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Urteil in Rosenheim

Cannabis-Dealer aus der Region (23/24) vor Gericht: Rettet sie die neue Gesetzeslage vor dem Knast?

Ein Mann schüttet zerkleinertes Marihuana in einen Joint. Um den eigenen Konsum zu finanzieren, hatte zwei junge Männer aus der Region mit Cannabis gehandelt.
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Ein Mann schüttet zerkleinertes Marihuana in einen Joint. Um den eigenen Konsum zu finanzieren, hatte zwei junge Männer aus der Region mit Cannabis gehandelt.

Ein 23-jähriger Rosenheimer und ein 24-jähriger Stephanskirchener standen vor dem Rosenheimer Schöffengericht. Sie hatten drei Monate lang mit Cannabis gehandelt, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren.

Rosenheim/Stephanskirchen – Ein Vierteljahr lang suchten ein 23-jähriger Rosenheimer und ein 24-jähriger Stephanskirchener ihren Cannabiskonsum durch den Handel damit zu finanzieren. Dabei waren sie recht „erfolgreich“, sodass die verkaufte Menge alsbald in den Kilogramm-Bereich gerieten. Jedoch ging das nicht allzu lange gut. Zunächst fiel das Geschäft auf, schließlich flog es auf. So fanden sich die beiden vor dem Schöffengericht wieder.

Gleich zu Beginn der Verhandlung baten die Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh und Rechtsanwalt Peter Dürr umgehend um ein Rechtsgespräch. Dabei galt es auszuloten, unter welchen Umständen es die Möglichkeit gäbe, eine Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen. Der Staatsanwalt bestand darauf, dass es dafür Voraussetzung sei, von den Angeklagten ein in objektiver und subjektiver Hinsicht lautendes Geständnis zu bekommen. Ein solches kündigten die Verteidiger an, sodass das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Matthias Knoblauch den Verständigungsvorschlag unterbreitete: Ein Urteil würde sich im Strafmaß zwischen 18 und 24 Monaten bewegen und könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Alle Beteiligten stimmten zu, das geforderte Geständnis erfolgte und so musste nur noch der Sachbearbeiter von der Kripo gehört werden, um das Geständnis zu verifizieren.

In seinem Schlussvortrag erklärte der Staatsanwalt, dass es einerseits ein Glück für die Angeklagten sei, dass deren voraussichtliches Strafmaß durch das neue Gesetz derart gekürzt worden sei, dass es überhaupt bewährungsfähig wurde. Andererseits sei dennoch der gesetzlich vorgeschriebene Wertersatz von etwa 30 000 Euro fällig. Damit habe sich die Dealerei keinesfalls gelohnt. Er beantragte eine Haftstrafe von 24 Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei. Die Verteidiger hielten beide eine Strafe von 19 Monaten mit Strafaussetzung für angemessen und baten um einen Wertersatz, der den erzielten Gewinnen angemessen sei. Das Gericht hielt eine Gefängnisstrafe von jeweils 21 Monaten für angemessen, setzte diese zur Bewährung aus und setzte einen – gemeinschaftlich zu erbringenden – Wertersatz von 28 000 Euro an. Daneben haben sie sich für die Dauer der Bewährungszeit jedes Genusses von Drogen zu enthalten.

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