Listen“ für Kids?

Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)

Zwei Kinder sind verdächtig, für einen schwerwiegenden Brand eines landwirtschaftlichen Stadels verantwortlich zu sein. Wir haben mit Polizei, Staatsanwaltschaft und einer Versicherungsexpertin über mögliche Folgen gesprochen.

Grabenstätt – Den Einsatzkräften blieb nichts anderes übrig, als den landwirtschaftlichen Geräteschuppen bei Grabenstätt vollständig ausbrennen zu lassen. Der Schaden liegt wohl bei hunderttausenden Euro, die Schuldigen scheinen schnell identifiziert zu sein und auch geständig. Laut den ermittelnden Behörden sind zwei Grundschulkinder die Hauptverdächtigen. Der Fall wird bei der Staatsanwaltschaft Traunstein landen wie Stefan Sonntag, Teamleiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd dem OVB mitteilt.

„Da es sich um zwei unter 14-Jährige handelt, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen müssen. Die beiden sind schuldunfähig“, erklärt Sonntag weiter. Bleibt die Frage, wer für den gewaltigen Schaden aufkommt. Das sei erstmal von Fall zu Fall abhängig, erklärt Kathrin Jarosch dem OVB. Sie ist Pressesprecherin beim GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft. Ihre grundsätzliche Einschätzung: „Ein von einem Kind verursachter Schaden ist in der Regel durch die Privathaftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt. Diese übernimmt die Leistungen gegenüber Geschädigten, wenn der Anspruch auf Schadenersatz begründet ist.“

Versicherungstechnisch seien Kinder seien grundsätzlich bis Vollendung des siebten Lebensjahres schuldunfähig, so Jarosch weiter. „Sie sind für ihr Tun nicht verantwortlich. Erst danach können sie bzw. den Erziehungsberechtigten für den Schaden auch haften. Ob und in welchem Umfang, hängt von der Einsichtsfähigkeit des Kindes ab“.

Was könne auf die Eltern zukommen? Dazu sagt Jarosch: „Ganz allgemein gilt: Eltern haben eine Aufsichtspflicht, die sich am Alter und der Einsichtsfähigkeit des Kindes orientiert. Eltern müssen ihr Kind so betreuen, dass andere keinen Schaden erleiden.“ Für den Fall, dass Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben könnten, dann „Schadenersatzansprüche auch gegen sie geltend gemacht werden. Diese Konstellation muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Werden Straftaten von Kindern bei der Polizei gespeichert?

Wenn kein Privathaftpflichtversicherungsschutz besteht, „so haftet der Verursacher mit seinem Vermögen für den Schaden. Der Geschädigte kann auf Schadenersatz klagen“, schließt Jarosch ab. Klingt so, als ob im Grabenstätter Fall viel Papierkram auf alle Beteiligten, Behörden und Versicherungen zukommt.

Die Kinder sind also schuldunfähig, wie Polizeipressesprecher Sonntag schilderte, aber wird eine Straftat bei der Polizei gespeichert? „Bei uns gibt es kein Register. Wir führen von Seiten der Polizei keine schwarzen Listen“, so Sonntag. Es gebe natürlich ein polizeiliches Datensystem, in dem Straftaten vermerkt werden, „für Kinder ist mir aber nichts dergleichen bekannt.“

Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)

Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
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Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)
Brand in Grabenstätt am Samstag (24. Mai)  © 112News/P. Benje

Also keinerlei Konsequenzen für Straftaten von Kindern? So ganz einfach ist die Sache nicht. Dr. Rainer Vietze ist Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Er bestätigt, dass wenn ein Kind, also unter 14 Jahre, einer Straftat beschuldigt wird, dass Verfahren wegen Strafunmündigkeit eingestellt wird. „Die Polizei und das Jugendamt können dann präventive Maßnahmen einleiten, um weitere Straftaten vorzubeugen“, erzählt Vietze dem OVB.

Interne Liste bei der Staatsanwaltschaft

Bei den Staatsanwaltschaften werden zumindest „interne Verfahrenslisten“ geführt. Diese sind mit Datensperren versehen, dass habe datenschutzrechtliche Grunde, die Daten sollen nicht nach außen kommen. „Sollte ein Kind dann später, wenn es über 14 Jahre alt ist, wieder auffällig werden, wird das nicht zu seinen Lasten gewertet. Aber die Zuständigen haben für ein mögliches Verfahren die Informationen, was alles schon vorgefallen sein könnte“, führt der Oberstaatsanwalt weiter aus.

Sollten die verdächtigen Kinder aus Grabenstätt trotz der präventiven Maßnahmen, die Polizei und Jugendamt jetzt anstreben könnten, dennoch eine Karriere als Feuerteufel einschlagen, wären zukünftige Staatsanwaltschaften über ihre womögliche Grundschul-Tat informiert und könnten entsprechend reagieren.

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