Vorbereitungen zum 150-jährigen Jubiläum
Willinger Feuerwehr plant großes Fest - doch die Standort-Suche macht Probleme
Mit einem großen Fest will die Willinger Feuerwehr vom 6. bis 10. Juni 2024 ihr 150-jähriges Bestehen feiern. Das sind die Gründe, warum sich die Suche nach einem Standort für das Festzelt als schwieriger erwies, als sich die Veranstalter das ursprünglich gedacht hatten.
Bad Aibling/Willing - Die Vorbereitungen sind nach Auskunft von Michael Krimplstötter, dem Vorsitzenden der Wehr, längst angelaufen. Neben dem Festprogramm und zahlreichen organisatorischen Fragen ist die Suche nach einem geeigneten Standort für das Festzelt, das rund 1000 Besuchern Platz bieten soll, ein zentraler Punkt bei der Planung.
Erinnerung an Gründungsfest des Trachtenvereins
Man erinnerte sich an das gelungene Gründungsfest des Trachtenvereins Oberlandler Bad Aibling im Jahr 2018. Damals wurde das Zelt am Ende des Gartenäckerweges in Richtung Wasserschutzgebiet aufgebaut. Ein Platz, an dem auch die Feuerwehr Gefallen gefunden hätte.
Doch daraus wird nichts, wie das Landratsamt den Verein mittlerweile wissen ließ. Grund ist die nunmehr gültige Allgemeinverfügung vom 27. November 2020, die für den geschützten Einzugsbereich der Wasserversorgung für die Städte Bad Aibling, Kolbermoor und Rosenheim erlassen wurde.
Allgemeinverfügung zwingt zum Umdisponieren
Deren Regelungen galten für das Jubiläum der Oberlandler vor fünf Jahren noch nicht, die Feuerwehr zwangen sie jedoch zum Umdisponieren. In einem Schreiben des Landratsamtes teilt die Behörde der Feuerwehr mit, dass der Standort des Zeltes nicht das Problem wäre, weil er außerhalb des Gültigkeitsbereichs der Verfügung liege.
Knackpunkt seien die Parkplätze, die der Verein im näheren Umfeld des Zeltes für die Besucher ausweisen wolle. Die lägen großteils vollständig in der Schutzzone, eine Genehmigung für eine zeitlich befristete Umwandlung als Stellfläche sei deshalb nicht realistisch.
Keine Chance auf Ausnahmegenehmigung
„Eine Ausnahme von dem Verbot für die Nutzung der Flächen als Parkflächen kann leider nicht in Aussicht gestellt werden“, schreibt das Landratsamt. Die Behörde bezieht sich dabei auf die Aussage des Wasserwirtschaftsamtes, dass einer solchen Nutzung „im Sinne des vorsorgenden Trinkwasserschutzes aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht zugestimmt werden kann“.
Wir halten uns natürlich an die Vorgabe
So ganz verstehen kann Krimplstötter zwar nicht, warum das Gefährdungspotential jetzt anders als vor fünf Jahren sein soll, dennoch ist für ihn klar. „Wir halten uns natürlich an die Vorgabe.“ Weil die Ausweisung von genügend Stellplätzen ein wichtiger Baustein des Gesamtkonzepts sei, habe man sich nach dem Erhalt des Schreibens aus dem Landratsamt umgehend auf die Suche nach Alternativstandorten gemacht.
Drei Alternativ-Standorte geprüft
Dafür ist Franz Weichinger junior von der Willinger Feuerwehr verantwortlich. Drei Flächen, auf denen der Verein mit dem Einverständnis der Grundeigentümer ein Zelt aufstellen darf und in deren Umfeld auch genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind, wurden zwischenzeitlich näher in Augenschein genommen. Ein Areal westlich des Friedhofs hat sich dabei als das am besten geeignete herausgestellt.
Abstimmung mit der Stadt
„Das hat sich schon bei zwei größeren Festen der Willinger Musik bewährt“, weiß Weichinger. Deshalb möchte jetzt auch die Feuerwehr hier ihr Vereinsjubiläum feiern. Bevor die endgültige Entscheidung fällt, wollen sich die Veranstalter noch mit der Stadt abstimmen. „Wir müssen abklären, dass während der Festtage keine Baumaßnahmen anstehen, die zu einer Sperrung der Zufahrtswege führen. Nicht, dass wir am Schluss eingesperrt sind“, sagt Weichinger schmunzelnd.