Bitte deaktivieren Sie Ihren Ad-Blocker

Für die Finanzierung unseres journalistischen Angebots sind wir auf die Anzeigen unserer Werbepartner angewiesen.

Klicken Sie oben rechts in Ihren Browser auf den Button Ihres Ad-Blockers und deaktivieren Sie die Werbeblockierung für . Danach können Sie gratis weiterlesen.

Lesen Sie wie gewohnt mit aktiviertem Ad-Blocker auf
  • Jetzt für nur 0,99€ im ersten Monat testen
  • Unbegrenzter Zugang zu allen Berichten und Exklusiv-Artikeln
  • Lesen Sie nahezu werbefrei mit aktiviertem Ad-Blocker
  • Jederzeit kündbar

Sie haben das Produkt bereits gekauft und sehen dieses Banner trotzdem? Bitte aktualisieren Sie die Seite oder loggen sich aus und wieder ein.

Streit ums Halteverbot an einer Packstation in Raubling

„Abzocke“ oder „System-Fehler“? Fürs Paket-Abholen am Discounter-Parkplatz satte Strafe kassiert

Ein Strafzettel fürs Paket-Abholen an der Packstation? Michael aus Raubling spricht von „Abzocke“
+
Ein Strafzettel fürs Paket-Abholen an der Packstation? Michael aus Raubling spricht von „Abzocke“

Die Packstationen von DHL & Co. sind praktisch - gar keine Frage. Wer nach Feierabend, an Feiertagen oder Sonntags schnell mal seine Pakete aus dem Automaten holen will, muss allerdings aufpassen, denn: Unter Umständen flattert dann ein Strafzettel wegen Falschparkens in den Briefkasten - so wie bei Michael aus Raubling.

Raubling/München - „Jeder normale Mensch parkt da einfach und macht sich keine großen Gedanken, wenn er sein Paket abholt (...) Ich bin da ja auch gerne Kunde; aber jetzt überlege ich mir wirklich, woanders hin zu fahren - Abzocke!“, gibt sich Michael B. aus Raubling fassungslos. Und auch eine Lösung für sein Problem ist nach über zwei Monaten, unzähligen Emails und sogar persönlichen Gesprächen vor Ort nicht in Sicht: „Der Filialleiter hat nur die Hände nach oben gestreckt und mit den Schultern gezuckt. Auf meine Mails an die verschiedenen Beteiligten habe ich bislang entweder gar keine oder nur vertröstende Antworten erhalten“, so der Raublinger im Gespräch mit rosenheim24. Auf der Strafe für das vermeintliche „Falsch-Parken“ auf dem Discounter-Parkplatz blieb Michael jedenfalls bislang sitzen. Doch alles der Reihe nach.

„Halteverbot außerhalb der Öffnungszeiten“ gegen „24/7-Paketabholung“

Die Umstände und Gegebenheiten, denen Michael einen saftigen Strafzettel zu verdanken hat, sind in der Region gar nicht so selten zu finden, denn: Viele Discounter und Supermärkte stellen ihren Kunden zahlreiche Parkplätze für die Zeit des Einkaufs kostenlos zur Verfügung - so auch in Raubling. Rund um den großen Flachdach-Bau können Fahrzeuge bis zu 90 Minuten gratis abgestellt werden. Diese Regelung gilt von Montag bis Samstag, jeweils zwischen 8 und 20 Uhr. An allen anderen Tagen, sowie am Abend und am Morgen, gilt dort aber ein absolutes Halteverbot. Auf diese Regelung verweisen große Schilder, die an den Einfahrten zum Parkplatz aufgestellt sind. „Der Haken ist nur, dass auf dem Parkplatz auch eine Packstation steht, die ja 24 Stunden, sieben Tage die Woche geöffnet ist“, schildert Michael. Doch dürfen die Pakete auch immer abgeholt werden?

Packstation und Halteverbot - Dürfen Post-Kunden trotzdem ihre Pakete holen?

Als der Raublinger am Ostermontag (4. April) um kurz nach halb acht Uhr Abends ein Paket abholen will, ahnt er noch nichts davon, dass er in diesem Moment fest im Blick von Parkraum-Überwachern steht. Einige Tage später fällt Michael dann aus allen Wolken: Eine schriftliche Zahlungsaufforderung in Höhe von 30 Euro landet in seinem Briefkasten. Darin enthalten ein Zugang zu einem Online-Portal der Firma „Parkdepot“. Neben einer Vorgangsnummer finden sich dort „Beweisfotos“ von seinem Pkw - einmal bei der Einfahrt um 19.36 Uhr und bei der Ausfahrt um 19.47 Uhr.

