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Neues Parkraumkonzept

Kein wildes Parken mehr in Rott: Die Kommune greift durch – das ist geplant

Parken am Kaiserhof ist maximal vier Stunden erlaubt.
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Parken am Kaiserhof ist laut dem neuen Konzept nur noch vier Stunden erlaubt.

Dauerparker und abgemeldete Autos sind in Rott ein echtes Ärgernis. Nun hat die Kommune ein neues Konzept entwickelt, das diesen Missständen Einhalt gebieten soll. Wer wo und wie lange parken darf – und ab wann das Ganze gelten soll.

Rott – Die Gemeinde Rott hat sich zu einer Kontrolle der Parkenden entschlossen. Das teilte die Kommune in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats mit. Dadurch sollen Dauerparker und das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen und Anhänger vermieden werden. Die Gemeinde sei dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland beigetreten, der die Thematik stichprobenmäßig mit einem Kontingent von zehn Stunden im Monat überwachen soll.

Konzept fürs Parken

Die dafür notwendigen Planungen zum Parkkonzept hatte die Verwaltung in der Septembersitzung dem Gemeinderat vorgestellt. Die Überlegungen wurden eingearbeitet, nun lag in der jüngsten Gemeinderatssitzung das fertige Konzept vor. Das Parken ist im Ortszentrum unentgeltlich, aber werktags außer Samstag von 7 bis 19 Uhr teilweise zeitlich befristet. Die Überwachung erfolgt anhand einer Parkscheibe.

Die einzelnen Parkbereiche: Parken am Kaiserhof: werktags außer Samstag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr maximal 4 Stunden, damit seien ausreichend Zeiten für Beerdigungen, kirchliche Feste und den Besuch des Bauernmarkts gewährleistet. Parken Kaiserhof/Seniorenwohnen: zukünftig kann im Kaisergarten entlang des Fiedlerwegs geparkt werden, die Schilder „Gehweg“ und Halteverbote werden entfernt, der Bereich am Kinderspielplatz wird für die Zufahrt gesperrt. Parken hinter dem Landgasthof Stechl: das Parken ist zeitlich unbefristet, die einzige Vorgabe: Es dürfen nur Autos parken. Parkplatz am Maibaum: werktags außer Samstag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr maximal zwei Stunden, weiterhin sind zwei Busparkplätze am westlichen Rand ausgewiesen. Parkbuchten bei Rewe und den Geschäften in der Münchner Straße: werktags außer Samstag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr maximal eine Stunde. Parkplatz am katholischen Kindergarten und der Feuerwehr: wie bisher nur Kraftfahrzeuge, maximal zwei Stunden. Parken an der Grund- und Mittelschule: werktags außer Samstag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr maximal zwei Stunden. Parkplatz am Bahnhof: Noch ist der neue Park-and-Ride-Parkplatz nicht erstellt. Um die Fläche beschildern zu können, muss eine Zufahrt durch Bauzäune errichtet werden. Hier soll das Parken für Autos ohne zeitliche Beschränkung erlaubt sein.

Konzept vorgelegt

Das Parkraumkonzept wurde dem Zweckverband Kommunale Dienste Oberland und der Polizei vorgelegt. Dem Zweckverband gefiel die Gestaltung der Schilder – wie auf dem Bild zu sehen, vier Stück übereinander – nicht. Auch wies der Zweckverband darauf hin, dass die beschlossenen zehn Stunden zur Überwachung des Ortskerns und das Parken am Rotter Ausee zu wenig sein dürften. Die Verwaltung überlegt, die Schilder zusammenzufassen. Gemeinderat Marinus Schaber (BfR) wünscht sich von der Gemeinde ein Informationsschreiben an alle Unternehmen mit Personal am Marktplatz, denn die müssten ja ihre Arbeitnehmer informieren.

Dem Zweckverband gefiel die Gestaltung der Schilder – wie auf dem Bild zu sehen, vier Stück übereinander – nicht.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig das Parkraumkonzept. Bis es zur Überwachung durch den Zweckverband kommt, kann es aber noch dauern. Die Kommune ist dem Zweckverband beigetreten, dieser muss erst noch zustimmen, genauso wie die Regierung von Oberbayern. Bis es letztendlich zu Kontrollen komme, werde es sicherlich 2025 werden.

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