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Anzeige beim Veterinäramt

Hausfriedensbruch bei Stephanskirchen: Wie heimliche Fotos aus dem Stall Bauern in den Dreck ziehen

Die Tierschutzorganisation Aninova (links) behauptet, die Kühe würden im Dreck stehen. Tatsächlich stehen die Tier aber am Futtertisch. Und vor ihnen liegt kein Dreck, sondern Silage.
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Ein und dasselbe Foto – zwei unterschiedliche Botschaften. „An der Kette und im Dreck“ titelt die Tierrechtsorganisation Aninova ein Foto aus einem Anbindestall bei Stephanskirchen. Doch stehen die Tiere wirklich im Dreck? Wir haben genauer hingeschaut.

„An der Kette und im Dreck“ titelt eine Tierrechtsorganisation Fotos aus einem Stall bei Stephanskirchen. Die wurden nach einem Hausfriedensbruch von einer anonymen Person gemacht. Doch was ist wirklich darauf zu sehen? Das sagen Experten von Bauernverband und Veterinäramt.

Stephanskirchen Fast täglich werden dem Rosenheimer Veterinäramt Verstöße gegen den Tierschutz gemeldet. „Circa 300 Verbraucherbeschwerden pro Jahr betreffen den Tierschutz. Überwiegend sind diese begründet“, informiert eine Sprecherin auf OVB-Anfrage. Auch am 28. Juli ging eine Anzeige der Tierrechtsorganisation Aninova ein. Diese hatte „konkrete Hinweise auf eine möglicherweise tierschutzwidrige Haltung von Rindern in der Gemeinde Stephanskirchen“ und bat das Rosenheimer Veterinäramt um „eine entsprechende Überprüfung des betreffenden Betriebes“.

Die ist umgehend erfolgt, denn „die Prüfung der Bilder durch Amtstierärzte im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus vorherigen Kontrollen des Betriebes“ habe Hinweise darauf gegeben, „dass die Tierhaltung zum Zeitpunkt der Fotoaufnahmen möglicherweise nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat“, erklärt das Veterinäramt.

Das Ergebnis am Tag der Kontrolle: „Es wurden Tierschutzverstöße festgestellt – wie zum Beispiel Verschmutzungen und mangelnde Wasserversorgung bei einzelnen Tieren.“ Einzelne Mängel seien „als mögliche Ordnungswidrigkeiten eingestuft“ worden. Der Landwirt erhalte einen Bußgeldbescheid. Die Höhe des Bußgeldes stehe noch nicht fest. Die Abstellung der Mängel werde überprüft. Allerdings, so betont das Veterinäramt: „Es wurden keine Umstände vorgefunden, die den Verdacht auf eine Straftat ergeben.

Wird Tierwohlgefährdung richtig eingeschätzt?

„Keine Frage: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, dann muss das sofort abgestellt werden“, betont Josef Andres, Kreisobmann des Bauernverbandes Rosenheim. Doch das Vorgehen mancher Tierschützer sei äußerst fragwürdig. Zudem, so erklärt das Veterinäramt, „scheint es den Anzeigenden Schwierigkeiten zu bereiten, das Ausmaß der Tierwohlgefährdung richtig einzuschätzen“. Die Anzeige vom 28. Juli sei ein gutes Beispiel dafür.

Ein Blick auf den konkreten Fall: Am 19. Juli machte eine „Hinweisgeberin“, wie sie von der Tierrechtsorganisation bezeichnet wird, Fotos im betreffenden Stall in der Gemeinde Stephanskirchen. Trotz offener Stalltüren beging sie dabei Hausfriedensbruch. „An jedem Stall wird darauf hingewiesen, dass Fremden das Betreten der Stallungen aufgrund von Seuchengefahr verboten ist“, erklärt Kreisobmann Andres. Dabei gehe es darum, die Tiere vor vom Menschen eingeschleppten Viren zu schützen. Zudem sei ein landwirtschaftlicher Betrieb ein Unternehmen. „Bei Audi oder BMW spaziert man ja auch nicht einfach rein.“

