Ärger über Strafzettel
„Lassen Sie es gut sein“: Bad Aibling-Urlauber wegen 15-Euro-Knöllchen vor Gericht
„Das hätte nicht vor Gericht landen sollen“, ärgerte sich am Schluss auch Richterin Alexandra Gruber. Sie musste sich mit einem Urlauber aus Essen beschäftigen, der in Bad Aibling einen 15-Euro-Strafzettel kassierte, ihn aber nicht zahlen wollte.
Bad Aibling – Ein Knöllchen wegen Falschparkens ging einem 53-jährigen Essener gehörig gegen den Strich. Das wurde im umfangreichen Schriftverkehr im Rahmen des Bußgeldverfahrens gegen ihn deutlich.
Nun wurde die Ordnungswidrigkeit vor dem Amtsgericht Rosenheim verhandelt. Dazu war der 53-jährige extra aus seiner Heimatstadt angereist. Ursache war ein Knöllchen über 15 Euro, das der Essener im vergangenen Jahr bei seinem Wellnessurlaub in Bad Aibling kassiert hatte.
Wiederholt Einspruch eingelegt
Der Mann hatte vor seinem Hotel geparkt und dabei das Parkverbot übersehen. „Ich versuche immer, alles richtig zu machen“, sagte der Essener vor Gericht. Er sei am Abend angekommen und mit seiner Ehefrau den ganzen Seitenstreifen abgelaufen, aber er habe kein Parkverbotsschild gesehen. Deshalb sei er auch verdutzt gewesen, als er am nächsten Morgen den Strafzettel hinter der Windschutzscheibe gefunden hätte.
Er habe sich angeblich verkehrswidrig verhalten, aber nicht gewusst, warum. Die Sache habe ihm keine Ruhe gelassen. Bei seiner Recherche habe er festgestellt, dass sich das Hotel in einem Parkzonenbereich befinde. Das entsprechende Parkverbotsschild befinde sich bei der Einfahrt, etwa einen Kilometer entfernt und sei, aufgrund einer Kurve und einer Säule, sehr schlecht zu sehen.
Deshalb habe er wiederholt Einspruch gegen die Verwarnung eingelegt und in diesem Zusammenhang auch angeregt, das Verbotsschild besser sichtbar anzubringen. Die Polizei habe nur ganz lapidar geantwortet, dass Verbesserungsvorschläge weitergereicht würden, ärgerte sich der Falschparker auch noch nachträglich.
Nach längerem Hin und Her rang er sich dann aber doch dazu durch, das Knöllchen über 15 Euro zu bezahlen. Doch da war es bereits zu spät, denn das Bußgeldverfahren war da bereits eingeleitet und der Bußgeldbescheid mit den anfallenden Gebühren auf 43,50 Euro angewachsen.
Eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Richterin Alexandra Gruber stellte das Verfahren nun wegen Geringfügigkeit ein. Der Strafzettel sei bezahlt. Ob das Verkehrsschild gut sichtbar aufgestellt sei, lasse sich ohne Ortstermin jedoch nicht klären. Da stelle sich dann aber die Frage der Verhältnismäßigkeit. „Lassen Sie es gut sein“, riet die Richterin dem Beschuldigten. So eine Sache hätte angesichts der überlasteten Behörden überhaupt nicht vor Gericht kommen sollen.