Vor Bürgerentscheid in Tuntenhausen
Wäre Discounter das Aus für einen Drogeriemarkt? Was die Regierung von Oberbayern dazu sagt
Der Bürgerentscheid zur Nahversorgung in Tuntenhausen wirft seine Schatten voraus: Würde ein „Ja“ zum Discounter das Aus für einen Drogeriemarkt besiegeln? Jetzt nimmt die Regierung von Oberbayern dazu Stellung.
Tuntenhausen – Die Bürgerinitiative Tuntenhausen befürwortet eine bessere Nahversorgung und erläutert in ihrer Broschüre das Gesamtprojekt. Die Discounter-Gegner präsentieren ihre Argumente auf Flyern und stellen dort unter anderem folgende Behauptung auf: „Der von vielen gewünschte Drogeriemarkt wird allerdings, falls ein Discounter gebaut wird, von der Regierung von Oberbayern nicht mehr genehmigt“.
Zum Drogeriemarkt gibt es gar keine Stellungnahme
Das erweckt den Anschein, als habe sich die Regierung offiziell zu dieser Frage positioniert. Gibt es möglicherweise sogar eine neue Stellungnahme – diesmal zum Drogeriemarkt? Das OVB hat nachgefragt und folgende Erklärung erhalten: „Die Regierung von Oberbayern stand der Gemeinde Tuntenhausen zu Fragen des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) beratend zur Seite. Gegenstand der Beratungen war dabei stets die Frage nach der möglichen Ansiedlung eines Discounters“, erklärt Pressesprecher Wolfgang Rupp. „Zur etwaigen Ansiedlung eines Drogeriemarkts können wir eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht erst auf Grundlage konkreter Planungen der Gemeinde abgeben, die uns im Zusammenhang mit einem Drogeriemarkt bislang allerdings nicht vorliegen. Daher können wir uns zu landesplanerischen Fragen bezüglich eines Drogeriemarkts nicht äußern.“
Und doch gibt es in der Gemeinde Bürger und auch Gemeinderäte, die behaupten, dass es eine Stellungnahme der Regierung von Oberbayern gäbe, die besagt, dass ein Drogeriemarkt nicht mehr genehmigt wird, wenn ein Discounter gebaut wird. „Diese Aussage kann ich nicht bestätigen. Wir haben uns zur Ansiedlung eines Drogeriemarktes nicht geäußert“, betont Pressesprecher Rupp. Er erklärt auch die Gründe: „Da uns keinerlei Planungen für einen Drogeriemarkt vorliegen, haben wir uns mit dem Thema nicht befasst und demzufolge auch keine Stellungnahme abgegeben. Zudem berät die Regierung Oberbayerns die Kommune und nicht einzelne Bürger.“
Für eine Entscheidung braucht es Fakten
Doch welche Unterlagen bräuchte die Regierung, um eine Stellungnahme abzugeben? „Um eine landesplanerische Bewertung abgeben zu können, bräuchten wir eine Grobplanung mit dem konkreten Standort eines Drogeriemarktes, mit Größe, Produktpalette und Einzugsbereich“, informiert der Pressesprecher und betont: „Diese liegt uns nicht vor.“
Ablehnendes Gutachten war eine Fehleinschätzung
Doch warum gab es zur Erweiterung des Einzelhandelsstandorts Tuntenhausen um einen Discounter als Ergänzung zum bestehenden Edeka-Markt und Eder Profi Baumarkt in den vergangenen Jahren unterschiedliche Stellungnahmen der Regierung Oberbayerns. Um es allgemeinverständlich zu erklären, holt Wolfgang Rupp weit aus: „Im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) sind die Ziele und Grundsätze der räumlichen Entwicklung im gesamten Freistaat Bayern festgelegt.“ Es steuere die Lage und Größe von Einzelhandelsgroßprojekten sowie in bestimmten Fällen auch von Ansammlungen mehrerer, auch kleinerer Einzelhandelsbetriebe (Agglomeration), wenn diese vergleichbare Auswirkungen auf die bestehenden Versorgungsstrukturen in der Standortgemeinde und in den benachbarten zentralen Orten haben.
„In Tuntenhausen waren wir zunächst davon ausgegangen, dass durch die Ansiedlung eines Discounters neben dem Eder Profi Baumarkt und dem Edeka eine derartige Agglomeration entstünde“, erklärt Rupp den konkreten Fall. „Im Laufe verschiedener Gespräche mit der Gemeinde zeigte sich jedoch, dass der Eder Profi Baumarkt aufgrund seines speziellen Teilsortiments für Landwirte und seines weiteren Einzugsbereichs als Spezialfall zu sehen ist und nicht von einer wesentlichen funktionalen Verknüpfung zwischen den Märkten auszugehen ist.“ So kamen die Experten der Regierung von Oberbayern schließlich zu dem Ergebnis, „dass die Märkte nicht gemeinsam als Einzelhandelsagglomeration zu bewerten sind, sondern jeder Markt für sich zu betrachten ist.“
