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Anfrage beim Landratsamt

Wohnen im Sanitärtrakt: Warum obdachloser Riederinger keinen Platz in Asylunterkunft auf Gut Spreng bekommt

Der Badeplatz am Tinninger See und der Sanitärtrakt.
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Der Badeplatz am Tinninger See: Im Sanitärtrakt wurde jetzt eine Notunterkunft für einen obdachlosen Riederinger geschaffen, weil sich keine andere Lösung fand.

Plötzlich ohne Wohnung. Keinen Platz mehr zum Leben. Nur ein Bett im Sanitärtrakt. Das Schicksal eines Riederinger Bürgers sorgt für Fassungslosigkeit. In der Asylunterkunft auf Gut Spreng gibt es zwar 123 freie Plätze, nicht aber für Obdachlose. Das sind die Gründe.

Riedering In Deutschland sind etwa 566.800 Menschen wohnungslos, in Bayern circa 58.000. Die Stadt Rosenheim muss immer mehr Menschen in Obdachlosenheimen unterbringen. Seit einigen Tagen steht auch Riedering vor dieser Herausforderung. Ein Riederinger Bürger hat seine Wohnung verloren. Darüber informierte Bürgermeister Christoph Vodermaier am Dienstag (5. August) den Gemeinderat.

Keine freie Ferienwohnung

Über eine Obdachlosenunterkunft verfügt die Gemeinde nicht. Eine Abfrage der Tourist-Info bei Vermietern ergab, dass in der Hochsaison alle Ferienwohnungen belegt sind. Auf Nachfrage aus dem Gemeinderat, ob die große Asylbewerberunterkunft auf Gut Spreng, in der aktuell noch viele Plätze frei sind, nicht eine Alternative sein könnte, informierte Vodermaier: „Wir haben beim Landratsamt angefragt, ob er dort wohnen dürfte, bis eine andere Lösung gefunden ist. Die Anfrage musste vom Landratsamt aber abgelehnt werden.“ Das Entsetzen im Gemeinderat war nicht zu überhören: „Für Einheimische gibt es auf Gut Spreng keinen Platz? Dazu fällt einem nichts mehr ein.“

Asylbewerber gelten nicht als obdachlos

Diese scheinbare Unflexibilität hat gesetzliche Grundlagen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe klärt auf: „Für die Unterbringung von Asylbewerbern, über deren Antrag noch nicht rechtskräftig entschieden ist, sind die staatlichen Behörden zuständig. Asylbewerber besitzen gegenüber dem Staat nach dem Gesetz einen Anspruch auf Unterbringung in staatlichen Unterkünften.“ Deshalb gelten sie nicht als obdachlos.

Das Bestandsgebäude und zwei Wohncontainer auf Gut Spreng wurden zu einer Asylunterkunft mit 174 Plätzen ausgebaut. 123 Plätze sind noch frei.

Keine Zweckentfremdung staatlicher Einrichtungen

Auf Gut Spreng hat das Landratsamt 174 Plätze für Asylsuchende geschaffen – 62 in der ehemaligen Klinik, weitere 112 in zwei Wohncontainern. „Bisher haben dort 36 Asylsuchende gelebt, in dieser Woche kommen weitere 15 Bewohner hinzu“, informiert der Riederinger Verwaltungsleiter Johannes Lang auf OVB-Anfrage. 51 Plätze sind belegt. 123 Plätze sind frei. Trotzdem lehnt das Landratsamt den Einzug des wohnungslosen Riederingers ab. „Bei den Asylunterkünften handelt es sich um staatliche Einrichtungen“, begründet eine Sprecherin. „Eine Zweckentfremdung der staatlichen Einrichtung für kommunale Aufgaben scheidet aus.“

Eine kommunale Pflichtaufgabe

Die Unterbringung wohnungsloser Bürger gehöre zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde, in der Betroffene zuletzt gemeldet waren, erklärt Lang. Die Gemeinde müsse ihnen eine Notunterkunft zur Verfügung stellen, die den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung genügt. „Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, Sanitäranlagen“, so der Verwaltungsleiter.

Für den wohnungslosen Riederinger wurde nun im Sanitärtrakt am Tinninger See eine Notlösung gefunden. Im Holzgebäude am Badeplatz befindet sich neben den öffentlichen Toiletten und einer Pumpstation auch ein Abstellraum. „Den haben wir leergeräumt und als Schlafplatz hergerichtet“, informiert Lang. Eine Möglichkeit zum Kochen gibt es dort nicht. Doch Gemeinde und Helfer suchen weiter nach einer besseren Lösung.

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