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Deutsche Polizisten auf dem Weg

Vater-Mord von Raubling? Verdächtiger Tobias A. (31) noch in Italien – ob und wann er ausgeliefert wird

Nach Fahrt mit totem Vater im Kofferraum war Neapel die Endstation: Verhaftung von Tobias A. im Vorort Pomigliano d‘Arco (links). Jetzt muss über die Auslieferung nach Deutschland entschieden werden.
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Nach Fahrt mit totem Vater im Kofferraum war Neapel die Endstation: Verhaftung von Tobias A. im Vorort Pomigliano d‘Arco (links). Jetzt muss über die Auslieferung nach Deutschland entschieden werden.

Der mutmaßliche Mord eines 31-jährigen Raublingers an seinem Vater (60) sorgte in der Gemeinde für Entsetzen. Seit vergangener Woche sitzt der Mann aus Großholzhausen in Italien in Untersuchungshaft. Wie es nun weitergeht und wann mit einer Auslieferung nach Deutschland zu rechnen ist.

Raubling – Eine Woche ist es nun her, dass der 31-jährige Tobias A. in Süditalien von der dortigen Polizei festgenommen wurde. Er wurde laut italienischen Medien von Anwohnern der Via Passariello in der 40.000-Einwohnerstadt Pomigliano d’Arco am nordöstlichen Stadtrand von Neapel beobachtet, als er versuchte, in Wohnungen einzubrechen. Doch gegen den jungen Mann aus der Region liegt noch eine weitere und schwerwiegendere Anschuldigung vor.

Rosenheimer Beamte auf dem Weg nach Italien

Gegen den Großholzhausener bestand zum Zeitpunkt seiner Festnahme ein europäischer Haftbefehl wegen des Verdachts auf Tötung seines Vaters Hans A. (60), der durch das Amtsgericht Rosenheim erlassen wurde. Denn nach ersten Ermittlungen der Rosenheimer Kriminalpolizei erhärtete sich der Verdacht eines Gewaltverbrechens. Nachdem Tobias A. beim versuchten Einbruch in Italien erwischt wurde, entdeckten die dortigen Polizeibeamte auch seinen grauen Skoda, mit dem er sich auf den Weg von Raubling aus über rund 1100 Kilometer in den Süden gemacht hatte. Das Fahrzeug hatte vermutlich eine Panne, weshalb der 31-Jährige es an der Stadtautobahn abstellte – mit der Leiche seines Vaters im Kofferraum.

Nun sitzt der Raublinger nach Angaben des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd in Italien in Untersuchungshaft. „Kolleginnen und Kollegen sind schon auf dem Weg nach Italien“, sagt Pressesprecher Stefan Sonntag auf OVB-Anfrage am Dienstagnachmittag (20. August). „Heute werden sie dort ankommen.“ Und dann? „Vermutlich werden sie zwei Tage bleiben und mit den italienischen Kollegen verschiedene Absprachen treffen“, erklärt Sonntag weiter. Man werde sich vollumfänglich mit den italienischen Beamten austauschen. Auch der Obduktion von Hans A. werden die Rosenheimer Polizisten beiwohnen.

Ob und wann Tobias A. nach Deutschland überstellt werden könnte, sei laut Sonntag Sache der Staatsanwaltschaft und hänge von den verschiedensten Faktoren ab. Die Polizei sei letztlich nur für die Abholung und Begleitung zurück nach Deutschland zuständig.

Staatsanwaltschaft rechnet mit Auslieferung von Tobias A.

Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim, rechnet man damit, dass Tobias A. nach Deutschland überstellt wird. „Die italienische Justiz prüft nach ihren eigenen nationalen Vorgaben, ob eine Auslieferung an Deutschland erfolgt. Hier gibt es von Staat zu Staat unterschiedliche Voraussetzungen, zum Beispiel liefern einige Staaten eigene Staatsbürger nicht aus“, sagt Staatsanwalt Dirk Dombrowski von der Zweigstelle Rosenheim auf OVB-Anfrage. „Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die italienischen Behörden einer Überstellung des Beschuldigten zustimmen werden.“ Grundlage hierfür sei ein durch das Amtsgericht Rosenheim ausgestellter EU-Haftbefehl. Basis für diesen ist immer ein nationaler Haftbefehl – der ebenfalls vorliegt.

Zwar könnte die Strafverfolgung auch an andere Staaten – in diesem Fall Italien – abgegeben werden, allerdings nur, wenn dies „im Einzelfall sinnvoll erscheint“, sagt Dombrowski. Also beispielsweise, wenn Opfer und Täter in diesem Staat wohnen, oder sich die Tat dort abgespielt hat. Beides ist im Fall um den Vater und Sohn aus Raubling nicht gegeben.

Wann Tobias A. letztlich ausgeliefert werden könnte, kann Dombrowski noch nicht benennen. „Dies ist zum einen von Staat zu Staat verschieden und hängt zum anderen vom Verhalten des Beschuldigten ab. Stimmt dieser einer vereinfachten Auslieferung zu, verkürzt sich das Verfahren erheblich“, erklärt der Staatsanwalt. Die Bandbreite reiche hier von wenigen Tagen bis zu mehreren Jahren. Die Regel sei allerdings eine Überstellung innerhalb weniger Wochen, sagt der Staatswanwalt. Und „auch im vorliegenden Fall ist nicht damit zu rechnen, dass sich die beantragte Auslieferung erheblich verzögern wird.“

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