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Hitzige Gemeinderats-Sitzung

Carport-Streit in Chieming: Erst ein Baustopp – und nun die Wende

Mit den betonierten L-Steinen an der Grundstücksgrenze begann ein Konflikt zwischen vier Nachbarn und einem fünften, der einen Carport an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn erstellen möchte. Nach einem Baustopp durch das Bauamt des Landratsamtes kann der Carport nun unter mehreren Auflagen gebaut werden.
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Mit den betonierten L-Steinen an der Grundstücksgrenze begann ein Konflikt zwischen vier Nachbarn und einem fünften, der einen Carport an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn erstellen möchte. Nach einem Baustopp durch das Bauamt des Landratsamtes kann der Carport nun unter mehreren Auflagen gebaut werden.

In einer hitzigen Gemeinderatssitzung in Chieming wurde mit 10:1 Stimmen die Erweiterung eines Wohnhauses und der Bau eines Carports in Hart genehmigt. Dies trotz vorheriger Bedenken und Proteste von Anwohnern sowie einem zuvor abgelehnten Antrag.

Chieming – Mit 10:1 Stimmen bei einer Gegenstimme von Andrea Roll (Bündnis 90/ Die Grünen) wurde dem Bauantrag auf Wohnhauserweiterung mit Carport auf einem Grundstück in Hart in der jüngsten Gremiumssitzung gemeindliches Einvernehmen erteilt. Dabei wurde der erforderlichen Befreiung von der im Bebauungsplan „Hart“ festgesetzten Dachneigung zugestimmt.

Die Beschreibung des Bauantrags durch Bürgermeister Stefan Reichelt verlief für die Gemeinderäte und vier betroffene Nachbarn sichtlich emotional, wurde dem Bauantrag im Oktober 2023 durch das Gremium noch einvernehmlich die Zustimmung verweigert. Der Bau wurde zudem zwischenzeitig durch die Baubehörde des Landratsamts eingestellt.

Drei Räte fehlen bei der Sitzung

Die beanstandete ursprüngliche Stützmauer für den geplanten Carport wurde mittlerweile zum Sockel für den Carport erklärt, der laut Landratsamt an der Grundstücksgrenze genehmigungsfähig ist. Ob es dem Zufall geschuldet war, dass ausgerechnet die drei Harter Gemeinderäte Josef Mayer, Sabine Rohleder (beide CSU) und Angelika Maier (Grüne) bei der Gremiumssitzung fehlten, blieb offen.

Bürgermeister Reichelt sagte zu Beginn der Sitzung nur, dass einige Gemeinderäte entschuldigt seien. Dass die Angelegenheit mit Adrenalin im Blut geführt wird, zeigte die Wortmeldung des direkt betroffenen Nachbarn Franz Reitmeier, der sich während der Ausführungen von Bürgermeister Reichelt per Fingerzeig zu Wort meldete. Nachdem er sich übersehen fühlte, stellte Reitmeier die Frage, ob er etwas bemerken dürfe. Reichelt wies den Bürger schroff zurück, weil er ohne Genehmigung in einer Gemeinderatssitzung nicht sprechen dürfe. Auf Nachfrage Reichelts an den Gemeinderat, ob dem Bürger das Wort erteilt werden soll, ergab sich keine einstimmige Mehrheit. Somit durfte Reitmeier nichts sagen.

Wie sich nach der Sitzung herausstellte, wollte Reitmeier nur bemerken, dass seiner Ansicht nach nicht der aktuelle Bauplan auf dem Publikumsbildschirm gezeigt wurde, sondern ein veralteter. Dies bestritt Reichelt nach der Sitzung und betonte, dass bereits mehrere Gespräche mit den Nachbarn geführt worden seien. „Zweimal sind wir mit dem Bürgermeister zusammengekommen, um unsere Einwände darzulegen“, sagte Reitmeier ebenfalls außerhalb der Sitzung.

In der Gemeinderatssitzung verlas Bürgermeister Reichelt einen Brief, der von den vier Nachbarn des Anwesens in Hart an die Bauherren, das Bauamt der Gemeinde Chieming und an das Bauamt des Landratsamts Traunstein gerichtet ist und einen Tag vor der Gemeinderatssitzung verfasst wurde. Es war die Antwort auf ein vorausgegangenes Schreiben der Bauherren, indem sie ihre Nachbarn über die Rechtmäßigkeit ihres Bauvorhabens informierten. Im Antwortschreiben der Nachbarn werden in fünf Punkten Einwände gegen das Bauvorhaben vorgebracht. Die Nachbarn monierten, dass der „neue Plan“ zur Wohnraumerweiterung nicht der realen Situation entspräche, dass die zulässige Seitenlänge der grenznahen Bebauung von 15 Metern gemäß Bayerischer Bauordnung überschritten werde, dass die Geländemodellierung gemäß Bebauungsplan weiterhin nicht eingehalten werde und dass die Gefahr bestehe, dass das Oberflächenwasser unkontrolliert auf die Nachbargrundstücke abfließt. Ein Entwässerungsplan sei nicht vorhanden.

Bürgermeister Reichelt sagte, dass die vom Landratsamt nun ausgesprochene Baugenehmigung ein vertretbarer Kompromiss sei. Ein Entwässerungsplan sei nicht vorgeschrieben, der ursprünglich angedachte Balkon auf dem Carport sei gestrichen, zwischen dem Wohnhaus und dem Carport bestehe nun ein Abstand und der Bau des Carports bis an die Grundstücksgrenze sei zulässig.

Zweiter Bürgermeister Markus Brunner (UW) regte an, einen Ortstermin durchzuführen, um sich ein Bild von der Situation vor Ort zu machen. Darauf sagte Christian Fischer (CSU), dass die Baugenehmigung für die Nachbarn hinsichtlich Oberflächenwasser sogar besser sei als zuvor. Denn bisher sei das Oberflächenwasser unkontrolliert abwärts zu den Nachbarn gelaufen, nun werde das Regenwasser auf dem Dach des Carports von der Dachrinne in den bestehenden Sickerschacht geleitet. „Wenn diese Lösung nicht zufriedenstellend umgesetzt wird, bleibt den geschädigten Nachbarn nur der Weg eines Zivilverfahrens gegen ihre Nachbarn“, so Bürgermeister Reichelt.

Beschluss mit 10:1 der Stimmen

In der Beschlussfassung hieß es, dass die Anpassung der Dachneigung des Carports auf sechs Grad erfolgt. Ferner werde auf Ziffer 15 des Bebauungsplanes „Hart“ in der Fassung der 9. Änderung verwiesen, dass Geländemodellierungen nicht kantig, sondern natürlich auszuformen sind. „Durch die Kürzung des Sockels auf 18 Zentimeter wird diese Voraussetzung erfüllt“, hieß es. Da nach dem Bebauungsplan „Hart“ Garagen mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18 bis 24 Grad auszuführen sind, ist eine diesbezügliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich. Dieser wurde vom Gremium mehrheitlich zugestimmt.

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