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Bebauungsplan in Bergen besprochen

Elektroseilbahn? So plant Adelholzener bis 2040 – und dieses Wasser-Thema muss geklärt werden

Östlich des Betriebes: Die Kreisstraße soll hier weiter nach oben in den Bereich des jetzigen Parkplatzes verlegt werden, um Platz für Anbauten an das bestehende Betriebsgebäude zu schaffen.
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Das Adelholzener Betreibsgelände.

Wie sich der Getränke-Gigant Adelholzener bis 2040 weiter entwickeln will, stand auf der Tagesordnung des Gemeinderats in Bergen. Das sind die Pläne des zwischen Siegsdorf und Bergen beheimateten Unternehmens und diese Wasser-Frage ist offen.

Bergen - Bestens vorbereitet waren Verwaltung und Architekten zum Thema Neuaufstellung Bebauungsplan Sondergebiet Mineralwasser und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Um den Überblick bei diesem komplexen Thema zu behalten, wurde in einer Präsentation die wichtigsten Stellungnahmen beim Verfahrensschritt öffentliche Auslegung dargestellt, so das der Billigungsbeschluss, jedoch mit fünf Gegenstimmen erfolgen konnte. Im weiteren Verfahren wird der Plan überarbeitet und dann ein weiteres Mal öffentlich ausgelegt. 

 Auf Anregung der Gemeinde entwickelte das Unternehmen Adelholzener Alpenquelle ein Gesamtkonzept wie sich der Betrieb baulich bis 2040 entwickeln möchte und lässt dies in einen Bebauungsplanentwurf einfließen. Diese Bauleitplanung ist ohne Einfluss auf das Wasserrecht und muss verschiedene Stadien bis zum Satzungsbeschluss durchlaufen. Bürgermeister Stefan Schneider informierte, dass sowohl Flächennutzungsplan wie auch Bebauungsplan in diesem Verfahren parallel geführt und gemeindeübergreifend behandelt werden.

Gemeindegrenze verläuft genau durch Betriebsanlage

Eine Besonderheit sei, so der Rathauschef, dass die Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf genau durch das Gebiet der Betriebsanlage läuft und somit beide Gemeinden von den Planungsabsichten des Unternehmens betroffen sind. Zugleich betonte er, dass es sich nunmehr im Verfahren um den Billigungsbeschluss handle und man noch weit weg von einem Satzungsbeschluss, also Baurecht liege. Im Bereich der Gemeinde Bergen ist die Logistik mit Leerguthalle situiert. Schneider fügte hinzu, dass 20 Untersuchungen als Grundlage des Verfahrens notwendig wurden und man sich im ständigen Austausch mit der Firma, den Planern der Planungsgruppe Strasser und den Gutachtern befinde.

31 Träger öffentlicher Belange wurden in der ersten Auslegungsrunde beteiligt und die Abwägungen der Einwendungen und Anregungen erarbeitet. Die Architekten Andreas Jurina und Peter Rubeck standen Rede und Antwort. Um das Landschaftsbild nicht zu stören, wurde ein einheitliches Erscheinungsbild der Bauwerke, die in Grautönen hergestellt werden, beschlossen.

Riesige Ausgleichsflächen geplant

Laut Peter Rubeck sei der Bedarf an Ausgleichsfläche für geplante Vorhaben als Wiedergutmachung für den Eingriff in die Natur rund 1,7 Hektar groß und werde auf vier Bereiche innerhalb des Geltungsbereichs und weitere fünf Flächen außerhalb verteilt. Mit der Umsetzung und Aufwertung von Flächen wurde bereits begonnen und die Firma setzt hierfür 420.000 Euro an. Die dingliche Sicherung der Ausgleichsflächen und notarielle Bestätigung laufe parallel zum Verfahren.

Rubeck informierte zudem über die Schaffung eines neuen Lebensraums und Umsetzung  der Zauneidechse. Des Weiteren wird eine intensiv landwirtschaftliche genutzt Fläche ökologisch aufgewertet und dann extensiv genutzt. Laut Rubeck liege der Ausgleichsflächenbedarf für beide Gemeinden bei 4,6 Hektar.

So werden Grubenlaubkäfer und Vögel geschützt

Vorkehrungen müssen getroffen werden um den schwarzen Grubenlaufkäfer zu schützen und auch den Vogelschlag, bedingt durch große Fensterfronten, gelte es zu verhindern. Untersucht wurde der Gewerbelärm und diese Untersuchungen haben ergeben, so Schneider, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Nur bei zwei Anwesen wurde nachts eine Überschreitung von ein bis drei Dezibel festgestellt. Wie Planer Andreas Jurina erklärte, werde nur der Verkehr im Radius von 500 Metern einbezogen. Im weiteren Umfeld mische sich der Betriebs- mit dem normalen Verkehr. 

Was passiert bei Starkregen?

Ein wichtiges Thema sind Starkregenereignisse und die Auswirkungen auf die Unterlieger der Produktionsstätte, betonte der Rathauschef. Der Höllgraben nimmt das Wasser aus den überplanten Bereich auf und auch zusätzliche Rigolen können nachgewiesen werden. Dennoch sind geeignete Maßnahmen notwendig, um negative Auswirkungen zu verhindern. Ob die geplanten Maßnahmen reichen, ob die Wassermassen bei einem Starkregenereignis abzufedern, werden die Messdaten zeigen.

Laut Schneider sei diese Überprüfung der Grund, warum die Gemeinde nun Messsysteme installiert und überprüft, welche Wassermengen ankommen. Dann könne auch bewertet werden, ob die zusätzlichen geplanten Maßnahmen, wie Zwischenpufferung und Rigolen ausreichen. Sepp Gehmacher (CSU) meinte, die Gemeinde habe ihre Hausaufgaben gemacht und könne mit den Messsystemen die tatsächlichen Abflüsse messen und müsse sich nicht auf theoretische Berechnungen verlassen.  

Diskutiert wurde über die Wasserentnahmemenge, die jedoch für das Bauleitverfahren nicht relevant ist und beim Wasserrechtlichen Verfahren zur Beratung steht. Auch Kathi Hallweger (Grüne Liste) verwies auf die beiden unterschiedlichen Verfahren, sah dennoch einen Zusammenhang, denn ohne eine Verlängerung der Wasserrechtlichen Genehmigung sei auch die Baumaßnahme hinfällig.

Wasser-Genehmigung nur um ein Jahr verlängert

Die Wasserrechtliche Genehmigung wurde lediglich um ein Jahr verlängert. Laut Schneider liege dies daran, dass das Landratsamt vier Leitsätze habe, die mehr Untersuchungen erfordern. So werde gefordert, dass das Verwendung von Tiefengrundwasser als Prozesswasser ausgeschlossen werde. Der Rat unterhielt sich zudem über die Verkehrsströme, die ein Gutachten errechnete. Auf dem Betriebsgelände wird der Verkehr verringert und eine Elektroseilbahn installiert, die Leergut ohne KFZ transportiert.  Schließlich billigte das Gremium mit zehn zu fünf Gegenstimmen den Entwurf des Flächennutzungsplan und wird diesen auslegen. Im gleichen Abstimmungsverhältnis wurde auch die Neuaufstellung des Bebauungsplans gebilligt. Auch dieser Planentwurf wird nun erneut ausgelegt.

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