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Einer von ihnen hatte auch noch Drogen intus

Innerhalb von 90 Minuten: Rosenheimer Polizei erwischt gleich zwei Fahrer ohne Führerschein

Zwei Verkehrsteilnehmer ohne gültigen Führerschein gingen der Rosenheimer Polizei am selben Tag in kürzester Zeit ins Netz. Am Montag (1. Juli) konnten die Beamten einen Autofahrer und einen Rollerfahrer aus dem Verkehr ziehen. Gegen beide laufen nun Ermittlungen.

Rosenheim/Stephanskirchen – Einfach mal ohne Führerschein losfahren, das dachten sich am Montag (1. Juli) wohl gleich zwei Verkehrsteilnehmer. In kürzester Zeit und nicht weit voneinander entfernt, gingen die beiden Verkehrssünder der Rosenheimer Polizei ins Netz.

Am Montag um 14.30 Uhr kontrollierten die Beamten im Stephanskirchener Ortsteil Eitzing einen 29-jährigen Autofahrer aus Riedering. Während der Überprüfung konnte der Fahrer seinen Führerschein nicht vorzeigen. „Er verstrickte sich in Widersprüche und gab dann wenig später an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrererlaubnis zu sein“, teilt die Polizeiinspektion Rosenheim mit.

Für den 29-Jährigen war damit die Weiterfahrt an Ort und Stelle beendet. Die Rosenheimer Polizeibeamten leiteten zudem ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis gegen den Autofahrer ein.

Weitere Fahrt ohne Führerschein

Nur anderthalb Stunden später hielten die Beamten der Rosenheimer Polizei den nächsten Fahrer an. Um 16 Uhr stoppten sie einen 18-jährigen Rollerfahrer aus Rosenheim in der Kufsteiner Straße. Auch hier stellten die Polizisten fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. „Der 18-Jährige wirkte sichtlich nervös und gab wenig später an, vor Fahrtantritt Marihuana konsumiert zu haben“, teilte die Polizeiinspektion Rosenheim mit.

Die Beamten führten einen Drogentest durch, der positiv war. Damit war die Weiterfahrt des jungen Rollerfahrers ebenfalls beendet. Auch ihn erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Hinzukommt laut der Polizeiinspektion Rosenheim noch eine weitere Strafe: „Die Fahrt unter Drogen hat ein Bußgeldverfahren mit Punkten in Flensburg zur Folge.“

beu/Polizeiinspektion Rosenheim

Rubriklistenbild: © Friso Gentsch/dpa

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