Verdacht auf dauerhafte Anbindehaltung

Die Fotos sandte Aninova ans Landratsamt. Mit dem Verdacht, „dass auf dem betreffenden Hof Rinder dauerhaft in Anbindehaltung gehalten werden“. Ein Verstoß gegen den Tierschutz oder andere Gesetze ist das nicht. Anbindehaltung ist erlaubt. Rund die Hälfte der circa 25.000 Milchviehbetriebe in Bayern hält ihre Tiere in Anbindehaltung, informiert der Bayerische Bauernverband (BBV). Das entspricht circa 30 Prozent der Kühe und 25 Prozent der Milchmenge.

„Die reine Anbindehaltung wird auslaufen“, erklärt Josef Andres. Für kleine Betriebe soll aber auch weiterhin eine Kombinationshaltung erlaubt sein. „Da sind die Tiere die meiste Zeit draußen.“ In klein-strukturierten Gebieten und in den Bergregionen sei eine andere Haltungsform kaum möglich. Und gerade diese Betriebe seien es, so der BBV, die kleinteilige Grünlandflächen, Hanglagen und Almen pflegen und so bayerische Kulturlandschaft erhalten. Wenn sie die Milchviehhaltung aufgeben müssten, würde auch die Bewirtschaftung dieser Flächen enden.

So unterschiedlich wird „Dreck“ definiert

„An der Kette und im Dreck“ titelt die Tierrechtsorganisation Aninova die Fotos aus dem Stephanskirchener Stall in den sozialen Medien. In ihrem Schreiben ans Veterinäramt weist sie darauf hin, dass die Bilder „einen stark verschmutzten Stallbereich mit verdichtetem, offensichtlich nicht regelmäßig entmistetem Boden“ zeigen.

Dreck oder Futter? Das Foto zeigt die Rinder am Futtertisch eines Anbindestalles, der mit Silage gefüllt ist. Herbstsilage aus dem Vorjahr, die etwa bis Juli oder August des Folgejahres reicht, ist oft dunkel und riecht vergoren.

Wer genauer hinschaut, stellt fest, dass das, was da zu sehen ist, kein Dreck ist. Die Rinder stehen am sogenannten Futtertisch. Vor ihnen liegt Silage. „Vielleicht nicht die beste Qualität“, schätzt der Kreisobmann der Bauern ein und vermutet: „Wahrscheinlich Herbstsilage, die etwas dunkler ist und intensiver riechen kann. Und wahrscheinlich eine Fütterung für mehrere Tage, was man bei Hitze eigentlich nicht macht.“

Silage ist durch Gärung konserviertes Futter. Die letzte Silage des Vorjahres – also die sogenannte Herbstsilage – reicht etwa bis Juni, Juli oder sogar August. Das von den Tierrechtlern als „Dreck“ beschriebene Futter scheint dem Fleckvieh zu schmecken. „Die stehen gut im Futter“, schätzt Bauer Andres nach Sichtung der Fotos ein.

Seit Mitte der 1980er werden keine Anbindeställe mehr gebaut

„Auch wird berichtet, dass in dem Stall kaum Tageslicht vorhanden sei“, gibt Aninova die Beschreibungen der anonymen „Hinweisgeberin“ ans Veterinäramt weiter. Zwar sind im Hintergrund Fensteröffnungen zu sehen, auch durch die offenen Stalltüren kam offenbar ausreichend Licht herein, um gut fotografieren zu können. Trotzdem wird die Belichtung des Stalls kritisiert. „Solche Ställe wurden vor 1980 gebaut“, kann Bauernobmann Andres an den Bildern erkennen und erklärt: „Seit Mitte der 1980er-Jahre werden keine Anbindeställe mehr gebaut.“ Und viele Landwirte hätten an den betagten Stallungen bauliche Verbesserungen für das Tierwohl umgesetzt.

