Legalisierung durch neues Gesetz
Cannabis Social Clubs und andere Kiff-Regeln – Was sich in der Region ändert
Legale Rauscherlaubnis: Seit dem 1. April darf Cannabis öffentlich geraucht werden. Die einen finden das toll, andere sehen darin einen Einstieg in härtere Drogen. Was sich nun für die Region ändert.
Chiemgau – Zum 1. April, dem Ostermontag, löste die Ampel-Regierung eines ihrer Wahlversprechen ein und legalisiert den Konsum von Cannabis. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teilte einmal mehr seinen Unmut über die neue Gesetzeslage. „Wir lehnen die Legalisierung von Drogen entschieden ab”, schrieb er am Ostermontag laut dpa auf X (früher Twitter). „Mit dem Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg.” Und weiter sagte Söder auf X: „Die Cannabis-Legalisierung ist ein fataler Fehler.”
Das ist nun erlaubt
Mit dem neuen Cannabis-Gesetz dürfen Bürger nun bis zu 25 Gramm getrocknetes Pflanzenmaterial zum Eigenkonsum besitzen und dieses auch im öffentlichen Raum mit sich führen. In der privaten Wohnung ist es nun erlaubt, bis zu 50 Gramm Cannabis aufzubewahren. Darüber hinaus dürfen dort auch gleichzeitig drei Pflanzen angebaut werden. Allerdings müssen Samen, Pflanzen und geerntetes Cannabis gegen Diebstahl und vor dem Zugriff von Kindern geschützt werden. Hierfür sind beispielsweise abschließbare Schränke und Räume vorgesehen. Das Rauchen von Cannabis in der Öffentlichkeit ist erlaubt. Verboten ist es aber auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fußballstadien, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – hier gilt ein Umkreis von 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
Verstärkte Kontrollen angedroht
Söders Unmut zum Trotz ist das Gesetz nun in Kraft. Das Innenministerium hat verstärkte Kontrollen angedroht. „Wir haben fast jeden Tag jemanden, der unter Drogeneinfluss fährt“, sagt Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim. Deshalb werde sich im Alltag der Streifen nicht viel verändern. Allerdings kündigt Sonntag an, vor allem auf den Jugendschutz zu achten. „Wir wollen nicht, dass junge Menschen mit der Droge in Kontakt kommen.“
Neuer Grenzwert vorgeschlagen
An den bisherigen Vorgaben, was das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis betrifft, ändert sich nichts. Man darf nach wie vor nicht unter Drogeneinfluss ein Kraftfahrzeug führen. Für Cannabis am Steuer existiert kein gesetzlicher Grenzwert wie die 0,5-Promille-Marke bei Alkohol. In der Rechtsprechung hat sich jedoch ein Wert von 1,0 Nanogramm THC im Blutserum etabliert, ab dem Sanktionen drohen. Eine Expertenkommission hat im Zuge der Cannabis-Legalisierung einen THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für den Straßenverkehr vorgeschlagen. „Wird dieser Wert erreicht, ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht fernliegend“, heißt es umständlich formuliert seitens des Bundesgesundheitsministeriums.
Auswirkungen auf den Straßenverkehr
An den Verkehrskontrollen seitens der Polizei wird sich nichts ändern. „Wir machen ja auch schon Kontrollen”, sagt Alexander Huber vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim. Daran ändert auch der eventuelle neue Grenzwert nichts. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wenn im Rahmen einer Blutuntersuchung festgestellt wird, dass dieser Wert überschritten ist, dann liegt ein Verstoß vor. Oder eben nicht.”
Nicht einfach so zu kaufen
Auch wenn der Besitz und das Konsumieren von Cannabis nun erlaubt ist, der Kauf der Genussdroge unterliegt gewissen Auflagen. Im größeren Stil dürfen nur sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) THC-haltige Hanfpflanzen anbauen und an Vereinsmitglieder in begrenzten Mengen abgeben. Maximal 50 Gramm sollen pro Monat von einem Vereinsmitglied erworben werden können. Experten rechnen je nach Dosierung und Hanfsorte mit etwa 0,2 bis 0,4 Gramm Cannabis pro Joint.
Vereine entstehen gerade erst
Wie andere Vereine auch müssen sie in das Vereinsregister eingetragen werden. „Wir haben bisher erst einen Verein aus der Region Mühldorf eingetragen”, sagt Sandra Sauer, Richterin am Amtsgericht in Traunstein. Da das Gesetz noch so neu ist, gibt es noch nicht viele dieser Cannabis Social Clubs. „Man konnte sich schon vorher anmelden”, sagt Sauer. „Aber viele sind es bisher nicht.” Laut dem Gesetz sind maximal 500 Mitglieder pro Cannabis Social Club vorgesehen. Es ist also davon auszugehen, dass sich in der kommenden Zeit noch mehr Vereine gründen werden. „Ich rechne mit weiteren Anmeldungen”, sagt Sandra Sauer.