Jahrelanger Rechtsstreit
Klage abgewiesen: So könnte es mit dem Betonstadel am Samerberg weitergehen
Seit 2015 steht ein halbfertiger Betonstadel in der Gemeinde Samerberg: Dahinter steckt eine Geschichte, die sich durch sämtliche juristische Instanzen zieht. Kürzlich wurde erneut eine Klage des Bauherrn abgewiesen. Wie es jetzt mit dem Bauwerk weitergeht.
Samerberg – Der Betonstadel im Gemeindebereich von Samerberg ist schon lange ein Thema bei den Bürgern. 2015 wurde er bereits errichtet und beschäftigt seitdem die Behörden und die Gerichte. Eine Klage von Landwirt Josef Höß, dem Eigentümer des Stadels, vor dem Verwaltungsgericht München wurde am vergangenen Dienstag, den 25. Juli, abgewiesen.
So kam es zum Bau des Stadels
Bereits im Jahr 2015 wurde der Bau errichtet. Ohne Genehmigung. Die ist für einen Stadel eigentlich auch nicht notwendig. Denn: Gebäude, die einem betriebsdienlichen Zweck dienen und auf dem eigenen Grund gebaut werden, genießen ein Privileg und dürfen ohne Einwilligung der Gemeinde gebaut werden. Aber eigentlich sind solche Stadel aus Holz gebaut und nicht wie am Samerberg aus Beton gegossen. Weil es von der Norm abweicht, hat das Landratsamt den Weiterbau 2015 untersagt und den Abriss angeordnet. Seitdem ist baulich nichts mehr geschehen. Elf mal neun Meter ist der Bau groß. Also mit seinen 99 Quadratmetern unter der Grenze von 100 Quadratmetern, ab der ein solcher Bau genehmigt werden muss. „Unter 100 Quadratmetern ist das verfahrensfrei”, sagt Höß. Trotzdem habe er damals Kontakt mit der Gemeinde und dem Bauamt gehabt. „Ich habe keine Schaufel Kies und Beton verarbeitet, ohne vorher gefragt zu haben. Der Baukontrolleur ist damals fast täglich während der Bauarbeiten vor Ort gewesen, das habe ich auch schriftlich.”
Erste Klage gegen den Abrissbescheid
Nachdem der Abrissbescheid des Landratsamtes bei Landwirt Josef Höß einging, hat er Klage eingereicht. Diese Klage ging durch alle Instanzen und wurde schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof entschieden. Der Klage wurde nicht stattgegeben, die Abrissverfügung wurde bestätigt. Allerdings mit der Anmerkung, über die Genehmigung noch weiter reden zu können, sofern ein Betriebskonzept vorgelegt wird. „In dem Tenor des Urteils des VGH steht, es wäre sinnwidrig, ein Gebäude abzureißen, das man nachher wieder genehmigen muss”, sagt Höß. Also sollte ein Konzept erstellt werden. Daraufhin stellte der Landwirt einen Antrag über einen Laufstall für 12 Rinder. Als dieser Antrag von Landratsamt und Gemeinde ebenfalls abgelehnt wurde, kam es zu eben der Klage, die gerade zu Ende gegangen ist.
Beton gut für den Tierschutz?
Bei dem Prozess ging es auch um die Frage, ob eine Betonbauweise für die Tiere von Vorteil ist oder eben nicht. Josef Höß hat einen Sachverständigen beauftragt, um die Vor- und Nachteile dieser Bauweise zu beurteilen. „Beton ist gut für die Tiere”, sagt Höß. Das habe auch der Bauernverband bestätigt, dass das dem Tierwohl zugute komme. „Im Winter entsteht kein Durchzug und die Kälber bekommen keine Lungenentzündung, im Sommer hat man die Kühle im Schatten.”
Wie es mit dem Stadel weitergeht
Nach der gescheiterten Klage vor dem Verwaltungsgericht stellt sich nun die Frage, wie es mit dem Stadel weitergeht. Es kommen drei verschiedene Szenarien in Frage. Der Landwirt kann nun der Abrissverfügung des Landratsamtes nachkommen und den Bau entfernen. Die zweite Möglichkeit wäre es, ein neues Konzept vorzulegen, um damit die landwirtschaftliche Privilegierung zu bestätigen. Das dritte Szenario wäre der weitere juristische Weg einer erneuten Klage in höherer Distanz. „Das wäre schade, aber das ist sein gutes Recht. Wenn das passiert, könnte sich die ganze Sache noch lange hinziehen”, sagt Samerbergs Bürgermeister Georg Huber.
Bisher wurde Josef Höß nur die Entscheidung des Verwaltungsgerichts mitgeteilt, eine Urteilsbegründung steht noch aus. „Die möchte ich hören und dann gehen wir selbstverständlich zum VGH, und das mit jeder Berechtigung!”, stellt Josef Höß im Gespräch mit dem OVB klar. Das ausgesprochene Urteil will er so auf keinen Fall akzeptieren und kann es auch nicht nachvollziehen, weil „das absolut kein Schwarzbau ist.” Sobald die Begründung eingetroffen ist, wird sich der juristische Weg wohl fortsetzen.