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Richter sprach von „schwerwiegendem Vorwurf“

Brigadegeneral der Reichenhaller Gebirgsjäger wieder vor Gericht - und plötzlich geständig

Auf einer Steintafel steht „Hochstaufen Kaserne“. Zwei Bundeswehr-Soldaten marschieren mit einem Esel, der Gepäck transportiert, durch unwegsames Gelände. Zwei Generäle geben sich die Hand.
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Übergangsweise wurden die Gebirgsjäger nicht von Brigadegeneral Michael Bender (links) geführt, sondern von dessen Stellvertreter Björn-Ulrich Kohlbach (rechts).

Zum zweiten Mal stand ein Brigadegeneral der Reichenhaller Gebirgsjäger nun vor Gericht: In erster Instanz wurde er bereits schuldiggesprochen - doch jetzt war er geständig. Was dem 50-Jährigen vorgeworfen wird und wie der Prozess endete:

Bad Reichenhall/Traunstein - Missbrauchs der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken, so lautete der Vorwurf, der einem 50-jährigen Brigadegeneral der Gebirgsjäger in Bad Reichenhall gemacht wurde. Im kleinen Kreis soll sich der hochrangige Soldat abwertend über einsatzgeschädigte Kameraden geäußert haben - soweit nicht strafbar. Im August 2023 kam Bundeswehr-intern aber ein Disziplinarverfahren ins Rollen. Der Brigadegeneral wurde vernommen, doch dann soll er im Nachhinein versucht haben, das Protokoll dazu zu seinen Gunsten zu ändern.

Wollte Reichenhaller Brigadegeneral Ermittlungen gegen ihn beeinflussen?

Kann so nicht stehenbleiben“, habe der 50-Jährige auf das Gesprächsprotokoll notiert, „Ausbesserungen“ vorgenommen und es einem untergebenen Oberstleutnant überreicht. „Er sollte unwahre Angaben gegenüber dem Divisionskommandeur machen, um so die Ermittlungen gegen Sie zu Ihrem Vorteil zu beeinflussen“, so die Staatsanwaltschaft. In erster Instanz sah das auch das Amtsgericht Laufen im Januar so. Der Brigadegeneral habe seinen Untergebenen angewiesen, das Vernehmungsprotokoll zu ändern. Zur Verurteilung setzte es eine saftige Geldstrafe in Höhe von 34.500 Euro.

In der Berufungsverhandlung am Traunsteiner Landgericht am Montag (16. Juni) wurde dann lange hinter verschlossenen Türen „gedealt“. Das Ziel von Verteidiger Michael Gladow: eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. „Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass man sich hier freikaufen kann“, so Richter Andreas Bartschmid. Doch schließlich bekannte sich der 50-jährige Brigadegeneral seiner Schuld: „Ich hätte das dem Oberstleutnant so nicht übergeben sollen. Er konnte den Eindruck gewonnen haben, dass von ihm verlangt wird, er soll die Aussage ändern.“

Verfahren eingestellt - aber 15.000 Euro Geldbuße bleiben

Damit stand aus Sicht des Landgerichts einer Einstellung des Verfahrens nichts mehr im Wege. Auch Staatsanwältin Karin Hahn war einverstanden. Als Auflage muss der Mann aber 15.000 Euro Geldbuße zahlen - 5000 davon an die Staatskasse und 10.000 an das Sozialwerk der Gebirgstruppe in Bad Reichenhall. Richter Bartschmid sprach zwar von einem „schwerwiegenden Vorwurf“ gegen den Brigadegeneral, fügte aber hinzu: „Es ist ja niemand gefährdet worden und letztlich wurde das Protokoll auch nicht verändert.“

Foto vom feierlichen Übergabeappell im September 2024, von links: Oberst Björn-Ulrich Kohlbach, Generalmajor Dirk Faust und der neue Kommandeur Oberst i. G. Holger Peterat

Der 50-Jährige erschien vor Gericht in Uniform. Wegen des Geständnisses mussten keine Zeugen vernommen werden. Der Angeklagte arbeitet inzwischen im Bundesamt für Beschaffungswesen in Koblenz und ist nicht mehr Angehöriger des Heeres. Übergangsweise wurden die Gebirgsjäger vom stellvertretenden Kommandeur Oberst Björn-Ulrich Kohlbach geführt, seit September von Holger Peterat. (xe)

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