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Entscheidung im Gemeinderat – mit *Umfrage*

Erschwingliches Bauen: Inzell ermöglicht im „Birkenweg Nord“ Eigenheim-Bau ohne Grundstückskauf

Beim neuen Baugebiet „Birkenweg Nord“ in Inzell sollen überwiegend Erbbauggrundstücke angeboten werden, um den Gemeindebürgern entgegenzukommen.
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Beim neuen Baugebiet „Birkenweg Nord“ in Inzell sollen überwiegend Erbbauggrundstücke angeboten werden, um den Gemeindebürgern entgegenzukommen.

Ein Hausbau ist für Durchschnittsverdiener und Familien heute oft nicht mehr finanzierbar: Die Gemeinde Inzell hat nach Lösungen gesucht, um Wohneigentum für die Bürger erschwinglich zu machen. Jetzt hat der Gemeinderat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Und so funktioniert‘s.

Inzell – Bauen ist teuer. Um es Gemeindebürgern trotzdem möglich zu machen, ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, hat die Gemeinde Inzell nun im Baugebiet „Birkenweg Nord“ die Möglichkeit für ein „Bauen ohne Grundstückskauf“ erarbeitet.

Der Eigenheimbau stellt für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen und mehreren Kindern aufgrund laufend steigender Grundstückspreise zunehmend ein wirtschaftliches Problem und vor allem auch ein Wagnis dar. Dort, wo überhaupt noch Baugrundstücke angeboten werden, kosten diese oftmals mehrere hundert Euro pro Quadratmeter. Dies macht den Erwerb des Grundstücks fast ebenso teuer wie den Bau des Einfamilienhauses selbst.

Das Erbbaurecht erleichtert es, Wohneigentum zu erwerben, da die Aufwendungen für den Grundstückskauf eingespart werden. Aus diesem Grund bietet das Erbbaurecht die Chance, zum kostengünstigen Erwerb der eigenen vier Wände. Die Gemeinde Inzell will diese Möglichkeit auch bei dem neuen Baugebiet umsetzen. Das Erbbaurecht ist das gesetzliche verankerte Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu errichten. Es durchbricht damit den Grundsatz, dass derjenige Eigentümer des Bauwerks ist, auf dessen Grundstück es steht. Der Erbbauberechtigte ist Eigentümer des Bauwerks und kann es belasten, veräußern und vererben, während sich an den Eigentumsverhältnissen am Grundstück selbst nichts ändert. Das Erbbaurecht wird dem Grundsatz nach behandelt wie ein Grundstück. Auch steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Für die Einräumung dieses Rechts zahlt der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer ein jährliches Nutzungsentgelt, den sogenannten Erbbauzins.

Gemeinde Inzell setzt auf das Erbbaurecht

Eine Arbeitsgruppe des Inzeller Gemeinderates hat sich Gedanken dazu gemacht, wie dies in die Tat umgesetzt aussehen könnte: Die Begründung des Erbbaurechts erfolgt durch vertragliche Vereinbarung vor einem Notar und die Eintragung ins Grundbuch. Der Erbbauberechtigte erhält ein eigenes Grundbuch. Das Erbbaurecht wird auf eine bestimmte Zeit bestellt. Bei Wohnbauten beträgt die Laufzeit zwischen 50 und 99 Jahre. Während der gesamten Dauer bleibt das Erbbaurecht belastbar, veräußerbar und vererbbar, ohne dass der Lauf dieser Frist beeinträchtigt wird.

Der Erbbauzins wird auf vier Prozent festgelegt. Von der Arbeitsgruppe wurden zwar 2,5 Prozent vorgeschlagen, doch die Grundstücke werden bereits preisvergünstigt vergeben, sodass eine weitere Subventionierung durch den niedrigen Zins nicht mehr als sachgerecht erschien.

Die Laufzeit der Erbpacht sollte laut einem Vorschlag der Arbeitsgruppe 77 Jahre betragen. Im Mischgebiet solle der Zins höher und die Laufzeit eventuell kürzer sein. Bei der Vergabe von Erbbaurechten werde ohne Kaufpreis Bauland zur Verfügung gestellt.

Bei dem neuen Baugebiet handelt es sich um unterschiedliche Flurstücke. Sechs davon sind Doppelhaus-Grundstücke mit circa 320 Quadratmetern. Auch zwei Einfamilienhaus-Grundstücke mit 526 Quadratmetern und 577 Quadratmetern sind dabei, die vergünstigt vergeben werden sollen. Der Grundsatz soll sein, vergünstigt kleine Grundstücke anzubieten.

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Vergabe nach einem Punktesystem

Der Bewerber, der nach einem Punktesystem, in das Faktoren wie Einkommen, Vermögen und Kinderzahl einfließen, die höchste Punktzahl hat, soll das Erstzugriffsrecht erhalten. Dabei soll vermieden werden, dass dieser Bewerber das größte Grundstück auswählt. Sinn der Richtlinie ist es, nicht den Erwerb großer Grundstücke durch einen hohen Preisnachlass zu ermöglichen. Es sollen vielmehr bestimmte Zielgruppen angesprochen werden. Zudem soll der hohe Bodenrichtwert in Inzell mit bedacht werden.

Nach einer regen Diskussion entschied sich der Gemeinderat bei vier Gegenstimmen die Grundstücke im Ring ausschließlich als Erbbaugrundstücke anzubieten.

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