Samerberger gegen Neubau
Wie viel Beton verträgt ein Stadel am Samerberg? So entschied jetzt das Verwaltungsgericht
Wie ein Fremdkörper wirkt der Beton-Rohbau am Waldrand: Der Neubau eines Stadels am Samerberg brachte die Bürger der Gemeinde gegen einen Bio-Landwirt auf. Nun landete der Streit vor dem Münchner Verwaltungsgericht. So haben die Richter entschieden.
Samerberg/München – Wie viel Beton verträgt ein Stadel im Landkreis Rosenheim? Mit dieser Frage hat sich jetzt das Verwaltungsgericht (VG) in München befasst. Dort ging es um die Klage eines Bio-Landwirts aus Rohrdorf. Seit 2014 möchte er im Gemeindegebiet von Samerberg einen in Betonbauweise errichteten Stadel als Rinderstall nutzen. Bislang wird ihm das aber untersagt. Die Samerberger sind strikt dagegen.
Der Rohbau, ganz in weiß, an einem Waldrand wirkt äußerst nüchtern und ist ein totaler Fremdkörper in der Landschaft. Doch wenn es nach dem Kläger geht, sollen hier einmal Kühe einen behaglichen Unterschlupf finden. Der Stadel soll ein Laufstall werden. Futter finden die Tiere auf dem 1,4 Hektar großen Areal, das sich als Weide anbietet. Für die Gegner ist das Augenwischerei. Das frische Grün würde nur wenige Wochen im Jahr reichen. Dann müsse zugefüttert werden.
Vor- und Nachteile der Beton-Bauweise
Vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) erwirkten die Gegner schon eine bestandskräftige Beseitigungsordnung, die ein einziges Hintertürchen offenließ: Wenn nämlich ein ordentliches Wirtschafts-Konzept vorgelegt werden kann. An selbigem redeten die Verfahrens-Beteiligten vor dem VG zunächst etwas vorbei. Dabei hatte eine Tochter des Landwirts das gesamte wirtschaftliche Programm für den neuen Stall fein säuberlich aufgelistet. Vom Kläger wurden die Beton-Vorteile bei Hitze, die Beton-Vorteile bei der Entmistung und die angeblich hochwertigere Bauweise gepriesen. Die Gegner bemängelten die Betonwände an drei Seiten, die eine gute Durchlüftung verhindern würden. Im Sommer würden sich im Tiefstreu bei Betonbauweise die Insekten vermehren, hieß es weiter.
Konzept des Stadels wird in Frage gestellt
Samerbergs Bürgermeister Georg Huber empfand das Riesenobjekt für eine sehr klein strukturierte Gemeinde wie die seinige als unglücklich. „Es kommt schon mal Aussiedlung vor“, räumte er ein. Doch für diesen Riesen-Stadel werde erst einmal ein Konzept gesucht. Tatsächlich befindet sich der Stadel etwa fünf Kilometer vom Hof des Klägers in Rohrdorf entfernt. Dagegen hielt der Landwirt, dass man einst gemeinsam das Stück Land ausgesucht hätte. „Wir haben jetzt Bio“, warb er für seine begehrte Außenstelle. Seine Tochter legte dann den Richtern ein Gesamt-Konzept für die Bewirtschaftung des Stadels vor. Das müssen die Richter zunächst einmal studieren, um zu entscheiden, ob die Wirtschaftlichkeit des ausgelagerten Super-Stalls auch tatsächlich für den riesigen Betonbau gegeben ist.
Die Klage des Landwirts wurde abgewiesen
Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Tagen zugestellt. Der Tenor des Urteils wurden den Parteien aber bereits mitgeteilt, wie das Verwaltungsgericht auf OVB-Nachfrage bestätigte. Die Klage des Landwirts wurde abgewiesen. Sobald das geschriebene Urteil des Beteiligten zugestellt wurde, laufen die Fristen für etwaige Rechtsmittel.