Nachgefragt beim Discounter, DHL und dem Parkplatz-Betreiber

„Parkdepot ist seit März 2023 mit der Verwaltung der Parkfläche beauftragt. Auch im südbayerischen Raum sind wir für weitere Filialen beauftragt“, bestätigt Tamara Oertel, Pressesprecherin von Parkdepot - der Firma, die sich um die Überwachung des Parkplatzes in Raubling kümmert. Weiter verweist die Unternehmenssprecherin darauf, dass speziell für die Nutzung der Packstation Ausnahmen für das Halteverbot gelten: „Für Sportveranstaltungen oder Ähnliches gibt es keine Ausnahmeregelungen. Um die Benutzung der DHL-Packstation sicherzustellen, ist auf dem genannten Parkplatz eine Kulanzzeit eingerechnet, die so kalkuliert wurde, dass die Abholung oder Abgabe von Paketen problemlos möglich ist.“ Kommuniziert wird diese Regelung allerdings nicht.

Wie lange diese Zeiten konkret bemessen sind, will die Pressesprecherin von Parkdepot auch auf Nachfrage nicht verraten; zum einen, um einen „Missbrauch“ zu verhindern, andererseits „weil diese auch von Parkplatz zu Parkplatz variieren.“ Raum für Missverständnisse bei den Nutzern des Parkplatzes und der Packstation sehe die Überwachungsfirma jedoch nicht: „Uns sind derzeit keine weiteren Fälle bekannt, daher besteht aus unserer Sicht kein weiterer Handlungsbedarf. Sollte ein Kunde aus einem triftigen Grund, wie beispielsweise medizinische Gründe oder eine körperliche Behinderung, die geltende Höchstparkdauer überschreiten und ein Bußgeld fällig werden, kann das Ticket gegen Nachweis storniert werden.“  

ALDI Süd entschuldigt sich - und bietet vorbildlich Unterstützung an

„Den Ärger Ihres Lesers können wir nachvollziehen. Dennoch sind solche Fälle eine absolute Ausnahme. Nach dem Gespräch [mit dem Standortgeber] werden wir schnellstmöglich eine Lösung entwickeln, so dass solche Vorkommnisse in Zukunft vermieden werden können“, heißt es auf Nachfrage von rosenheim24 seitens Sonja Radojicic, Pressesprecherin der Deutschen Post DHL Group. Man werde sich wegen der Problematik mit der Packstation schnellstmöglich mit ALDI Süd in Verbindung setzen.

Besonders an den Wochenenden wird der Discounter-Parkplatz in Raubling gerne genutzt - wer Sonntags parkt, riskiert ein Verwarngeld

Und auch Lanna Riese, Pressesprecherin von ALDI Süd, entschuldigt sich umgehend im Gespräch mit rosenheim24.de und stellt klar: „Wir bedauern sehr, dass es hier zu einem solchen Fall gekommen ist. Erster Ansprechpartner sind natürlich immer unsere Mitarbeiter vor Ort. (...) Wir werden uns der Sache auf jeden Fall annehmen und intern herausfinden, wie es dazu gekommen ist.“ Nur wenige Tage später dann die Rückmeldung: „Wir müssen uns erneut entschuldigen, anscheinend handelte es sich im geschilderten Fall um einen Systemfehler. (...) Ich habe mit dem Team und auch dem Parkplatzbetreiber gesprochen - wir wollen dem Betroffenen auf jeden Fall eine Entschädigung anbieten!

Rechtliche Situation eindeutig - Vorsicht außerhalb der Öffnungszeiten!

Und dennoch: Fest steht, dass diese Kunden-Parkplätze rein rechtlich gesehen Privat-Grundstücke sind - und dort macht eben der Eigentümer oder dessen Bevollmächtigter die Regeln. Wer sein Fahrzeug außerhalb der erlaubten Zeiten abstellt, muss mit Strafen rechnen. Wenn eine Packstation auf dem Gelände steht, solltet ihr Euch nicht allzu viel Zeit lassen - je nach Größe des Parkplatzes und Lage der Packstation variieren die Kulanzzeiten stark. Wie Lanna Riese von Aldi Süd bestätigt, sollten 10 bis 15 Minuten nicht überschritten werden. Wer sein Auto länger abstellt, läuft auf jeden Fall Gefahr, kostenpflichtig verwarnt zu werden.

sl

Kommentare