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So könnte der Bau aussehen

Sieben Wellness-Ferienwohnungen statt Tenne in Oberulsham? So entscheidet Eggstätt

Schriftzug „Zimmer/FEWO frei“
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Ein Schild mit dem Schriftzug „Zimmer/FEWO frei“ hängt an einem Haus.(Symbol)

Eine Bauantragstellerin plant in Oberulsham den Bau von sieben Ferienwohnungen mit Wellnessbereich. Aber ist das in diesem ländlichen Bereich überhaupt genehmigungsfähig? So hat Eggstätt über die mögliche Ausnahme entschieden.

Eggstätt – Quer durch alle Fraktionen wurde der Bauantrag einer Bauwerberin aus Oberulsham begrüßt: Dort soll eine bestehende Tenne abgerissen werden, und stattdessen sieben Ferienwohnungen mit Wellnessbereich entstehen. „Eine wertvolle Ergänzung zu unserem touristischen Angebot,“ lobte Bürgermeister Christoph Kraus das Vorhaben. Kajetan Huber (FB) äußerte ebenfalls seinen Respekt. Helmut Hundhammer (CSU) befand den Entwurf „sehr gelungen und sehr hochwertig.“ Das Vorhaben passe zu Eggstätt: Man wolle hier keinen Massentourismus.

Voraussetzungen für Befreiung erfüllt

Im Vorfeld hatte Bauamtsleiterin Regina Maier nähere Einzelheiten zu dem Vorhaben erläutert. Laut Baugesetzbuch könne in Ausnahmefällen die Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes oder Gebäudeteiles mit einer Nutzungsänderung verbunden werden kann. „Dieser Ausnahmefall der Kombination von Umnutzung und Neuerrichtung darf dabei aber nur zugelassen werden, wenn das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist.“

Die Visualisierung zeigt, wie das vollendete Projekt aussehen soll. / Repro elk

Auch die weiteren Vorgaben – etwa den räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle und dass die die Umnutzung keinen keinen neuen Baubedarf auslöst – als gegeben an. Um eine einheitliche Dachhöhe zu erreichen, brauche es eine Befreiung von der Gestaltungssatzung. Auch der verlängerte Dachüberstand über den Balkon hinweg – der umlaufende Balkon ist als Rettungsweg vorgesehen – bedürfe einer Befreiung. Erforderlich sei zudem die Vorlage einer Dienstbarkeit zur Sicherung der fluktuierenden Ferien-Nutzung. Die naturschutzrechtlichen Belange des Artenschutzes beim Abbruch der Tenne seien unbedingt zu beachten.

Nutzung nur als Ferienwohnungen

Bauamtsleiterin Maier befand die Planung als „sehr, sehr gelungen“. Die vertikal angebrachte Verlattung erwecke den Anschein einer Tenne. Auf Nachfragen von Markus Löw (FBE) zu der über fünf Stück hinausgehenden Anzahl der Wohnungen erklärte Maier, dass es sich nicht um Wohnungen im Sinne des Baugesetzbuches handle, sondern die sieben Ferienwohnung gewerbliche Einheiten seien. Um zu verhindern, dass die sieben Gewerbeeinheiten als klassische Wohnungen genutzt werden, sei deshalb die fluktuierende Nutzung mittels Dienstbarkeiten einzutragen, um die Gesetzeslage abzusichern.

Der abschließende Gemeinderatsbeschluss erfolgte einstimmig.

Weiterer Beschluss nur unter Vorbehalt

Der Bauwerber hatte zeitgleich einen weiteren Bauantrag eingereicht. Darin wird der Teilabbruch einer bestehenden Halle sowie der Anbau einer Maschinenhalle mit Hackschnitzellager beantragt. Laut Bauamtsleiterin Regina Maier liegt das Vorhaben im Außenbereich. Die Privilegierung, durch die ein Vorhaben im Außenbereich im Sinne des Paragraf 35 des Baugesetzbuches zulässig ist, sei hier aufgrund des zweiten Antrags – die Entprivilegierung durch Umnutzung der Landwirtschaft zu Gewerbe in Form eines Wellnesshotels – fraglich. Momentan prüfe das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Rosenheim die Angelegenheit. Was den Teilabbruch betreffe, so werden naturschutzrechtlichen Belange des Artenschutzes beachtet, sagte Maier auf Nachfragen von Katharina Weinberger (Grüne). Die Gemeinderäte stimmten einstimmig für den Bauantrag, vorausgesetzt, das AELF sieht die Voraussetzungen der Privilegierung erfüllt.

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