„Sie sind oft sehr aufgewühlt“
Mehr Drogen-Fahrten seit Cannabis-Leagalisierung? Die Polizei Rosenheim klärt auf
Drei Monate ist es her, seit der Besitz von Cannabis teilweise legalisiert wurde. Seitdem häufen sich – zumindest auf den ersten Blick – die Meldungen über Autofahrer, die sich unter Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Doch stimmt das? Polizeihauptkommissar Robert Maurer klärt auf.
Rosenheim – Um kurz vor 22 Uhr an einem Mittwoch war es, als die Beamten der Rosenheimer Polizei den 21-jährigen Fahrer eines E-Scooters an der Samerstraße angehalten und kontrolliert haben. Während der Kontrolle seien den Beamten die geröteten Augen des jungen Mannes aufgefallen. Ein anschließend durchgeführter Drogentest verlief positiv auf den Konsum von Cannabis.
Polizei beobachtet Anstieg
Es ist einer von vielen Fällen, die bei Polizeihauptkommissar Robert Maurer und seinen Kollegen seit der Cannabis-Legalisierung aufgeschlagen sind. „Es hat auf jeden Fall eine Steigerung gegeben“, sagt Maurer auf OVB-Anfrage. Und das, obwohl nicht mehr kontrolliert wird.
Ein Blick auf die Zahlen unterstreicht das. So wurden seit April 32 Personen aus dem Verkehr gezogen, die unter Drogeneinfluss am Steuer saßen. „Sie erwartet ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot“, sagt der Polizeihauptkommissar.
Nicht mit Drogen, dafür alkoholisiert Auto gefahren sind in den vergangenen drei Monaten insgesamt 44 Personen. 22 davon hatten einen Alkoholwert von 1,10 oder mehr. „Gegen sie wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, zudem haben wir ihnen den Führerschein vor Ort entzogen“, sagt Maurer.
Weit geöffnete und gerötete Augen
Bei Kontrollen orientiere sich die Polizei neben der Pupillentätigkeit auch an der Augenbewegung und der Grobmotorik. „Steht jemand unter Drogen, reagieren seine Pupillen bei Lichteinfluss langsamer oder sind weit geöffnet“, erklärt Maurer. Zudem redeten die Betroffenen häufig mit ihren Händen oder hüpften unruhig auf der Stelle. „Sie sind oft sehr aufgewühlt“, weiß der Polizeihauptkommissar.
Erhärtet sich der Verdacht, dass der Autofahrer unter Drogeneinfluss stehen könnte, kann er einen Drogentest absolvieren. „Der ist freiwillig“, sagt Maurer. Neben einem Urintest vor Ort gebe es auch die Möglichkeit eines Speicheltests. Im Rahmen dieses Tests wird von den Betroffenen eine Speichelprobe genommen, verschiedene Drogen verfärben im Test den Speichelabstrich, sodass der Beamte den Drogenkonsum nachweisen kann.
Blutabnahme auf der Dienststelle
Stellt sich heraus, dass der Betroffene tatsächlich Drogen konsumiert hat, muss er auf der Dienststelle eine Blutabnahme über sich ergehen lassen. „Erst die ist vor dem Gericht verwertbar“, sagt Maurer. Auf der Dienststelle gebe es eine Liste von Ärzten, die sich für diesen Fall freiwillig zur Verfügung gestellt haben. „Wenn kein Doktor erreichbar ist, fahren wir ins Klinikum“, sagt Maurer.
