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Urteil des Landgerichts Traunstein bestätigt

Bundesgerichtshof schmettert Revision ab: Über zehn Jahre Haft wegen Schockanrufen

Bild aus Gerichtssaal
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Themenbild: Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten

Das Landgericht Traunstein hat im August 2022 einen 24-jährigen Polen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwölf Fällen zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und acht Monaten verurteilt. Im Urteil wurde zugleich die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 250.000 Euro angeordnet. Nun wurde die Revision des Angeklagten verworfen.

Traunstein – Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig. Die weiteren Urteile des Landgerichts Traunstein, mit denen zwei Männer und eine Frau der Bande in einer geringeren Anzahl an Fällen als Mittäter des 24-Jährigen zu Haftstrafen im Bereich von knapp fünf Jahren bis zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt wurden, sind nun ebenfalls rechtskräftig.

250.000 Euro Schaden

Nach den Feststellungen der 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein bildeten die vier Angeklagten, bei denen es sich um Polen im Alter zwischen 24 und 59 Jahren handelt, innerhalb der Bande die so genannte „Abholergruppe“. Die Bande beging von März bis Juni 2021 arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern zwölf Betrugsstraftaten in unterschiedlichen Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.

Der 24-jährige Haupttäter hatte innerhalb der Gruppe eine herausgehobene Stellung und fungierte als „Teamleader“. Er stand stets in engem Kontakt mit den Hinterleuten der Bande in Polen, wählte Fahrer und Abholer aus und kontaktierte diese selbständig. Er war an allen zwölf Betrugstaten beteiligt, mit denen insgesamt ein Schaden von rund 250.000 Euro verursacht wurde. Von der Beute bezahlte er Fahrer und Abholer bezahlen und behielt selbst seinen Anteil. Den Rest leitete er an die Hinterleute weiter.

Mit ihrer rechtlichen Bewertung ist die 7. Kammer in vollem Umfang der Anklage des Staatsanwaltschaft Traunstein gefolgt. Dort hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ Fälle aus ganz Bayern zusammengezogen, um eine Gesamtschau und einheitliche Ahndung erreichen zu können und in enger Zusammenarbeit mit der Kripo in Traunstein und weiteren Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Mittelfranken die komplexen Ermittlungen erfolgreich durchgeführt.

Neue Spezialabteilung der Kripo

Der Leiter der Spezialabteilung Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling: „Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig es war, im Jahr 2018 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein mit dem „Traunsteiner Modell“ eine neue Spezialabteilung zu schaffen, um grenzüberschreitende und organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können. Der stetige Ausbau der internationalen Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Polizeidienststellen in ganz Europa erweist sich gerade bei Ermittlungen gegen Banden, die sich zur Begehung von Betrugstaten mit Schockanrufen zusammengeschlossen haben, als sehr hilfreich.“

100 Seiten Urteilsbegründung

In dem sehr sorgfältig begründeten Urteil gegen den Haupttäter, das nach 14 Hauptverhandlungstagen und einer aufwendigen Beweisaufnahme verkündet wurde, setzt sich die Große Strafkammer auf über 100 Seiten detailliert mit der Bandenstruktur und den Einzeltaten auseinander. Das im Vergleich zu anderen Urteilen im Zusammenhang mit Schockanrufen sehr hohe Strafmaß von zehn Jahren acht Monaten Gesamtfreiheitsstrafe wird damit begründet, dass der Angeklagte allein zur Begehung der Straftaten nach Deutschland eingereist ist, die konkrete Art und Weise seiner Tatbeteiligungen auf eine erhebliche kriminelle Energie schließen lässt und die Täuschungshandlungen von vornherein darauf angelegt waren, die Opfer durch die Mitteilung über einen angeblich schweren Unfall von Familienangehörigen zu schockieren und unter Druck zu setzen.

Abschreckende Wirkung

Auf die allgemeinbekannte Zunahme von versuchten und vollendeten Betrugstaten nach dem Modus „Schockanrufe“ müsse mit spürbaren Strafen geantwortet werden, um potenzielle Täter abzuschrecken und zugleich das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung zu stärken, so die Kammer.

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