Problem nicht nur in Wasserburg
„Gärten des Grauens“: Warum der Anti-Schotter-Bewegung Steine in den Weg gelegt werden
Wenn die Natur als Störenfried betrachtet wird, entstehen nicht selten Gärten, die gar keine sind, sondern graue Steinwüsten statt grüne Oasen. Wasserburg hat solche „Gärten des Grauens“ verboten. Warum der Anti-Schotter-Bewegung derzeit in vielen bayerischen Kommunen Steine in den Weg gelegt werden.
Wasserburg am Inn – Eigentlich sind Schottergärten in Wasserburg verboten, so wie in vielen bayerischen Kommunen: Die Gestaltungssatzung der Stadt lässt in Paragraf drei Steingärten, „bepflanzt“ mit Kies, Geröll oder Split, nicht zu. Doch die Satzung gilt bald nicht mehr, denn die übergeordnete Bayerische Bauordnung ist geändert worden. Weniger Bürokratie, mehr kommunale Freiheiten, lautetet das Ziel dieses Schrittes. Mit der zum 1. Oktober 2025 in Kraft tretenden Neufassung verlieren jedoch alle kommunalen Freiflächengestaltungs-Satzungen ihre Gültigkeit. Eine Renaissance der Schottergärten? Die Befürchtung geht um.
Die Stadt muss als Folge der Änderung der Bayerischen Bauordnung mehrere eigene Satzungen neu erlassen: für die Stell- und für die Spielplätze sowie für die Freiflächen. Für die Parkplätze ist dies bereits geschehen, für die Spielplätze ebenfalls, jedoch diesbezüglich herrscht noch Chaos und auch Wasserburg muss laut Bürgermeister Michael Kölbl (SPD) die neue Satzung, ohne dass die Stadt dafür die Schuld trägt, noch einmal überarbeiten. Und auch mit der geplanten Schottergartensatzung gibt es Probleme, wie sich im Stadtrat herausstellte.
Ein „No-Go“ in Zeiten des Klimawandels
Ziel ist es, sogenannte „Gärten des Grauens“, also nicht begrünte Steinanlagen ohne ökologischen Wert, zu verhindern. Denn sie versiegeln den Boden, sehen eintönig aus, stören das ökologische Gleichgewicht, sorgen dafür, dass Regenwasser nicht versickern kann, kurzum: Schottergärten sind in Zeiten des Klimawandels ein No-Go. Das ist wissenschaftlich erwiesen.
Der Bauausschuss hatte sich mit einer Satzung, die solche Anlagen in Wasserburg weiterhin verbieten soll, bereits beschäftigt. Und darauf gehofft, dass es ein Muster des Städte- und Gemeindetages geben würde, das die Kommune dann hätte übernehmen können. Doch bisher gibt es eine solche Mustersatzung nicht, berichtete Kölbl. Vorerst werde ein Regelwerk, das juristischen Prüfungen standhalte, auch nicht erwartet.
Spitzenverbände warnen
Denn es würden fachliche Aussagen darüber fehlen, wann ein Steingarten Ökologie und Wohnklima beeinträchtige. Der Bayerische Städtetag warne, ein Verbot binde unverhältnismäßig viele Ressourcen der Bauaufsicht und -kontrolle. Ein „Versiegelungsverbot“ zu erlassen, davon raten die Spitzenverbände der Gemeinden und Städte in Bayern erst einmal ab, so Kölbl. Im Landkreis Rosenheim gebe es aktuell keine Kommune, die sich aufgrund der noch offenen Rechtsfragen und Unwägbarkeiten getraut habe. Die Verwaltung empfahl deshalb dem Stadtrat, ebenfalls Abstand zu nehmen. Vorerst zumindest.
Stadtbaumeisterin Mechtild Herrmann sieht auch keine Eile, denn in der Stadt sei nur ein Beispiel für einen Schottergarten bekannt. „Bei uns brennt nichts an“, zeigte sich auch der Bürgermeister angesichts der Vernunft der Bauherren und der großen ökologischen Sensibilität in der Stadt überzeugt.
„Absurde“ Vorgehensweise
Christian Stadler, Fraktionsvorsitzender der Grünen, war trotzdem verärgert: Länder wie Bremen hätten das Verbot von Steingärten in der Landesbauordnung festgeschrieben, würden sogar keinen Bestandsschutz vorsehen. Hier müsse ein Garten, der eher eine Steinwüste sei, zurückgebaut werden. Die negativen Auswirkungen von versiegelten Flächen auf den Wasserhaushalt, auf Artenvielfalt und Mikroklima seien verheerend.
Die Änderung der Bayerischen Bauordnung solle eigentlich der Entbürokratisierung und Deregulierung dienen, das Gegenteil sei der Fall: Regelwerke wie die Freiflächengestaltungs-Satzungen, die rechtssicher gewesen seien, würden außer Kraft gesetzt. Die Kommunen müssten selber tätig werden und eigene Satzungen erstellen, eine „absurde“ Vorgehensweise. Somit sei die angebliche Entbürokratisierung des Bauens eine „reine Symbolpolitik“ des Freistaates, die zu Lasten der Kommunen gehe.
Stadler forderte deshalb, dass die Stadt das Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auffordert, eine Mustersatzung zur Verfügung zu stellen. Eine solche ist anscheinend auch beim Verband der Landschaftsarchitekten in Arbeit, aber ebenfalls noch lange nicht fertig, so Stadler und Herrmann.
„Totales Chaos“
Die Stadtbaumeisterin bestätigte, dass rund um die Änderung der Bayerischen Bauordnung einiges nicht rundläuft („totales Chaos“). Eine Mustersatzung erwartet sie so schnell nicht, weil andere Themen wie der Bauturbo im Fokus ständen. Georg Machl, Fraktionsvorsitzender von CSU und Wasserburger Block, sieht im Beispiel der fehlenden Rechtssicherheit für Schottergärten-Satzungen ebenfalls ein Zeichen dafür, dass der Druck auf die Kommunen steige. Sie seien nicht mehr in der Lage, alles, was von oben auf sie abgewälzt werde, abzuarbeiten.
Der Stadtrat beschloss einstimmig, auf eine Satzung vorerst zu verzichten, trotz der Gefahr, dass Schottergärten ab Oktober eigentlich möglich sind, weil nicht mehr verboten. Mit 15 zu sieben Stimmen befürwortete die Mehrheit, das Bauministerium anzuschreiben und es aufzufordern, eine Mustersatzung zu erstellen, das rechtssicher sei. „Wir müssen diesbezüglich den Mund aufmachen und Druck ausüben“, findet Christian Flemisch (ÖDP).