Wiederaufforstung innerhalb von 3 Jahren
Flammen zerstören bei Geitau zehn Hektar Bergwald und Almen – Wie groß ist der Schaden?
Der verheerende Waldbrand im Bereich der Heißenplatte bei Bayrischzell (Landkreis Miesbach) ist gelöscht. Er zerstörte zehn Hektar Bergwald und Almen. Dazu gibt es noch einige offene Fragen. Wie es jetzt weitergeht.
Bayrischzell – Großeinsatz für Feuerwehren, Bergretter, Sanitäter, Polizei und THW: Am Freitag (7. März) war oberhalb von Geitau (Gemeinde Bayrischzell) ein Waldbrand ausgebrochen. Drei Tage lang kämpften 500 Einsatzkräfte – viele davon aus dem Landkreis Rosenheim – gegen die Flammen. Erst am Sonntagnachmittag (9. März) konnten die Löscharbeiten abgeschlossen werden.
Zehn Hektar Privatfläche zerstört
Die Flammen zerstörten eine Privatfläche von etwa 100.000 Quadratmetern – also zehn Hektar. Forstdirektor Korbinian Wolf vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Holzkirchen hat den Schaden vor Ort begutachtet. „Betroffen sind etwa sieben Hektar Almwiesen und auf einer Höhe von 1400 bis 1600 Metern bis zum Gipfel etwa drei Hektar Bergwald“, schätzt er ein. Zerstört wurden vor allem Latschenkiefern, aber auch vereinzelte größere Bäume wie Fichten, Buchen oder Bergahorn.
Polizei spricht von Millionen-Schaden
Während das Polizeipräsidium Oberbayern Süd von einem Millionen-Schaden ausgeht, wagt der Forstdirektor noch keine Schätzung. „Das wäre zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation“, sagt Wolf. Da das Gebiet schwer zugänglich sei, lasse sich das tatsächliche Ausmaß des Schadens nur schwer abschätzen. „Man kann beispielsweise nicht erkennen, ob es im dichten Latschengebüsch auch Bereiche gibt, die nicht verbrannt sind, sondern nur Hitzeschäden aufweisen“, sagt Wolf.
Das müsse über die Luftbilder einer Drohnenbefliegung genauer erkundet werden. Nur so könne auch eingeschätzt werden, ob zumindest stellenweise eine natürliche Regeneration zu erwarten oder eine komplette Wiederaufforstung erforderlich sei.
Nach dem Waldgesetz, so informiert der Forstdirektor, bestehe innerhalb von drei bis fünf Jahren eine Wiederaufforstungspflicht. Das AELF stehe dem Grundstückseigentümer beratend zur Seite. Gemeinsam müsse entschieden werden, ob die Sanierung der geschädigten Flächen mit Saatgut möglich sei oder standorttypische Gehölze gepflanzt werden müssen. „Was in diesem steilen Gebiet sehr aufwendig und teuer wäre“, erklärt der Forstdirektor, „da das Material mit dem Helikopter angeflogen werden müsste.“
Um die Schutzfunktion des zerstörten Bergwaldes zu erhalten, müsse auch geprüft werden, ob eine Lawinenverbauung beispielsweise mit Dreibeinböcken oder Pfosten erforderlich sei.
Hat Fahrlässigkeit zum Großfeuer geführt?
Als Ursache für den Waldbrand vermutete die Polizei bislang ein angemeldetes Daxenfeuer. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Dabei werde auch geprüft, ob es möglicherweise eine weitere, bislang unbekannte Feuerstelle gegeben haben könnte, informierte ein Polizeisprecher. Zudem stellt er klar, dass auch bei einem angemeldeten Daxenfeuer der Betreiber nicht aus der Pflicht sei. Er müsse dafür Sorge tragen, dass sich das Feuer nicht unkontrolliert ausbreite. Deshalb werde auch geprüft, ob Fahrlässigkeit zu dem Großbrand geführt habe.

