Ohne Betreuer losgeschickt
Wasserburger Psychiatrie-Patient türmt auf dem Weg zum Gericht – das sagt das Inn-Salzach-Klinikum
Ein Patient vom Inn-Salzach-Klinikum Wasserburg musste sich vor dem Amtsgericht Mühldorf verantworten, weil er Beamte und Rettungssanitäter angegriffen haben soll. Doch so weit kam es nicht: der Mann, der ohne Betreuer losgeschickt wurde, türmte kurz vor dem Prozess. Was passiert ist.
Wasserburg/Mühldorf – Drei Tage lang war ein Patient der psychiatrischen Klinik des kbo-Inn-Salzach-Klinikums (ISK) in Wasserburg abgängig. Laut Medienberichten sollte sich Christian W., der an Schizophrenie leiden soll, vor Gericht verantworten, weil er Polizisten und Rettungssanitäter angegriffen habe. Er nutzte stattdessen die Fahrt zum Amtsgericht in Mühldorf als Gelegenheit zur Flucht.
Prozess-Start am 6. November
Die Tat, für die Christian W. angeklagt war, hatte sich laut Medien bereits im Juni 2023 ereignet. Ein erster Gerichtstermin im September war gescheitert, da seine Überführung in die Justizvollzugsanstalt nicht organisiert werden konnte. Am Mittwoch (6. November) sollte der Prozess gegen Christian W. neu beginnen. Alle Beteiligten waren anwesend – außer der Angeklagten selbst.
Der Grund: Man hatte Christian W. mit einem Taxi vom kbo-Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg zur Gerichtsverhandlung bringen lassen, ohne dass ihn ein Betreuer begleitete – trotz Ausgangsverbot. Am Gericht angekommen, habe der Mann die Gelegenheit zur Flucht genutzt. Die Polizei suchte nach dem flüchtigen Patienten. Laut Medienberichten wurde Christian W. drei Tage später in Mühldorf festgenommen. Er galt zwar nicht als gefährlich für sich selbst oder andere, dennoch löste seine Flucht große Besorgnis aus.
Unbegleitet nach Mühldorf gefahren worden
Martin Knobel, Pressesprecher des Inn-Salzach-Klinikums Wasserburg, bestätigt auf Anfrage, dass Christian W. Patient im kbo-Innsalzach-Klinikum sei. Der Pressesprecher betont, dass W. auf einer allgemein-psychiatrischen Station im kbo-Inn-Salzach-Klinikum (kbo-ISK) behandelt werde. „Auf diesen Stationen werden überwiegend Patienten behandelt, die an chronischen Psychose-Erkrankungen oder vergleichbar schweren psychischen Erkrankungen leiden und einen langfristigen Betreuungsbedarf haben. Er ist kein Patient der Klinik für forensische Psychiatrie und wurde demnach auch nicht im Rahmen einer freiheitsentziehenden Maßnahme nach dem deutschen Strafgesetzbuch untergebracht“, verdeutlicht der Pressesprecher.
„Sein Aufenthalt im kbo-ISK steht nicht im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf, um den es bei der Gerichtsverhandlung ging. Vielmehr befindet sich der Patient auf Antrag seines gesetzlichen Betreuers entsprechend einem Beschluss nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in geschlossener stationärer Behandlung in unserem Haus. Die Unterbringung erfolgt demnach als Notwendigkeit zur adäquaten Behandlung seiner psychischen Erkrankung“, teilt Knobel weiter mit.
Polizeiliche Begleitung sei nicht verfügt worden
„In diesem Fall wurde der Patient in Abstimmung mit dem Büro seines gerichtlich bestellten Betreuers unbegleitet zum Amtsgericht nach Mühldorf geschickt. Eine polizeiliche Begleitung wurde vom Gericht nicht verfügt, da keine Selbst- und Fremdgefährdung vorlag. Ungeachtet dessen wird die Klinik darauf hinwirken, dass künftig in ähnlichen Fällen Patienten nur noch begleitet zu Verhandlungen, etc. fahren. Dies wird schriftlich niedergelegt und überprüft werden, damit derartige Zwischenfälle nicht mehr vorkommen. Der Patient ist inzwischen wieder zurück im Klinikum, ohne dass irgendwelche Hinweise auf Straftaten vorliegen“, so der Pressesprecher.