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Wohnung in Priener Nobeladresse

Vermieter mit bizarren Erklärungen getäuscht: 21 Monate Haft für Mietnomaden

Bis heute habe die Vermieter einer Priener Wohnung in der Seestraße keinen Cent Miete gesehen. Das brachte jetzt eine 56-jährigen Kaufmann hinter Gitter.
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Bis heute habe die Vermieter einer Priener Wohnung in der Seestraße keinen Cent Miete gesehen. Das brachte jetzt eine 56-jährigen Kaufmann hinter Gitter.

Eine Nobeladresse in Prien an der Seestraße musste es schon sein. Aber Miete zahlen, das war offenbar nicht sein Ding. Für seine Dreistigkeit wurde jetzt ein 56-jähriger Kaufmann zu 21 Monaten Haft verurteilt.

Prien – Zwischen Ostsee und Oberbayern pendelnd war der 56-jährige gelernte Kaufmann hier wie dort seit über 20 Jahren wegen verschiedenster Betrügereien vorbestraft. Auch die Fähigkeit als Geschäftsführer einer GmbH zu agieren war ihm gerichtlich aberkannt worden.

Auch aus diesem Grunde war er angeblich oder tatsächlich nach Südafrika ausgewichen und hatte dort – nach eigenen Angaben – erfolgreich zwei Firmen gegründet.

Anfang April nahm er mit einem Makler Kontakt auf, der ein Mietobjekt in der Seestraße zu Prien anbot. Die entstehenden Kosten würde er mit dem Erlös aus dem Verkauf einer seiner Kapstädter Firmen begleichen.

Die Eigentümer, ein Ehepaar aus Seefeld am Pilsensee, hatten die entsprechenden Bonitäts-Unterlagen niemals gesehen und sich dabei auf die Maklerfirma verlassen. Der Angeklagte hatte dort eine Schufa-Auskunft und einen Firmenvertrag aus Kapstadt vorgelegt. Nachdem der Angeklagte auch bereits wegen Urkundenfälschung vorbestraft ist, muss die Echtheit dieser damaligen Belege bezweifelt werden.

Jahresmiete nie bezahlt

Das Objekt wurde vermietet, zu Ende April 2022 bezog er die Wohnung und vereinbarte, die Miete im Voraus für ein ganzes Jahr zu entrichten. Bei dieser Ankündigung blieb es dann aber auch. Bis zum Tag der Verhandlung haben die Vermieter nicht einen Cent gesehen.

Das ist derzeit aber auch schwerlich möglich, denn der Betrüger wurde aus der JVA vorgeführt. Noch weniger verwunderlich wurde die Betrugsabsicht des Angeklagten. In einer Vorverurteilung (zwei Jahre Haft) wegen Betrugs aus 2017 hatte ihm das Rosenheimer Schöffengericht nochmals Bewährung zugebilligt. Jedoch hatte er bereits damals die dabei auferlegte Geldbuße nicht erbringen können. Deshalb widerrief Richter Matthias Knoblauch diese Bewährung, was zu seiner Inhaftierung führte.

In einem Rechtsgespräch kündigte der Verteidiger Rechtsanwalt Alexander Kohut an, dass sein Mandant zu einem Geständnis bereit sei. Dabei kam es zu einem Verständigungsvorschlag des Gerichtes, welcher der Staatsanwalt Wolfgang Fiedler als auch die Verteidigung zuzustimmen in der Lage waren. Das Urteil würde – ein Geständnis des Angeklagten vorausgesetzt – in einer Haftstrafe zwischen 15 und 21 Monaten bestehen.

Bizarre Erklärungen

Geradezu erstaunlich war die Zeugenaussage des Vermieterehepaares. Über vier Monate mussten sie sich die kuriosesten und bizarrsten Erklärungen des Mietnomaden anhören, bis sie schließlich im November 2022 ein Zwangsräumungsurteil erreichten. Wenn sie rechneten, damit das Problem gelöst zu haben – weit gefehlt. Bis in den Februar 2023 dauerte es, bis der Angeklagte die Wohnung tatsächlich geräumt hatte und sie so wieder renovierbar war.

Der Staatsanwalt befand in seinem Plädoyer, dass einzig das Geständnis des Angeklagten für diesen positiv zu werten sei. Die Dreistigkeit, die Hartnäckigkeit des Angeklagten sei ein negativer Wert für sich. Auch die Schadenshöhe von fast 15.000 Euro spreche für sich. Er beantragte innerhalb der Verständigungsspanne, an deren oberem Rand zu urteilen, was 21 Monate Haft betrüge.

Der Wert des Geständnisses

Der Verteidiger verwies auf den tatsächlichen Wert des Geständnisses, immerhin hatten die Vermieter in dem Mietvertrag quasi den Erhalt der Jahresmiete quittiert – worauf sich sein Mandant durchaus hätte beziehen können. Insoweit sei dessen Geständnis doch höher einzuschätzen. Mit der Strafe von 15 Monaten Haft sei dem Recht ausreichend Genüge getan.

Das Gericht wertete wohl das Geständnis, wenn auch ohne dieses die Schuld des Angeklagten fraglos beweisbar gewesen sei.

Einschlägige Vorstrafen

Viel schwerer wiege die Dreistigkeit, mit welcher der Angeklagte selbst nach dem Räumungsurteil nach wie vor in der Wohnung verblieben sei. Auch die einschlägigen Vorstrafen samt der offenen Bewährung ließen eine positive Veränderung im Verhalten des Angeklagten nicht erhoffen. Das Gericht blieb mit seinem Urteil von 21 Monaten Haft an der oberen Grenze der Verständigung. Was den Verbleib des Angeklagten für geraume Zeit hinter Gittern garantierte.

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