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Gebühren steigen zum 1. Juli 2024

So tief müssen die Aiblinger für Bestattungen und Gräber künftig in die Taschen greifen

Der Gebühren für Gräber und Bestattungen auf dem städtischen Friedhof von Bad Aibling steigen ab Juli zum Teil deutlich spürbar an.
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Der Gebühren für Gräber und Bestattungen auf dem städtischen Friedhof von Bad Aibling steigen ab Juli zum Teil deutlich spürbar an.

Die Bestattungs- und Friedhofsgebühren werden in Bad Aibling ab 1. Juli 2024 zum Teil deutlich spürbar ansteigen. Auf diese Kosten müssen sich die Bürger künftig einstellen.

Bad Aibling – „Der städtische Friedhof ist eine Einrichtung, die kostendeckend betrieben werden muss“, erklärte Bürgermeister Stephan Schlier (CSU) jüngst im Stadtrat, der die Gebühren absegnen musste. Alle vier Jahre müsse eine Neukalkulation stattfinden. Um ein kostendeckendes Betreiben auch künftig gewährleisten zu können, komme die Stadt Bad Aibling um eine Erhöhung der Friedhofs- und Bestattungsgebühren nicht mehr herum.

Ab 1. Juli 2024 gelten die neuen Gebühren

Nicht nur, dass die bestehenden Satzungen stark veraltet seien – auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband habe in den vergangenen Jahren mehrere Beanstandungen dazu gehabt. Als Grundlage für die Neufassung habe die Stadt, so Schlier, Vorlagen des Bayerischen Gemeindetags heranzogen und rechtskonform neu formuliert. Die Bestattungsgebührensatzug sei zuletzt Anfang 2021 geändert worden. Die neuerlichen Änderungen, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig traf, treten zum 1. Juli 2024 in Kraft.

Die Kosten für ein Wahlgrab 1 (Einfachgrab) am Weg oder an freien Plätzen lagen bisher bei 36 Euro. Sie belaufen sich ab Juli auf 54 Euro. Für ein Doppelgrab steigt der Preis hier von 59 auf 95 Euro, für ein Dreifachgrab von 80 auf 136 Euro und für ein Vierfachgrab von 95 auf 177 Euro. Laut Verwaltung können in einem Einfachgrab zwei Personen übereinander bestattet werden, in einem Doppelgrab zwei Personen nebeneinander und zwei darüber, et cetera.

Bei Gräbern innerhalb der Reihen kostet ein Einfachgrab künftig 49 statt wie bisher 25 Euro, ein Zweifachgrab 86 (41) Euro, ein Dreifachgrab 124 (64) Euro. Die Kosten für ein Reihengrab steigen von bisher 23 auf 33 Euro pro Jahr. Bei einem Kindergrab verringert sich der Betrag von 13 auf 12 Euro.

Das ändert sich bei den Urnengräbern

Für ein Urnenwahlgrab steigen die Kosten von 23 auf 73 Euro. Bei Urnennischen für zwei Urnen steigen die Kosten von 64 auf 65 Euro, bei drei Urnen von 71 auf 97 und bei vier Urnen von 80 auf 129 Euro. Kostete die Grabstätte auf dem Urnengemeinschaftsgrabfeld bisher 75 Euro, werden hier künftig 90 Euro angesetzt.

Neu aufgeführt sind in der ab Juli geltenden Satzung ein Naturwahlgrab mit einer Grabstelle für 71 Euro, mit zwei Grabstellen für 116 Euro sowie ein Natururnenwahlgrab für 71 Euro.

Die Gebühren an den Arkaden steigen wie folgt: Mittelarkade mit Kapellenausbau von 362 auf 477 Euro, Seitenarkade von 175 auf 186 Euro, sonstige Arkaden von 145 auf 186 Euro. Bei den Eckarkaden ist in der Gebührensatzung vom Januar 2021 ein Betrag von 245 Euro aufgeführt, in der neuen Satzung sind es 224 Euro.

Bei den Erdbestattungen lagen die Grundgebühr bei Verstorbenen über sieben Jahren bisher bei 278 Euro und die Grabherstellungskosten bei 157,08 Euro. Während letztere unverändert bleiben, fallen als Grundgebühr je Bestattung künftig 77 Euro an, hinzu kommen aber noch extra Kosten wie zum Beispiel für die Leitung der Bestattung oder die Nutzung von Leichenhaus/Aussegnungshalle.

Die Gebühr für eine Urnenbeisetzung in Urnen- oder Erdgräbern oder im Urnengemeinschaftsgrabfeld bleibt unverändert bei 49,98 Euro. Auch bei der Besetzung in Urnennischen ändert sich am Betrag von 19,64 Euro nichts.

Stadtrat Richard Lechner (SPD) hat die Satzungen im Auftrag der Stadt einem prüfenden juristischen Blick unterzogen, wozu er im Zuge der Sitzungen noch einige Anmerkungen machte. So wolle man davon absehen, die Öffnungszeiten des städtischen Friedhofs an Uhrzeiten festzumachen, sondern sich dabei am Tageslicht orientieren. Auch fällt der Begriff „zulässige Höchstgeschwindigkeit“ für Fahrzeuge auf dem Friedhofsgelände heraus. Hier wird die Rede von „Schrittempo“ sein.

Grünen-Rätin Anita Fuchs zeigte sich froh, dass in dem Paragrafenwerk auch das Verbot von Grabsteinen, die unter ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, festgehalten wird. „Das ist für uns als Fairtrade-Stadt nur angemessen.“ Rudi Gebhart (ÜWG) würdigte, dass eine Reihe von Anliegen, die bei einer Ortsbegehung vor drei Jahren gemacht wurden, nun in die Satzung miteingeflossen sei. Zugleich lobte er die Arbeit der Friedhofsgärtner. Es sei viel geschimpft worden über den Zustand des Friedhofs, speziell, was das Unkraut angehe, doch Bad Aibling habe einen sehr schönen Friedhof, um den die Gärtner sich sehr bemühten.

Noch kein wirksames Mittel gegen Unkraut

Bürgermeister Stephan Schlier bekräftigte, dass die Stadt für die Pflege des Friedhofs mehr Mittel- und Personalaufwand betreibe. Dennoch sei seit dem Verbot des Mittels Glyphosat noch keine spürbar wirksame Alternative gegen das Unkraut gefunden worden, das nun mechanisch bekämpft werden müsse.

Florian Weber (Bayernpartei) hob positiv hervor, dass dort, wo Gräber aufgelassen werden, Bäume gepflanzt oder Grünflächen angelegt werden. Martina Thalmayr (Grüne) berichtete von der Bereitschaft, sich als Grabbesitzerin auch selbst um die Pflege des Umfelds zu kümmern. Es sei jedoch mit herkömmlichem Gartengerät nicht einfach, dem Unkraut auf dem Kiesuntergrund zu Leibe zu rücken. Sie stelle die Frage in den Raum, ob derartiges Gerät nicht ebenso wie Gießkannen oder Schubkarren offiziell zur Verfügung gestellt werden könnte.

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