Was genau geplant ist
„Mehr als schöne Fassade“: Baubeginn für neuen Edeka in Grabenstätt rückt einen Schritt näher
In Grabenstätt gehen die Planungen für einen neuen Edeka-Markt voran. Der Gemeinderat hat der Neubau-Eingabeplanung zugestimmt. Wie genau die Pläne aussehen und was neben der 1200 Quadratmeter großen Verkaufsfläche sonst noch geplant ist.
Grabenstätt – Der Baubeginn für den neuen großen Edeka-Markt an der Chieminger Straße 24 im Ortsgebiet von Grabenstätt rückt wieder einen Schritt näher. Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) in der jüngsten Gemeinderatssitzung betonte, sei am 7. Februar 2025 bei der Gemeinde über die eAkte des Landratsamts Traunstein der Antrag auf Neubau eines Lebensmittelmarktes mit Wohnungen, Gewerbeflächen, Gastronomie, Carport, Einkaufswagenboxen und Werbeanlagen auf dem Grundstück mit der Flurnummer 227/1 der Gemarkung Grabenstätt eingegangen.
Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern
Es handelt sich dabei um das Areal, auf dem bis vor wenigen Jahren die mittlerweile abgerissenen alten Strickerei-Gebäude der ehemaligen Firma Seidel standen, in denen zuletzt auch die Theater-Strickerei Grabenstätt untergebracht war. Bauplanungsrechtlich liege das Vorhaben im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Großflächiger Einzelhandel“ und zwar rechtsgültig seit 24. Oktober 2024, so der Rathauschef. Dem Bebauungsplan lägen ihm zufolge unter anderem eine Vorhabenbeschreibung, ein immissionsschutzrechtliches Gutachten, ein Werbekonzept und der Durchführungsvertrag zugrunde.
Unter der Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben sollen auf dem besagten Grundstück folgende Nutzungen entstehen: Ein Einzelhandel-Lebensmittelvollsortimenter mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1200 Quadratmetern zuzüglich Nebenräumen, Leergut, Kühlung, Vorbereitung, Umkleiden, Lager und Anlieferung, ein Backshop mit Bistro im Erdgeschoss und Obergeschoss (jeweils Teilflächen) sowie Büro- und Verwaltungsräume und ein Aufenthaltsraum für die Edeka-Verwaltung im Obergeschoss.
Des Weiteren zu erwähnen sind eine gewerbliche Mietfläche im Obergeschoss mit zirka 470 Quadratmetern und elf Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzungen, darunter eine Betriebsleiterwohnung, Mitarbeiter-, Ferien- und frei vermietbare Wohnungen. Hinzu kommen Freiflächen, Stellfläche, Kundenparkplätze, ein Anlieferungsbereich, ein Dreier-Carport, Einkaufswagenboxen und Werbeanlagen.
„Die Eingabeplanung entspricht den Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplans und Widersprüche zum Durchführungsvertrag sind nicht ersichtlich“, stellte der Bürgermeister fest. Die Entwässerungsplanung mit Entsorgung von Abwasser und Oberflächenwasser sei gesondert bei der Gemeinde einzureichen.
Für die ordnungsgemäße Entsorgung des Oberflächenwassers ist vonseiten der Gemeinde ein wasserrechtliches Verfahren eingeleitet worden, welches vom Landratsamt Traunstein bereits genehmigt wurde. Der Antragsteller müsse für die Versickerung des Oberflächenwassers aus Park- und Freiflächen auf seinem Betriebsgelände ein gesondertes wasserrechtliches Verfahren einleiten, so der Rathauschef. Dieser erinnerte auch noch daran, dass aufgrund der stattlichen Kubatur des Gebäudes – in Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde Landratsamt Traunstein – eine angemessene Gliederung der Fassaden, insbesondere mit Holzlamellen, erfolgen werde und sprach von einer „mehr als schönen Fassade“. Die gemeindliche Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss stellte den Räten anschaulich vor, wie das Gebäude nach der Fertigstellung von außen aussehen wird und gewährte mithilfe von Plänen auch Einblicke ins Gebäudeinnere.
„Mehr als schöne Fassade“
Nicht zuletzt mit Blick auf die angedachten Wohnungen meinte sie, dass sich der Baugrund in einem Mischgebiet befinde, in dem in puncto Immissionen andere Vorgaben gelten würden, als in einem reinen Wohngebiet. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung könne das bauplanungsrechtliche Einvernehmen erteilt werden, so Wirnshofer. Anschließend erteilten die Räte einstimmig ihr Einvernehmen zur Neubau-Eingabeplanung. Laut Wirnshofer habe der Bauherr nun bis zu zwei Jahre Zeit, um mit dem Bau zu beginnen. Ein zeitnaher Baubeginn wäre wünschenswert, war man sich einig.
