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Diskussion in sozialen Medien

Strafzettel wegen eines offenen Fensters: Kuriose Regel sorgt in Rosenheim für Kopfschütteln

Der Rosenheimer Herbert Borrmann hat vor einigen Tagen einen Strafzettel erhalten - weil er mit offenem Fenster geparkt hat.
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Der Rosenheimer Herbert Borrmann hat vor einigen Tagen einen Strafzettel erhalten - weil er mit offenem Fenster geparkt hat.

Es ist eine Geschichte, die vor allem in den sozialen Medien für Diskussionsstoff gesorgt hat: Herbert Borrmann aus Rosenheim hat einen Strafzettel über 15 Euro erhalten, weil er sein Auto mit einem geöffneten Fenster geparkt hat. Was dahinter steckt.

Rosenheim - Am Anfang dachte Herbert Borrmann, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Der Rosenheimer hatte sein Auto in der Herzog-Otto-Straße geparkt, als er zu seinem Fahrzeug zurückkehrte, klebte ein Strafzettel an seiner Windschutzscheibe. „Ich wusste, dass ich meine Parkgebühren bezahlt habe“, sagt der CSU-Stadtrat. Auch, weil er die App „Parkster“ verwende.

Zuspruch in den sozialen Medien

Beim genaueren Lesen des Strafzettels erfährt er, dass ein geöffnetes Fenster der Grund für die Verwarnung gewesen sei. „Ich wusste gar nicht, dass das verboten ist“, schreibt er in den sozialen Medien – und erntet Zuspruch. „Viele Leute haben mich angeschrieben oder angerufen“, bestätigt der Politiker. Einige hätten die Regel kritisiert, andere kommentiert, dass sie davon noch nie gehört hätten. „Man merkt an den Reaktionen, dass so etwas die Leute bewegt“, sagt Borrmann.

Ein Blick auf die Kommentare unter seinem Post, bestätigt die Aussage. „Wir müssen unseren Vorschriften-Dschungel dringend ausmisten“, kommentiert beispielsweise CSU-Stadtrat Dr. Wolfgang Bergmüller. Andere berichten, von ähnlichen Verstößen und Strafzetteln. „Rechtlich ist alles in Ordnung. Trotzdem wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich deswegen 15 Euro bezahlen muss“, sagt Borrmann.

Blick in die Straßenverkehrsordnung

Doch genau so steht es in Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung. Der Paragraph regelt die „Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen“ und schreibt vor, dass Kraftfahrzeuge „gegen unbefugte Nutzung zu sichern“ sind. Das Fenster muss also geschlossen sein – anders als im Fall von Stadtrat Herbert Borrmann.

Der Politiker nimmt den Strafzettel mit Humor - und hat ihn mittlerweile schon bezahlt. Auch in der Verwaltung ist man über den Vorfall im Bilde. „Im ersten Halbjahr 2023 wurde der Verstoß in 78 Fällen durch die kommunale Verkehrsüberwachung beanstandet“, sagt Christian Schwalm, Pressesprecher der Stadt Rosenheim.

Verwarnung oder Bußgeld?

Bis zu einer Bußgeldhöhe von 55 Euro kann die Behörde ein Verwarnungsgeldangebot unterbreiten und tut dies in der Regel auch. Erst wenn ein sogenanntes Verwarnungsgeldangebot nicht angenommen wird, würde zur Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Geldbuße bleibt gleich, es fallen im Bußgeldverfahren jedoch zusätzlich Gebühren und Auslagen an, die dem Betroffenen auferlegt werden.

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