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Wann könnten Menschen einziehen?

Geplante Asylunterkunft in Stephanskirchen: Das haben Landratsamt und Gemeinde jetzt vor

Geplante Asylunterkunft in Stephanskirchen, Bürgermeister Karl Mair
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Gegen die Genehmigung für die Asylunterkunft in der Hofmühlstraße klagte die Gemeinde Stephanskirchen (im Bild: Bürgermeister Karl Mair). Bisher jedoch ohne Erfolg.

Die Klage von Stephanskirchen gegen die geplante Asylunterkunft in der Hofmühlstraße hat vorerst keine aufschiebende Wirkung. Das heißt: Dort werden weiter Arbeiten stattfinden. Was das Landratsamt zur geplanten Belegung sagt – und wie die Gemeinde reagiert.

Stephanskirchen – Das Hin und Her zwischen der Gemeinde Stephanskirchen und dem Landratsamt Rosenheim hat vorerst wohl ein Ende. Alle Klagen und Eilanträge gegen die geplante Asylunterkunft in der Hofmühlstraße nutzten bisher nichts. Trotz Widerstand aus der Gemeinde setzt das Landratsamt die Einrichtungsarbeiten fort.

In den Gebäuden in der Hofmühlstraße sollen 101 Menschen unterkommen. Der Gemeinde passte der Standort allerdings von Anfang an nicht. Sie wollte die Asylsuchenden lieber dezentral unterbringen. Auch Bürgermeister Karl Mair betonte in der Gemeinderatssitzung am 22. Juli, dass die Gebäude für die über 100 Menschen „keine adäquate Unterkunft“ sind.

Gemeinde klagt gegen Baugenehmigung

Das Landratsamt war da anderer Meinung. Bereits im vergangenen Jahr stellte es sich selbst eine unbefristete Baugenehmigung aus. Dagegen klagte Stephanskirchen, erwirkte mit einem Eilantrag einen vorübergehenden Baustopp. Das Gericht entschied, dass eine unbefristete Genehmigung unzulässig war.

Daraufhin erteilte sich das Landratsamt erneut eine Genehmigung, dieses Mal auf zehn Jahre befristet. „Die Gemeinde Stephanskirchen klagt derzeit gegen die Baugenehmigung für die Einrichtung, da sie den Standort im Gemeindegebiet für nicht geeignet hält“, erklärte die Gemeinde jetzt auf OVB-Anfrage.

Wann ist eine Belegung möglich?

Das wirkt sich zumindest vorerst aber nicht auf die Arbeiten des Landratsamtes aus. „Weder die Klage noch die eingereichte Beschwerde gegen den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts haben eine aufschiebende Wirkung“, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes auf OVB-Anfrage mit.

Die Umbauarbeiten im Gebäude seien schon abgeschlossen. Im August wird „mit der Ausstattung und Einrichtung der Unterkunft fortgefahren“, so die Sprecherin weiter. Wann genau Asylsuchende dort einziehen könnten, steht bisher nicht fest. Eines ist aber sicher: „Eine Belegung vor September wird ausgeschlossen“.

Integration und Informationsveranstaltung

Die Gemeinde bedauert, „dass das Landratsamt mit der Belegung der Unterkunft nicht den Ausgang des Klageverfahrens abwarten möchte.“ Sollte die Einrichtung aber wirklich kommen, muss sich Stephanskirchen vorbereiten. Dabei will man vor allem die Integration der ankommenden Menschen unterstützen. „Wichtig ist es beispielsweise, dass wir rechtzeitig vom Landratsamt informiert werden, ob für Kinder Plätze im Kindergarten oder Schulen benötigt werden“, heißt es aus dem Rathaus.

Und auch die Bürger werden informiert. „Wie schon beim Beginn der Planungen des Landratsamtes im Frühjahr 2024 wird es beim möglichen Belegungsbeginn eine öffentliche Informationsveranstaltung geben“, betont die Gemeinde. Dabei werde das Landratsamt über die Einrichtung informieren und Fragen beantworten. „Auch wird sich die Gemeinde in der Bürgerschaft um die Bildung eines Helferkreises bemühen.“

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