Debatte im Grmeinderat
40 Meter hohes Ungetüm? So entscheidet Siegsdorf über umstrittenen Mobilfunkmast
Die Bewohner von Siegsdorf haben ihre Bedenken hinsichtlich des geplanten 40 Meter hohen Mobilfunkmastes geäußert. Sie sorgen sich um die gesundheitlichen Auswirkungen und das Ortsbild. Wie der Gemeinderat entschieden hat.
Siegsdorf – Wegen eines Bauantrags für einen 40 Meter hohen Mobilfunk-Mast in Pattenau waren viele Zuhörer aus dem Ortsteil in die Sitzung des Siegsdorfer Gemeinderates gekommen um sich über den Sachverhalt und die Entscheidung des Rates zu informieren. Bürgermeister Thomas Kamm nutzte dabei die Gelegenheit, die „Zielrichtung“ der Gemeinde mit ihrem in viel Arbeit erstellten Mobilfunkkonzept zu verdeutlichen.
Versorgung der Verkehrswege
Grundlage des Konzeptes war der Auftrag der Bundesregierung für eine „Flächendeckende Mobilfunk-Versorgung für besiedelte Bereiche“. Die Gemeinde Siegsdorf ist dabei durch die notwendige Versorgung der A 8 und der Bundesstraßen besonders betroffen. Um aber nicht nur die Versorgung zu gewährleisten, sondern auch den gesundheitlichen Aspekt im Auge zu behalten und die Belastung der Bürger möglichst verträglich zu gestalten, hat die Gemeinde Siegsdorf in Zusammenarbeit mit dem EMF-Institut Dr. Nießen am 13. September 2021 den Aufstellungsbeschluss zur „Änderung eines Teilflächen-Nutzungsplanes Mobilfunk“ gefasst. Daraufhin habe sich die Dialogbereitschaft der Mobilfunkbetreiber deutlich verbessert, konnte der Bürgermeister berichten.
Der nun vorliegende Bauantrag der Vantage Towers AG aus Düsseldorf sieht einen knapp 40 Meter hohen Schleuderbetonmast mit zugehöriger Technikeinheit vor und soll auf einer Grundstücksgrenze im Bereich Pattenau-Kohlstatt errichtet werden und bekommt im Konzept der Gemeinde die Bezeichnung C580-Siegsdorf, Vogling-Kohlstatt). Der Standort ist bereits vertraglich zwischen den beiden Eigentümern und der Vantage Towers AG gesichert. Die Berechnungen des EMF Instituts, die immer von der Belegung durch drei Anbieter ausgehen, ergaben dabei durch die größerer Höhe (40 Meter) deutlich bessere Werte für die Anwohner von Pattenau als die ursprünglichen Angaben bei Masthöhen von rund 25 Meter.
Es handelt sich beim Bauantrag um einen Alternativstandort als Ersatz für den von der Gemeinde abgelehnten Mast in Unterwelln, gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung hatte die Gemeinde mit Hilfe ihres Mobilfunk-Rechtsbeistandes Dr. Herkner Klage erhoben. Der neue Standort und seine Ausrichtung könnten nach Meinung der Gemeinde zukünftig auch den temporären Standort Hub ersetzen. Bürgermeister Kamm ging dabei auch auf ein Schreiben und eine Unterschriftenliste der Anwohner aus Pattenau und Umgebung ein, die sich deutlich gegen den neuen Standort aussprechen.
Bürgermeister Kamm betonte aber auch, dass mit C 580 nun eine Lösung für den gesamten Bereich zwischen Siegsdorf und Bernbichl verwirklicht werden konnte. „Wir haben alles dafür getan, um die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu gestalten“, verdeutlichte er und betonte, dass in wenigen Wochen auch die Arbeiten zum Teilflächen-Nutzungsplan „Mobilfunk“ abgeschlossen seinen und dieser dann in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden kann.
Gerhard Gimpl (Grüne) kündigte seine Ablehnung der Planungen an, wenn die Gemeinde keinen Einfluss auf die Anzahl und Ausrichtung der Antennen habe und betonte dass, auch die beiden abwesenden Voglinger Gemeinderäte Martin Hunglinger (UW) und Peter Mayer (SPD) das Schreiben der Anwohner unterzeichnet hätten. Kamm verdeutlichte dazu noch einmal, dass die Gemeinde keinen rechtlichen Einfluss auf die Antennenausrichtung habe und er deshalb auch keine dementsprechende Zusage geben könne. Wenn man diesen Standort ablehne, fällt das Mobilfunkkonzept und man habe nichts mehr in der Hand um den Betreibern eine Richtung vorzugeben.
Räte genehmigen mit 16:1 Stimmen
Mit 16:1 Stimmen genehmigte der Gemeinderat letztendlich den Bauantrag mit der Auflage die noch fehlenden Unterlagen (landschaftpflegerischer Begleitplan, Nachbarbeteiligung) nachzureichen. Das Landratsamt wird gebeten die notwendigen Fachbehörden zum Bauantrag zu beteiligen. Wenn die Unterlagen komplett vorliegen, kann der Bürgermeister den Vorgang im Verwaltungsweg entscheiden.