Darf es im Kuhstall stinken?

Trotzdem muss an dem Stephanskirchener Stall etwas faul sein, denn die Hinweisgeberin stellte einen „starken, ammoniakähnlichen Geruch“ fest. „Für einen Menschen, der die Landwirtschaft nicht kennt, mag das ungewohnt sein“, sagt Josef Andres. Einheimische aber, die in einer landwirtschaftlich geprägten Region wie dem Landkreis Rosenheim leben, kennen den Geruch. „Ammoniak entsteht im Stall in erster Linie aus dem Urin der Tiere“, erklärt Andres. Verantwortlich dafür sei das bakterielle Enzym Urease, das in der Umwelt und auch im Kot von Tieren vorkomme. Mit einer guten Lüftung, täglichem Ausmisten oder dem Einsatz spezieller Einstreu könne die Ammoniakbildung reduziert werden, erklärt der BBV.

Regeln fürs Ausmisten sind dehnbar

Doch wie oft muss ein Stall eigentlich ausgemistet werden? Einmal in der Woche? Oder dreimal am Tag? „Genaue zeitliche Vorgaben für das Ausmisten von Ställen sind vom Gesetzgeber aufgrund der vielfältigen Haltungsformen nicht vorgeschrieben“, erklärt das Veterinäramt auf OVB-Anfrage. Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Haltungseinrichtungen von Nutztieren sauber gehalten werden, insbesondere Ausscheidungen so oft wie nötig entfernt werden. Für Kälber sei zusätzlich definiert, dass sie „nicht mehr als unvermeidbar mit Harn oder Kot in Berührung kommen dürfen und ihnen im Stall ein trockener Liegebereich zur Verfügung stehen muss“. Zudem müsse sichergestellt werden, dass bei Stallhaltung Mist, Jauche oder Gülle in zeitlich erforderlichen Abständen aus dem Liegebereich entfernt werden oder dass regelmäßig neu eingestreut wird.

Das Gesetz hört sich individuell auslegbar an. Dem Bauern aus der Nähe von Stephanskirchen scheint das zum Verhängnis geworden zu sein. Bei „einzelnen Tieren“ stellte das Veterinäramt Verschmutzungen fest und erklärt das auf OVB-Anfrage näher: „Übermäßige Verschmutzungen äußern sich beispielsweise dadurch, dass sich Kot über längere Zeit auf dem Tier ansammelt und in Platten am Haarkleid anhaftet.“ Dies könne durch starken Juckreiz das Wohlbefinden der Rinder beeinträchtigen und Entzündungen der Haut auslösen. Der Landwirt wurde aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Das wird in unangekündigten Kontrollen auch geprüft. „Nach Behebung der vorgefundenen Mängel“, stellt das Veterinäramt klar, „entspricht die Tierhaltung in diesem Stall grundsätzlich den gesetzlichen Anforderungen.

Auch Weidehaltung gehört zum Leben der Stephanskirchener Rinder. Leider hat die „Hinweisgeberin“ des Tierrechtsvereins diese Seite des Gesamtkonzeptes der Kombinationshaltung nicht abgebildet.

Einzelfälle lassen nicht auf einen ganzen Berufsstand schließen

„Wenn etwas nicht in Ordnung ist, gehört es sofort gemacht“, sagt Josef Andres. In Sachen Tierwohl ist der Kreisbauernchef konsequent. Dafür setzt er sich ein. Kein Verständnis hat er für Leute, die heimlich Fotos machen, aber nicht das Gespräch mit den Bauern suchen. Die anonym Landwirte anzeigen, weil ihnen die Art der Tierhaltung nicht gefällt und so einen ganzen Berufsstand in ein schlechtes Licht rücken. „Unsere Milchviehbetriebe arbeiten sehr, sehr gut“, betont Andres. „Sie erzeugen hervorragende Produkte: Weit über 90 Prozent unserer Milch sind nachweislich von einer Top-Qualität.“

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