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Verwaltungsgerichtshof zweifelt an Genehmigung

Wende im Container-Streit auf Gut Spreng? Riedering bekommt Recht – Wie es jetzt weitergeht

Eine Containerwohnanlage auf Gut Spreng. Im Hintergrund das Bestandsgebäude.
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Im Streit um die Asylunterkünfte auf Gut Spreng hat die Gemeinde Riedering jetzt einen Teilerfolg erzielt. Die Baugenehmigung für die Containerwohnanlagen scheint nicht ausreichend zu sein.

Im Streit um die Überdimensionierung der Flüchtlingsunterkunft auf Gut Spreng hat die Gemeinde Riedering offenbar einen Teilerfolg erzielt. Die Baugenehmigung des Landratsamtes für die Wohncontainer scheint fehlerhaft zu sein. Wie es jetzt weitergeht.

Riedering – Die Gemeinde Riedering verbucht einen Teilerfolg im Rechtsstreit mit dem Landratsamt. Bürgermeister Christoph Vodermaier informierte jetzt den Gemeinderat, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung der Klage bestätigt hat. Die Gemeinde klagt gegen die Baugenehmigung für die beiden Wohncontainer, die auf Gut Spreng als Asylunterkünfte dienen sollen.

Im alten Klinikgebäude entstehen 60 Plätze

Ein Blick zurück: Auf Gut Spreng sollen künftig etwa 160 Asylsuchende leben, 60 davon in der ehemaligen Klinik, weitere 100 in zwei Wohncontainern. Der Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes in eine Flüchtlingsunterkunft hatte der Gemeinderat im Mai 2024 mit großer Mehrheit zugestimmt.

In der ehemaligen Klinik sollen bis zu 60 Asylsuchende wohnen. Der Umnutzung dieses Gebäudes stimmte der Riederinger Gemeinderat zu.

Außerdem sollen in zwei Wohncontaineranlagen jeweils 50 Menschen ein Zuhause auf Zeit finden. Gegen die beiden dreistöckigen Wohncontainerblöcke setzte sich die Gemeinde zur Wehr. Der Gemeinderat lehnte Mitte 2024 den Bauantrag ab. Nicht nur wegen einer Überdimensionierung des Standortes. Das Hauptargument der Gemeinde war der rechtskräftige Bebauungsplan „Sondergebiet Klinik Gut Spreng“: Die Gebäudegröße von 30 mal 14 Metern, die Wandhöhe von zehn Metern und die Dachform widerspreche dessen Festsetzungen.

Festlegungen des Bebauungsplanes

Zudem dürfen nach Auffassung des gemeindlichen Bauamtes im „Sondergebiet Klinik“ keine Flüchtlingsunterkünfte errichtet werden. Die Gemeinde hatte sich um eine einvernehmliche Lösung mit dem Landratsamt bemüht. „Doch der Bauherr hat weder in gestalterischer Hinsicht – also beispielsweise ein Satteldach mit Dachüberstand statt eines Pultdaches ohne Dachüberstand oder nur zwei statt der drei geplanten Etagen – ein Entgegenkommen signalisiert, noch anderweitig versucht, der Gemeinde entgegenzukommen“, informierte das Bauamt im Sommer 2024 den Gemeinderat.

Zwei Wohncontainer wurden auf Gut Spreng errichtet. Pro Anlage sollen auf drei Etagen etwa 50 Bewohner leben. Dagegen klagt die Gemeinde.

Das Landratsamt ersetzte das gemeindliche Einvernehmen und erteilte im Oktober die Baugenehmigung für die Containeranlagen. Dabei machte die Behörde von der Ausnahmeregelung nach Paragraph 246 des Baugesetzbuches Gebrauch. Diese räumt die Möglichkeit ein, „für die Errichtung mobiler Unterkünfte für Flüchtlinge von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abzuweichen“.

Klage ist noch nicht verhandelt

Im November 2024 klagte Riedering gegen die Baugenehmigung. Die Klage ist noch nicht verhandelt. Als das Landratsamt Anfang 2025 trotzdem die Fundamente für die Container setzte, beantragte die Gemeinde per Eilantrag beim Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage. Am 26. März wurde der Eilantrag vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Dagegen legte die Gemeinde Beschwerde ein, da ihre Argumente nicht ausreichend gewürdigt wurden.

Anfang August 2025 traf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs München in der Gemeindeverwaltung ein. „Die aufschiebende Wirkung wurde wieder hergestellt“, informiert Bürgermeister Christoph Vodermaier den Gemeinderat. Der Verwaltungsgerichtshof zweifle den Beschluss des Verwaltungsgerichts an. Er sehe Fehler in der Baugenehmigung. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs, so informierte Vodermaier, hätten beispielsweise für Gebäudekubatur, Wandhöhe und Dachform Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Sondergebiet Klinik“ beantragt werden müssen.

Bleiben die Wohncontainer jetzt leer?

„Das Landratsamt muss nun prüfen, ob die Baugenehmigung zurückgenommen wird und eine neue Genehmigung unter Beachtung der Rechtsansicht des Gerichts ergeht“, informiert eine Sprecherin des Landratsamtes auf OVB-Anfrage. Anfang August lebten in den Wohncontainern bereits 13 Asylbewerber, weitere 23 im ehemaligen Klinikgebäude. Nach Informationen der Gemeinde sollten bis 8. August weitere 15 Bewohner einziehen. Ob die Container aufgrund der VGH-Entscheidung nun wieder freigeräumt werden müssen, ist nicht klar. „Das Landratsamt wird sich bemühen, eine Lösung zu finden, die die Rechte der Bewohner schützt und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen erfüllt“, erklärt das Landratsamt auf OVB-Anfrage. Es sei jedoch noch zu früh, um eine endgültige Entscheidung zu treffen. Auch die Frage, ob die Container nun über Monate leerstehen werden, kann das Landratsamt im Moment nicht beantworten: „Das hängt von der weiteren Entwicklung ab.“

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