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Betrügerin wandert lange hinter Gitter: BGH bestätigt Traunsteiner Urteil zu Schockanrufen

Schockanrufe sind eine besonders üble Betrugsmasche
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Schockanrufe sind eine besonders üble Betrugsmasche (Symbolbild)

Eine Frau aus Frankfurt am Main wurde zu über zehn Jahren Haft verurteilt aufgrund ihrer Beteiligung an einer Betrugsbande, die mittels „Schockanrufen“ ihre Opfer bestahl. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Traunstein bestätigt.

Traunstein - Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main bestätigt. Die Frau wurde wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch sogenannte Schockanrufe in neun Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 Euro angeordnet, wie das Landgericht Traunstein in einer Pressemitteilung berichtet.

Laut den Ermittlungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein spielte die Angeklagte in der Bande sowohl die Rolle der Abholerin als auch der Logistikerin. Die Bandenmitglieder führten von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und arbeitsteilig an verschiedenen Orten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten durch. Dabei gaben sie sich am Telefon als Polizeibeamte oder Staatsanwälte aus und täuschten vor, dass nahe Angehörige der angerufenen Personen in großer Not seien, etwa durch die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls. Die Betrüger forderten dann Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer Inhaftierung.

Das Landgericht Traunstein folgte mit seiner rechtlichen Bewertung der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein in vollem Umfang. Die Ermittlungen wurden von der Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ durchgeführt. Sie zogen Fälle aus ganz Süddeutschland zusammen, um eine einheitliche Ahndung aller ermittelten Taten zu erreichen. Durch die enge Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen konnten die Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Strafkammer des Landgerichts Traunstein verhängte ein Strafmaß von zehn Jahren und sechs Monaten, das nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren liegt. Die Frau war Mitglied einer Bande um einen 24-jährigen polnischen Staatsangehörigen, der bereits im August 2022 wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt wurde. Das Urteil gegen ihn ist bereits seit März 2023 rechtskräftig.

nt mit Material des Landgericht Traunstein

Anmerkung: Dieser Text wurde durch Redakteur Tim Niemeyer unter Zuhilfenahme einer künstlichen Intelligenz erstellt und geprüft.

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