Gemeinderat entscheidet
45 Meter hoher Mobilfunkmast bei Grabenstätt geplant – So reagiert die Gemeinde
In der Nähe der Oberen Winkler Straße in Grabenstätt ist ein 45 Meter hoher Mobilfunkmast unweit von Eisenbahn bei Oberwinkl geplant.
Grabenstätt – Die ATC Holdings GmbH will auf dem Grundstück mit der Flurnummer 1199 in der Nähe der Oberen Winkler Straße (südlich von Oberwinkl) nahe der Bahnlinie München-Salzburg einen 34,77 Meter hohen Schleuderbetonmast mit 10,06 Meter Stahlrohraufsatzmast inklusive Outdoor-Technik errichten. Die Gesamthöhe würde also 44,83 Meter betragen.
Eigentümer wohl bereits zugestimmt
Wie Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG/FW) im Gemeinderat betonte, habe das Landratsamt Traunstein die Gemeinde zu diesem Antrag auf Neubau eines Mobilfunkmasts um eine Stellungnahme gebeten. Der Grundstückseigentümer habe dem Vorhaben wohl bereits zugestimmt. Die Antragstellerin ATC Holdings GmbH ist Eigentümerin und Betreiberin der passiven Infrastruktur von Mobilfunkanlagen und stellt die Mast- und Dachstandorte der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG sowie weiteren Mobilfunknetzbetreibern zur Verfügung.
Wie der Rathauschef erläuterte, sei der Ausbau der Mobilfunkversorgung für 4G (LTE) und künftig auch für 5G Ziel des Bundes und der Länder. Versorgungslücken im ländlichen Raum, wie es sie auch im Landkreis Traunstein noch vielerorts gibt, sollen systematisch geschlossen werden. Der vorliegende Bauantrag diene Wirnshofer zufolge vor allem der Erfüllung der Versorgungsauflagen, die sich aus der Frequenzvergabe der Bundesnetzagentur im Jahr 2019 ergeben. Ziel dieser Auflagen sei es unter anderem, die Mobilfunkversorgung bisher unterversorgter Bereiche – sogenannte weiße Flecken – insbesondere entlang von Verkehrswegen signifikant zu verbessern und die Mobilfunknetze in ländlichen Räumen weiter zu verdichten. In unmittelbarer Nähe des geplanten Mobilfunkmaststandorts verläuft die Bundesautobahn A8 und die Bahnstrecke München-Salzburg. Wie Wirnshofer betonte, sei die Gemeinde bereits im Vorfeld über den Suchkreis der Mobilfunklücke unterrichtet und bei der konkreten Grundstücksauswahl beteiligt gewesen.
Auf die Frage des Zweiten Bürgermeisters Andreas Danzer (FW), ob es notwendig sei, so einen hohen Mobilfunkmast zu errichten, der viele andere Masten in der Region deutlich überrage, meinte Bauamtsleiterin Birgit Schultheiss, dass der Mast die benachbarte Autobahn und den nahen Schienenweg bestmöglich abdecken müsse. Die Höhe des Mastes wirke sicherlich auch in einiger Entfernung, jedoch sind in der unmittelbaren Umgebung keine Wohngebäude, auf die der Mast optisch negative Auswirkungen haben könnte, so Wirnshofer. Die nächste Wohnbebauung im Ortsteil Winkl sei etwa 1000 Meter entfernt.
„Lieber so einen hohen Mast weit weg im Außenbereich, als ein zweiter Mast in unmittelbarer Nähe des Wohngebiets“, warf Waltraud Hübner (CSU) ein. Man könne zwar als Gemeinderat einen solchen Antrag ablehnen, doch das Landratsamt könnte dieses fehlende Einvernehmen ersetzen, so Schultheiss. Als Gemeinde verfüge man nur über das Planungsrecht, das Baugenehmigungsverfahren laufe über das Landratsamt als Bauaufsichtsbehörde, inklusive der immissionsschutzrechtlichen Prüfung.
Laut Antrag handelt es sich bei dem geplanten knapp 45 Meter hohen Mobilfunkmast um eine ortsfeste bauliche Anlage zur Anbringung von Mobilfunkantennen von Mobilfunknetzbetreibern. Die Rede ist auch von einer sogenannten Basisstation, die aus Sende-und Empfangsanlage besteht. Die akustische Emission der Lüftergruppe in den Schaltschränken werde im Rahmen der zulässigen Werte gehalten, so der Antragssteller. Die auszusendenden elektromagnetischen Felder wären so gering, dass die geltenden Sicherheitsstandards eingehalten würden und sich Personen auch unterhalb des Mastes zeitlich begrenzt aufhalten könnten, ohne sich einer Gefährdung auszusetzen. Den Mast würde man lediglich für Wartungsarbeiten regelmäßig aufsuchen. Hinsichtlich der Mobilfunkantenne sei ein permanenter Betrieb vorgesehen.
Naturschutzrechtlich nicht relevant
Laut Wirnshofer sei die Gemeinde schon vor einiger Zeit zu dem angedachten Standort angehört worden, man habe aber keinen alternativen Standort nennen können. Öffentliche Belange stünden dem Vorhaben nach Ansicht der Verwaltung nicht entgegen. Es wären weder naturschutzrechtlich relevante Flächen, noch Gebiete der Wasserwirtschaft betroffen, so der Rathauschef. Möglicherweise seien dann aber naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen. Befürchtungen vor gesundheitlichen Auswirkungen könnten gemäß der baurechtlichen Beurteilung nicht geltend gemacht werden. Der Gemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.